Autor Thema: TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?  (Read 803 times)

Anja B

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TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
« am: 02.07.2025 21:09 »
Hallo, Ihr Lieben!
Zur Zeit bin ich an einer Schule in NRW beschäftigt und in E10/4 eingruppiert. Ab August 2026 erreiche ich die Erfahrungsstufe 5.
Nun werden Lehrkräfte ab 08/2026 automatisch von E10 in E11 höhergruppiert. Meine Frage ist: Mit welcher Erfahrungsstufe darf ich ab August 2026 rechnen?
Auch überlege ich nebenher per Fernstudium einen Master zu absolvieren, womit ich dann in E12 rutschen würde.

Würde ich dann zweimal die Erfahrungsstufe 5 (ab 08/26) verlieren? Einmal bei automatischer Höhergruppierung im August 2026 und dann nach Absolvieren des Masters E12?

Ich danke Euch für Eure Hilfe!

Ekko

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Antw:TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
« Antwort #1 am: 03.07.2025 07:43 »
TVL: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2;"

Von der E10/5 geht es daher in die E11/5.
Von der alten E10/4 ginge es in die E11/4.

Von der 11/5 ginge es in die 12/5.

Du verlierst an keiner Stelle deine Stufe. Lediglich die darin zurück gelegte Laufzeit wird bei einer Höhergruppierung auf 0 gesetzt (meistens, der AG kann darauf verzichten). Bei paralleler Höhergruppierung zur Höherstufung verlierst du in deinem Fall nichts.

Es bleibt jedoch die Frage, ob es sich hierbei wirklich um eine Höhergruppierung handelt und nicht um eine Neubewertung der Stellen, da dies scheinbar für eine Vielzahl an Lehrkräften trifft. Wenn das Bundesland entscheidet, dass die Arbeit von Lehrkräften nun der 11 statt 10 entspricht, hört sich das mehr nach Neubewertung an und dann gibt es keine Stufenrücksetzung, weil ihr die Aufgaben schon immer gemacht habt und der "Fehler" beim AG lag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bundesland das wirklich als Höhergruppierung mit Stufenrücklsetzung durchzieht und darauf hofft, dass niemand wegen finanzieller Nachteile klagt. Das wäre ne Einladung zur Sammelklage.

Infos:
Höhergruppierungsrechner:
https://hg-tvl.bplaced.net/

Entgelttabelle selber gucken:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&matrix=1

Rowhin

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Antw:TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
« Antwort #2 am: 03.07.2025 09:29 »
Es bleibt jedoch die Frage, ob es sich hierbei wirklich um eine Höhergruppierung handelt und nicht um eine Neubewertung der Stellen, da dies scheinbar für eine Vielzahl an Lehrkräften trifft. Wenn das Bundesland entscheidet, dass die Arbeit von Lehrkräften nun der 11 statt 10 entspricht, hört sich das mehr nach Neubewertung an und dann gibt es keine Stufenrücksetzung, weil ihr die Aufgaben schon immer gemacht habt und der "Fehler" beim AG lag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bundesland das wirklich als Höhergruppierung mit Stufenrücklsetzung durchzieht und darauf hofft, dass niemand wegen finanzieller Nachteile klagt. Das wäre ne Einladung zur Sammelklage.

Wäre es umgekehrt doch auch, oder nicht? Wenn die Aufgaben schon immer E11 waren, könnte genausogut auf rückwirkende Erstattung geklagt werden (bis zur Ausschlussfrist von sechs Monaten).

Ekko

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Antw:TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
« Antwort #3 am: 03.07.2025 10:26 »
Schon.

Nur hat die Neubewertung vermutlich eine höhere Akzeptanz, weil einfach alle ohne Verluste sofort mehr Geld kriegen. Zumal eine Klage in diesem fall sicher unter den Druck der Kolleginnen und Kollegen fallen wird, wenn die verantwortliche Stelle dann sagt: Wisst ihr was? Wenn euch das nicht passt müssen wir die Bewertung nochmal prüfen und "oh Wunder" sind ja doch alles nur E10 Stellen.

Da wurde vermutlich schon zu lange drauf gewartet, als dass da jemand die 6 Monate nachträglich fordert. Das Aufwand zu Nutzen Verhältnis ist da meines Erachtens nicht passend. Wohingegen bei Höhergruppierung und dann ggf. 4-5 stelligen Verlusten schnell ein "Das ist aber unfair"-Gedanke im Kopf aufkommt. Dann geht es nicht mehr nur noch um Gehalt sondern um das ungerechte Verhalten gegenüber den Angestellten.

Ist aber nur meine persönliche Einschätzung. Womöglich läuft das ganze auch unter einem ganz anderen Deckmantel.

MoinMoin

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Antw:TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
« Antwort #4 am: 03.07.2025 11:06 »
Wenn das Bundesland entscheidet, dass die Arbeit von Lehrkräften nun der 11 statt 10 entspricht, hört sich das mehr nach Neubewertung an und dann gibt es keine Stufenrücksetzung, weil ihr die Aufgaben schon immer gemacht habt und der "Fehler" beim AG lag.
Wenn ein Bundesland entscheidet, dass auf Basis der aktuellen EGO sie zum Schluss kommt das man sich irrt und die 10 einer 11 entspricht und dann beschließt diese Erkenntnis erst in einem Jahr umzusetzen, dann ist das nahe am Betrug und der AN tut gut daran ab heute sein Entgelt einzufordern.
Denn man ist eingruppiert und nicht man wird vom Ag aufgrund einer Entscheidung von dem AG eingruppiert.
Wobei ich keine Ahnung von der EGO der Lehrer habe, da wird ja viel rumgewurtschtelt und ich könnte mir vorstellen, dass sie 2026 die EGO ändern und darum die HG zustande kommt.

Wabi Sabi

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Antw:TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
« Antwort #5 am: 03.07.2025 12:37 »
Achtung: Lehrerthema!
Es gilt der TV EntgO-L mit seine Besonderheiten gegenüber dem TV-L.
So insbesondere bei Höhergruppierung infolge Hebung der besoldungsrechtlichen Ämter für Lehrkräfte.
Zu dieser Konstellation in NRW zum 1.8.2026 siehe:

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn die Administratoren aufgrund dieser Besonderheiten ein eigenes Unterforum einrichten?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Wabi Sabi

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Antw:TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
« Antwort #6 am: 03.07.2025 13:56 »
Für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist im Übrigen von Bedeutung, ob der erwähnte Stufenaufstieg „ab August 2026“ auch tatsächlich mit Ablauf des 31.7.2026/zum 1.8.2026 oder erst später im Laufe des Augusts stattfindet bzw. stattfände (taggenaue Betrachtung bei Zusammenfallen von Stufenaufstieg und Höhergruppierung im selben Monat).
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