TVL: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2;"
Von der E10/5 geht es daher in die E11/5.
Von der alten E10/4 ginge es in die E11/4.
Von der 11/5 ginge es in die 12/5.
Du verlierst an keiner Stelle deine Stufe. Lediglich die darin zurück gelegte Laufzeit wird bei einer Höhergruppierung auf 0 gesetzt (meistens, der AG kann darauf verzichten). Bei paralleler Höhergruppierung zur Höherstufung verlierst du in deinem Fall nichts.
Es bleibt jedoch die Frage, ob es sich hierbei wirklich um eine Höhergruppierung handelt und nicht um eine Neubewertung der Stellen, da dies scheinbar für eine Vielzahl an Lehrkräften trifft. Wenn das Bundesland entscheidet, dass die Arbeit von Lehrkräften nun der 11 statt 10 entspricht, hört sich das mehr nach Neubewertung an und dann gibt es keine Stufenrücksetzung, weil ihr die Aufgaben schon immer gemacht habt und der "Fehler" beim AG lag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bundesland das wirklich als Höhergruppierung mit Stufenrücklsetzung durchzieht und darauf hofft, dass niemand wegen finanzieller Nachteile klagt. Das wäre ne Einladung zur Sammelklage.
Infos:
Höhergruppierungsrechner:
https://hg-tvl.bplaced.net/Entgelttabelle selber gucken:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&matrix=1