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Änderung der Stellenbeschreibung durch AG

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Organisator:

--- Zitat von: mxpnz am 04.07.2025 10:59 ---Könnte man das in einem Schreiben zusammen verpacken?

Antrag auf Offenlegung der Stellenbewertung, bei vorliegen der Bewertung nach 9a Antrag auf Auszahlung der Differenz und Widerspruch der Änderung der Stellenbeschreibung?

--- End quote ---

Ja kann man, bringt aber nix. Da so ein Antrag und auch Widerspruch weder tarif- noch arbeitsrechtlich vorgesehen ist, braucht der AG das noch nicht einmal zu beachten. Weiterhin besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Stellenbewertung.

"Antrag" und "Widerspruch" sind verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die sind im Arbeitsrecht nicht vorgesehen.

MoinMoin:

--- Zitat von: mxpnz am 04.07.2025 10:59 ---
--- Zitat von: MaLa am 04.07.2025 10:24 ---Also meine Empfehlung:

Einforden der Auszahlung 9a
Offenlegung der Stellenbewertung
Verweigerung Zustimmung der geänderten Stellenbeschreibung.

--- End quote ---

Könnte man das in einem Schreiben zusammen verpacken?

Antrag auf Offenlegung der Stellenbewertung, bei vorliegen der Bewertung nach 9a Antrag auf Auszahlung der Differenz und Widerspruch der Änderung der Stellenbeschreibung?


Wenn die alte Bewertung nun aber aussagt, dass die Zuordnung nach EG8 korrekt ist, kann ich auch nicht der Streichung von Aufgaben widersprechen, korrekt?

--- End quote ---
Du musst als erstes das dir deiner Meinung zustehende Entgelt der 9a schriftlich einfordern.
Natürlich mit den Hinweis, dass der AG dich gerne mittels der ihm vorliegenden Bewertung von etwas anderem Überzeugen kann.
Wenn der AG nicht reagiert, dann musst du den Klageweg gehen und vor Gericht darlegen, das deine Stellenbewertung zu 9a führt.
Dann kann der AG seine Stellenbewertung aus den Hut Zaubern in der steht, dass du seiner Meinung nach EG8.
Denn die liegt ihm ja vor.
Macht er das nicht, dann steht in der Stellenbewertung mutmaßlich was anderes und da könnte man auf die Idee kommen, dass hier ein Betrug vorliegt, wenn da Menschen wissentlich dir weniger Geld zahlen, als dir gesetzlich zusteht.

UNameIT:

--- Zitat von: mxpnz am 04.07.2025 09:26 ---
--- Zitat von: clarion am 03.07.2025 09:41 ---Bevor man zu Rechtsverfahren o.ä. rät, sollte man vielleicht abwarten, wie TE meine Fragen beantwortet. Wenn TE im Laufe der Zeit stillschweigend die höher wertigen Aufgaben übernommen hat,  ohne dass sie ihr / ihm übertragen worden wären, dann hat der Arbeitgeber nur klar gestellt welches seine / ihre Aufgaben sind.

--- End quote ---

Meine bisherigen Aufgaben standen so ziemlich vollständig in meiner bisherigen Stellenbeschreibung, welche mir in schriftlicher Form von meinem AG ausgehändigt wurde.

Nach dieser wurde auch mal eine Stellenbewertung durchgeführt (schon einige Jahre her). Das Ergebnis wurde den Mitarbeitern aber nie direkt mitgeteilt.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn ich laut dieser Bewertung eigentlich eine 9a erhalten müsste, mein AG dies aber nicht umsetzt und weiterhin nach 8 zahlt.

--- End quote ---

Wie gesagt, hol dir da auf jedenfall rechtliche Unterstützung.


Und halt uns gerne auf dem Laufenden.

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