Autor Thema: Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"  (Read 3060 times)

link82

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Hallo,

aktuell bin ich in S-H beschäftigt, bin Techniker, und habe eine entsprechende Qualifizierung abgeschlossen um in die Ing. Gruppen zu kommen.

Aktuell bin ich in der E9b Stufe 3 mit Zulage §16 Stufenvorwegg. und pers. Zulage, damit ich auf das entsprechende Brutto komme, was mir bei der Einstellung zugesichert wurde.
Qualifizierung ist jetzt abgeschlossen, und ich müsste eigentlich um beim selben Brutto zu bleiben in die E10 St. 5 oder E11 St.4 kommen. Jetzt wurde mir heute eröffnet das ich nur in die 10 St.2 komme, zwar noch eine Zulage behalte, aber in Summe nachher knapp 300€ Brutto im Monat weniger habe.
Die Stelle ist bis E12.

Ich weiß, Zulagen sind nicht bindend, und werden bei den Gruppierung, und Stufen nicht mit berücksichtigt.
Mir wurde aber bei Einstellung was anderes suggeriert.

Habt Ihr Tipps?


TVOEDAnwender

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #1 am: 03.07.2025 15:21 »


aktuell bin ich in S-H beschäftigt, bin Techniker, und habe eine entsprechende Qualifizierung abgeschlossen um in die Ing. Gruppen zu kommen.


Du hast also ein Ingenieurstudium nachgeholt?

link82

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #2 am: 03.07.2025 15:30 »
Nein, bei uns gibt es eine Qualifizierung das du dem FH Ingenieur tariflich gleichgestellt bist.
Und dementsprechend die Stellen besetzen kannst.

UNameIT

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #3 am: 03.07.2025 15:36 »
Hallo,

aktuell bin ich in S-H beschäftigt, bin Techniker, und habe eine entsprechende Qualifizierung abgeschlossen um in die Ing. Gruppen zu kommen.

Aktuell bin ich in der E9b Stufe 3 mit Zulage §16 Stufenvorwegg. und pers. Zulage, damit ich auf das entsprechende Brutto komme, was mir bei der Einstellung zugesichert wurde.
Qualifizierung ist jetzt abgeschlossen, und ich müsste eigentlich um beim selben Brutto zu bleiben in die E10 St. 5 oder E11 St.4 kommen. Jetzt wurde mir heute eröffnet das ich nur in die 10 St.2 komme, zwar noch eine Zulage behalte, aber in Summe nachher knapp 300€ Brutto im Monat weniger habe.
Die Stelle ist bis E12.

Ich weiß, Zulagen sind nicht bindend, und werden bei den Gruppierung, und Stufen nicht mit berücksichtigt.
Mir wurde aber bei Einstellung was anderes suggeriert.

Habt Ihr Tipps?

Ist dein AG TVÖD oder TVÖD angelehnt?

Weil normalerweise bist du nach deinen auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Übernimmst du jetzt neue Tätigkeiten oder wirst du einfach neueingruppiert?

link82

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #4 am: 03.07.2025 15:54 »
TV L  ist das, ist eine AöR.
Tätigkeit bleibt gleich ist eine Stelle bis E12, sollte jetzt nur eigentlich mehr Geld bekommen.
« Last Edit: 03.07.2025 16:09 von link82 »

Rowhin

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #5 am: 03.07.2025 17:45 »
Dann ist da etwas... Seltsam. Denn wie UNameIT schon sagt, bist du im TV-L normalerweise nach Tätigkeit eingruppiert, nicht nach persönlicher Qualifikation. Das heißt, wenn sich deine Tätigkeit nicht ändert, ändert sich in fast allen Fällen auch deine Eingruppierung nicht. Das würde wiederum heißen du warst bis jetzt falsch eingruppiert oder wirst jetzt falsch eingruppiert.

Es gibt zwar die Möglichkeit, dass du bei fehlender persönlicher Eignung niedriger eingruppiert wirst, aber nur eine EG, nicht zwei wie jetzt bei dir oder drei vorher.

MoinMoin

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #6 am: 03.07.2025 19:27 »
Man bekommt auch im TV-L bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG weniger.
Wenn also EG10 Ing Tätigkeiten vorliegen und man kein sB oder Ing ist, dann klingt das doch alles sehr plausibel.

Entgeltgruppe 10
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Also wird Link82 nun als sB angesehen und wird von der 9b S3 auf 10S2 höhergruppiert und kann mit Zulage 10 S4 die nächsten 2 Jahre und dann S5 ausgezahlt bekommen, soweit alles tariflich fein und korrekt.

Oder er bekommt höherwertige Tätigkeiten, dann geht es in die 11 S2 oder 12 S2 (letzteres nur wenn mit langjähriger praktischer Erfahrung) vorliegt.

Der Rest muss außertariflich gelöst werden oder ein AG Wechsel ist notwendig.


Rowhin

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #7 am: 03.07.2025 21:05 »
Man bekommt auch im TV-L bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG weniger.
Wenn also EG10 Ing Tätigkeiten vorliegen und man kein sB oder Ing ist, dann klingt das doch alles sehr plausibel.

