Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[RP] Voller Urlaubsanspruch bei Wechsel des Dienstherrn in der 2. Jahreshälfte?
MoinMoin:
Naja, solange der DH dir nicht erzählt auf Basis welcher Rechtsverordnung er dir nur 20 gewähren will, brauchst du doch nicht anders zu argumentieren.
Hat er denn jetzt schon den Antrag abgelehnt oder hat er einfach nur gebellt?
§9 besagt Beendigung des Dienstverhältnisses, du beendest während der Abordnung nicht das Dienstverhältnis, also ist es doch sehr konkret geregelt.
Die Zuständigkeit der Bearbeitung des Antrages liegt natürlich ab 1.9 bei neuen DH und vorher beim alten.
Und BUrlG hat mit dir nüscht zu tun.
raccoon350:
Mein alter DH hat nur "gebellt". Er sagt, mir stehen nur 20 Tage bis zum 31.08 zu. Insoweit würde er mir nur 3 Tage geben (die letzten drei Tage von insgesamt 20). Ich hätte gerne aber 10 Tage und damit beginnt das Spiel. Betrifft wirklich die letzten zwei Wochen vor dem Beginn der Abordnung. Ich frage ihn aber nach der Rechtsgrundlage, sofern er den Antrag ablehnt.
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