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Keine Bewerbung auf Stellen, die mehr als 2 EG höher sind?

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willibald:
Bei uns (Großstadt, NRW) gibt es bei internen Bewerbungen die Regelung, dass unabhängig von der Qualifikation die derzeitige Eingruppierung nicht mehr als 2 EG unter der ausgeschrieben Stelle liegen darf. Nun haben wir einen Kollegen, der hat zwischenzeitlich durch den absolvierten VL2 die Möglichkeit, auf eine EG10 Stelle bei uns zu kommen. Leider ist er aktuell in 9a (maximum mit VL1) eingruppiert. Seine Bewerbung wurde schon im Vorfeld abgeschmettert, da er somit 3 EG unter der Stelle liegt und nicht die formalen Anforderungen erfüllt.

Frage1: Gibt es dazu eine gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung?
Frage2: wenn nicht, wird es bei euch auch so gehandhabt?

Letztlich ein Eigentor, da der Kollege sich nun bei einer Nachbarkommune bewirbt, und eine solche Regelung (wie auch bei uns) extern nicht beschrieben wurde

Organisator:
nein und nein.

Dein letzter Satz beschreibt es treffend.

Sjuda:
Sehr interessant - von einer solchen Regelung habe ich bisher noch nie gehört.

Die Frage ist, ob Bewerber dadurch in ihren Rechten verletzt werden. Ich sehe keine Beanstandungsgründe.

Ob es ein Eigentor ist, muss sich in der Praxis zeigen. Es scheint genügend Bewerber zu geben, sonst würde man schnell von dieser strengen Vorgabe abrücken. Wenn man unterstellt, dass der Entgeltgruppenunterschied - allgemein und begrifflich nicht im eingruppierungsrechtlichen Sinne - für ein unterschiedliches Maß an Schwierigkeit und Verantwortung steht, ist der Gedanke, diesen Unterschied bei einer Nachbesetzung möglichst gering halten zu wollen, für mich zumindest nicht völlig abwegig. Eine schrittweise Bewährung in jeweils höherwertigen Verwendungen kann für die Organisation günstiger sein als große Sprünge, die sich nachträglich als Fehler erweisen.


Feivel:
Als würden wir beim gleichen AG arbeiten...

Aber nein, eine solche Regelung kenne ich auch nicht und limitiert den AG doch selbst in seinem Handlungsspielraum.

Wenn sich jetzt jemand externes bewirbt, könnte er ja sogar woanders auf EG8 sitzen und direkt auf EG10 kommen, kennt aber die Verwaltung im Regelfall nicht.

willibald:
Hier mal der exakte Wortlaut. Laut Auskunft des PR soll es künftig eine DV geben, die diese Barriere hinfällig macht.


--- Zitat ---und maximal eine Besoldungs-/Entgeltgruppen unter dem ausgeschriebenen Stellenwert oder
zwei Besoldungs-/Entgeltgruppen unter dem ausgeschriebenen Stellenwert bei zweijähriger Berufserfahrung in dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe liegen,
--- End quote ---

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