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Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW

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Rentenonkel:
Okay, da haben wir dann das Grundproblem. Vermutlich hattet Ihr diese Vorschrift im Hinterkopf, nach der dann während der Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot für das zweite Kind wieder ein Anspruch auf Besoldung zugestanden hätte:

Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Regierungspräsidiums möglich. Auf Antrag und unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin kann jedoch eine bewilligte Elternzeit zur Inanspruchnahme der Beschäftigungsverbote nach § 32 AzUVO vorzeitig beendet werden, § 44 AzUVO.

Bei Teilzeitbeschäftigung für Beamte gibt es Besonderheiten zu beachten. Es geht hier nicht generell um die Frage der Genehmigung einer Teilzeitstelle, sondern um die Genehmigung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses von unter der Hälfte der normalen Arbeitszeit.

Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für jeden Elternteil, der Elternzeit nimmt, im Umfang von höchstens 32 Zeitstunden wöchentlich bezogen auf eine 41-Stunden-Woche (im öffentlichen Schuldienst sind dies derzeit 78,05 % eines vollen Deputats) zulässig, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen (für Kinder, die vor September 2021 geboren wurden, gilt die Grenze von 30 Zeitstunden). Ferner kann eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte, mindestens aber einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit - sog. unterhälftige Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit - bewilligt werden, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht.

Solange dieses dienstliche Interesse nicht besteht, weil zum Beispiel bereits eine Vertretungskraft an der Schule eingestellt wurde und somit haushaltsrechtlich keine offene Planstelle mehr da ist oder weil dann weniger als eine halbe Planstalle offen bleiben würde, kann der Dienstherr diesen Wunsch nach einer unterhälftigen Teilzeit ablehnen.

Gegen einen Antrag auf 14 bis 21 Lehrwochenstunden könnte sich der Dienstherr nach meinem Verständnis allerdings kaum wehren. Die Frage ist nur, ob Deine Frau bereit wäre, mindestens 50 % zu arbeiten ...

Nille123:
Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.

Seitens der Schulleitung besteht ja Bedarf an einer unterhälftigen Teilzeitstelle und das wurde auch entsprechend gemeldet. Wäre das nicht ein hinreichendes dienstliches Interesse?
Zudem wurde uns mitgeteilt, dass die Problematik wohl den gesamten Regierungsbezirk betrifft und nicht nur die Stamm- bzw. Wunschschule meiner Frau. Begründung war wie gesagt die finanzielle Situation. Falls ein Nachtragshaushalt beschlossen wird können sich evtl. neue Möglichkeiten ergeben.
Es fällt mir auch schwer den Sinn des Ganzen so richtig nachvollziehen:
Wäre es nicht aus Sicht des Dienstherrn wirtschaftlich sinnvoller, die beantragten 11 Stunden (also knapp 40 %) zu genehmigen, bevor meine Frau gezwungenermaßen eine mindestens 50 % Stelle antritt, was für den Dienstherrn ja mit noch höheren Kosten verbunden wäre? Oder übersehen wir hier einen wesentlichen Aspekt?

Das mit mindestens 50% arbeiten ist natürlich die Frage... Da es sich um unser erstes Kind handelt, können wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bei beidseitiger Berufstätigkeit und Fremdbetreuung durch die Kita, noch nicht realistisch abschätzen. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es sich dabei auch um ein „Luxusproblem“ handelt, verglichen mit anderen Situationen.

Rentenonkel:
Das Grundproblem ist an der Stelle eher, dass außerhalb der Elternzeit eine unterhälftige Teilzeit als Beamter gar nicht möglich ist.

