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Beschäftigung als Umschüler wirklich so aussichtslos?

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NWB:
Heißt, du bist aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis?

Sjuda:
Wenn Auszubildende im Rahmen ihrer dualen Ausbildung übernommen werden sollen, erfolgt das (fast) immer nahtlos. Die Ausgangssituationen sind aber auch nicht vergleichbar.

Rowhin:
Im Endeffekt ist es doch so: Azubis wie auch Umlernende haben beide die Möglichkeit, im Lebenslauf etwas anzugeben wie "erwarteter Abschluss in XYZ zum [Datum]". Bei Azubis akzeptiert man sowas halt nur vielleicht eher als bei bereits Berufstätigen?

Adlerauge:

--- Zitat von: NWB am 10.07.2025 14:25 ---Heißt, du bist aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis?

--- End quote ---

Korrekt, bei einer Umschulung hat man kein BEschäftigungsverhältnis bzw. nur in speziellen Ausnahmen.
Man hat einen Kostenträger wie DRV, Bundeswehr, BA oder JC, besucht Berufsschulunterricht, dienstbegleitende Unterweisung und absolviert ein PRaktikum in einer Behörde.

Sjuda:
Auszubildende haben in der Regel Zugang zu internen Stellenausschreibungen ihres Ausbildungsbetriebes bzw. zukünftigen Arbeitgebers und profitieren von Dienstvereinbarungen oder sonstigen Regelungen zur Übernahme.

Umschüler hingegen ohne Ausbildungsbetrieb sind externe Bewerber, die sich nur auf öffentliche Stellenausschreibungen bewerben können. Da ist es so, wie geschildert: da es keine oder nur ganz selten auf Umschüler zugeschnittene öffentliche Stellenausschreibungen gibt, können diese erst berücksichtigt werden, wenn der Abschluss in der Tasche ist.

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