Bis dahin absolut. Was mich wundert, ist die Kombination aus den Aussagen "Stelle bis E12" und "Tätigkeit bleibt gleich". Oder habe ich das so zu verstehen, dass die höherwertigen Tätigkeiten schlicht nicht ausgeführt werden, wenn niemand höher qualifiziertes auf der Stelle sitzt?

... Oder ist es einfach zu warm, und ich kann nicht mehr klar denken? 🤔

MoinMoin

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #8 am: 03.07.2025 22:54 »
Stelle bis EG12 heißt doch nur, dass der AG Tätigkeiten bis zur 12 sieht die er auf der Stelle verteilen könnte.
Wenn er jemanden hat, dem er diese Tätigkeiten auch zutraut und übertragen will.

Tätigkeit bleibt gleich  bedeutet in diesem Fall, dass der AG den Status der Person anders einschätzt.
mal hat er nicht die Voraussetzung in der Person und ist nicht als sB anzusehen und dann hat erlangt die Person irgendwann den Status sB oder die Voraussetzung und es folgt die HG.

In diesem Fall wurden mutmaßlich EG10er Aufgaben übertragen (obwohl auch 11 oder 12 übertragbar gewesen wären, die offensichtlich jetzt keiner oder jemand anderes macht)
Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.
Dann wird man sB und kommt dann in die 10

link82

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #9 am: 04.07.2025 08:29 »
Moin,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe vorher schon die Tätigkeiten ausgeführt die meine Kollegen auch ausführen, die die E12 erhalten.
Da sind studierte und Techniker mit der Qualifikation dabei. Deshalb hatte ich die Quali gemacht.

Dann muss ich wohl nochmal aktiv werden.

Faunus

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #10 am: 04.07.2025 09:02 »
Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.

sB in E10 fehlt der Ausbildungsschein genauso wie dem eine EG niedriger Eingruppierten - bei gleicher Tätigkeit.
Der Unterschied: ein Verwaltungsakt bzw. 2 beschriebene Seiten Papier!
Und: bei sB kann weiter "einfacher bis E12"  höhergruppiert werden. 

Jeuni

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #11 am: 04.07.2025 10:18 »
Moin,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe vorher schon die Tätigkeiten ausgeführt die meine Kollegen auch ausführen, die die E12 erhalten.
Da sind studierte und Techniker mit der Qualifikation dabei. Deshalb hatte ich die Quali gemacht.

Dann muss ich wohl nochmal aktiv werden.

Nur mal rein informativ, für mich:
Wie ich das lese bist du staatl. geprüfter Techniker, richtig? Darf ich fragen welche Qualifikation du gemacht hast?

Faunus

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #12 am: 04.07.2025 10:59 »
Was verstehst Du unter Qualifikation? Die nach dem ominösen Qualifikationsrahmen? Da sollen Bachelor und Techniker gleichgestellt sein. Wie immer das gemeint sein mag.

Aber wenn du schon von "staatl. gepr." Techniker schreibst, kennst Du die Voraussetzungen/Qualifiaktionen, oder?

MoinMoin

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #13 am: 04.07.2025 12:57 »
Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.

sB in E10 fehlt der Ausbildungsschein genauso wie dem eine EG niedriger Eingruppierten - bei gleicher Tätigkeit.
Der Unterschied: ein Verwaltungsakt bzw. 2 beschriebene Seiten Papier!
Und: bei sB kann weiter "einfacher bis E12"  höhergruppiert werden.
ein sB in eg10 braucht kein Ausbildungsschein, wenn er sB ist.

Wenn jemand - bei fehlender Voraussetzung in der Person - die 10er Tätigkeiten übertragen bekommt, er jedoch das tarifliche Merkmal sonstige Beschäftigter erfüllt, dann ist er in diesem Fall in der EG10 eingruppiert.

Und wenn er erst im Laufe der Zeit die Kriterien für den sB erfüllt, dann ist er erst 9b und dann mit Erfüllung 10

Wie man diese Magie erklärt, sei dahingestellt.

Jeuni

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #14 am: 04.07.2025 13:17 »
Was verstehst Du unter Qualifikation? Die nach dem ominösen Qualifikationsrahmen? Da sollen Bachelor und Techniker gleichgestellt sein. Wie immer das gemeint sein mag.

Aber wenn du schon von "staatl. gepr." Techniker schreibst, kennst Du die Voraussetzungen/Qualifikationen, oder?

Sind deine Fragen an mich gerichtet?  ::)

Link82 schreib, er hat eine Qualifikation gemacht und ist Techniker. Ich wollte wissen um welche "Qualifikation" es sich handelt und ob er staatl. geprüfter Techniker ist? Da "Techniker" auch ein normaler, technischer Angestellter sein kann, zumindest im Volksmund in unserer Einrichtung.

Und ja, zufällig habe ich mich vor längerer Zeit mit diesem ominösen Qualifikationsrahmen beschäftigt, da ich auch staatl. geprüfter Techniker bin und mich anschließend doch noch für ein Studium entschieden hab, da danach erst das für mich möglich wurde, was ich mir vorgestellt habe. Aufgabentechnisch sowie auch Gehaltstechnisch.