Um eine Beschäftigung in Teilzeit zu ermöglichen, muss allerdings zum einen auch eine Planstelle vorhanden sein und zum anderen muss die Planstelle dann ggf. auch durch mehrere Teilzeitkräfte zu besetzen sein. Wenn Deine Frau vorher 24 Unterrichtsstunden gearbeitet hat (und das eine entsprechende Planstelle war) und jetzt nur noch 11 arbeiten möchte, blieben theoretisch noch 13 unbesetzte Stunden über. Eine halbe Stelle sind aber mindestens 14 Stunden. Daher könnten die verbliebenen 13 Stunden gar nicht ausgeschrieben werden (unterhälftige Arbeitszeit bei Beamten außerhalb der Elternzeit geht ja nicht) und somit auch nicht besetzt werden.

Somit würde der Dienstherr haushaltsrechtlich nicht 11 Stunden gewinnen sondern 13 Stunden verlieren, was zu Lasten der zu unterrichtenden Kinder gehen würde.

Primäres Ziel bei der Besetzung von Planstellen ist es nicht, Geld einzusparen, sondern die Erledigung des staatlichen Fürsorgeauftrages bestmöglich abzudecken. Daher hat der Dienstherr an unterhälftigen Teilzeitbeschäftigungen nur sehr selten ein Interesse.

Anders wäre es sicherlich, wenn Deine Frau eine andere Lehrerin finden würde, die mit ihr zusammen die offene Planstelle besetzen würde. Das wäre dann aber ein anderer Sachverhalt.

Rentenonkel:
Darüber hinaus gehe ich eher davon aus, dass die Schule der Bezirksregierung nicht gemeldet hat, wir sind bis auf diese 11 Unterrichtsstunden vollkommen ausreichend besetzt.

Sollte der Bedarf der Schule durch diese 11 Stunden zu 100 % gedeckt sein, dann wäre das Verhalten der Bezirksregierung verwunderlich.

Wenn aber die 11 Stunden den Bedarf nicht vollständig abdecken sollten, und davon gehe ich derzeit aus, dann würden diese Stunden eben das von mir angesprochene Problem tendenziell verschärfen.

Auch benötigt eine Schule für bestimmte Veranstaltungen (Klassenfahrten usw) auch einen gewissen Stamm an Vollzeitkräften. Wenn diese Stellen zu sehr zerklüftet sind, können außerunterrichtliche Aktivitäten oft nicht mehr abgedeckt werden; was ebenfalls zu Lasten der Schüler ginge.

Nille123:
Ich kann diese Argumentation an sich nachvollziehen, aber in unserem Fall gibt es doch denke ich einige Unterschiede:

-Soweit ich weiß wäre der Bedarf der Schule durch diese 11 Stunden gedeckt. Für meine Frau wurde damals eine neue Lehrerin eingestellt als sie in Elternzeit ging. Man müsste nochmal nachhaken inwiefern die Schulleitung das korrekt gemeldet hat, aber Stand jetzt haben wir keinen Grund nicht davon auszugehen, da meine Frau im engen Kontakt mit der Schulleitung steht.

- Meiner Frau wurde mitgeteilt, dass sie nicht 11 Stunden sondern wenn überhaupt maximal 8 Stunden arbeiten könnte, mit Verweis auf nicht vorhandene finanzielle Mittel und dass im ganzen Regierungsbezirk nur ein kontingent von 200 Stunden zu verteilen wäre an Lehrkräfte die wieder Einsteigen wollen. Wären mindestens 14 Stunden bzw. 50% nötig, wäre uns das ja denke ich entsprechend mitgeteilt worden.

-Mittlerweile wurde meiner Frau außerdem vom Schulamt mitgeteilt, dass ein Dienstbeginn vor dem 15.09 (Schuljahresbeginn) möglich wäre. Ab dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres seien keine Erhöhungen/Wiedereinstiege mehr möglich, da diese vom RP nicht bewilligt werden (es sei denn es kommt ein Nachtragshaushalt). Uns wurde nahegelegt dies mit "schulinternen Lösungen" irgendwie möglich zu machen.

Zwischen den Zeilen lesen wir, dass das Schulamt selbst über die Situation und die Vorgaben des RP auch etwas verzweifelt zu sein scheint.

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