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Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Unknown:
Ich würde das Anliegen mal hier posten:
www.lehrerforen.de
Da gibt es mit Sicherheit noch weitere Informationen.
Rentenonkel:
Ich kenne die Details an der Schule Deiner Frau nicht. Sollte es allerdings im Haushaltsstellenplan nur noch 8 unbesetzte Stunden geben und Deine Frau 11 beantragt haben, gibt es dafür keine Haushaltsmittel.
Wenn es insgesamt 200 Stunden im Haushaltsplan gibt (und davon keine von Eurer Schule sind), dann gibt es auch keine offenen Haushaltsmittel.
Vielleicht habe ich eine Sache noch nicht deutlich genug gemacht: Zum einen ist die Frage zu klären, in welchem Umfang gearbeitet werden soll. Zum anderen ist die Frage zu klären, wo gearbeitet werden soll.
Sofern Deine Frau mindestens 14 Stunden beantragen würde, könnte ich mir kaum vorstellen, dass dieser Antrag dem Grunde nach abgewiesen werden würde. Dann müsste sie allerdings, sofern die von ihr gewünschte Grundschule nur 8 Stunden oder weniger anbieten kann, an eine andere Schule wechseln.
Ob man diese Kröte schlucken möchte, ist dann wieder Geschmackssache.
Vielleicht kann der Personalrat oder das Schulamt helfen, Licht ins Dunkle zu bringen und Wege aufzeigen, wie es doch noch klappen könnte.
Nille123:
Da ein Einstieg zum 01.10. auch mit 8 Stunden nicht möglich ist, wird nach aktuellem Stand die "schulinterne Lösung" sein zum 15.09. mit 8 Stunden offiziell einzusteigen mit tatsächlichem Dienstbeginn am 01.10. und die versäumten Stunden stückweise nachzuarbeiten.
Meine Frau wird sich aber trotzdem nochmal mit diversen Stellen in Verbindung setzen um mehr Klarheit zu bekommen.
Rentenonkel:
Das hört sich doch nach einer interessanten Lösung an.
Allerdings geben ich zu bedenken, dass bei dieser Variante bei einer erneuten Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot dann die Besoldung auch nur für diese 8 Stunden (und nicht für 24 Stunden) weitergezahlt würde und auch das anschließende Elterngeld danach berechnet würde.
Ob das dann am Ende wirklich sinnvoll ist, hängt somit von der weiteren Familienplanung ab ;)
Nille123:
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.07.2025 13:55 ---
Allerdings geben ich zu bedenken, dass bei dieser Variante bei einer erneuten Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot dann die Besoldung auch nur für diese 8 Stunden (und nicht für 24 Stunden) weitergezahlt würde und auch das anschließende Elterngeld danach berechnet würde.
Ob das dann am Ende wirklich sinnvoll ist, hängt somit von der weiteren Familienplanung ab ;)
--- End quote ---
Ist das wirklich so? Beim Elterngeld ist die Sache klar aber gilt das auch für die Bezüge während des Mutterschutzes bei einer neuen Schwangerschaft? Die Elternzeit wird jetzt durch den Wiedereinstieg ja nicht beendet und würde erst vor Eintritt eines erneuten Mutterschutzes auf eigenen Wunsch beendet werden.
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