Autor Thema: Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?  (Read 1846 times)

Niro83

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Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« am: 10.07.2025 13:39 »
Hallo zusammen,

ich bin mittlerweile seit 15 Jahren bei meinem AG im TvöD und schaue immer mal wieder, was man im ÖD sonst so machen kann. Daher kann ich mir vorstellen, den AG bei einem passenden Angebot zu wechseln.

Mit 15 Jahren Betriebszugehörigkeit hat man ja bereits einen besonderen Kündigungsschutz.
Daher ist dies mit einem großen Risiko verbunden.

Man müsste ja entweder fristgerecht kündigen (6 Monate zum Quartalsende) oder kann ein Auflösungsvertrag unterschreiben. In der freien Wirtschaft ist das fast schon Standard, dass man eine Abfindung erhalten kann, selbst wenn der AN der Initiator des Auflösungsvertages ist.

Ist jemanden von euch ein Fall bekannt, bei dem die Kommune sich auf eine Abfindungszahlung eingelassen hat oder lehnen das Kommunen generell einfach ab?
Ich kenne nur Fälle, bei denen aufgrund eines Vergleichs vor Gericht eine Abfindung gezahlt wurde.
Und in den Fällen wurde der AN durch den AG gekündigt.

Einsnull

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #1 am: 10.07.2025 13:47 »
Hallo,

Zitat
In der freien Wirtschaft ist das fast schon Standard
- aber ganz sicher nicht wenn der AN Kündigt. Ich war vor dem öD 12 Jahre in der freien Wirtschaft und da gab es so etwas höchstens für AN mit mehr als 20 Jahren in der Firma und wenn überhaupt eine Abfindung in Frage gekommen ist, dann nur wenn vom AG gekündigt wurde.

Ich denke nicht das es sowas im öD gibt (Wenn der AN Kündigt)

Nur meine Meinung  ;)

Muckel

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #2 am: 10.07.2025 13:51 »
Du verlässt den Arbeitgeber, weil es anderswo besser ist, möchtest dazu noch losgelöst von Kündigungsfristen (also früher) gehen und der Arbeitgeber soll Dir für sein Entgegenkommen noch ein Köfferchen mit Geld an die Hand geben? Die Frage ist beantwortet, oder?

Das ist doch eindeutig Untreue!

Niro83

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #3 am: 10.07.2025 14:01 »
Hallo,

Zitat
In der freien Wirtschaft ist das fast schon Standard
- aber ganz sicher nicht wenn der AN Kündigt. Ich war vor dem öD 12 Jahre in der freien Wirtschaft und da gab es so etwas höchstens für AN mit mehr als 20 Jahren in der Firma und wenn überhaupt eine Abfindung in Frage gekommen ist, dann nur wenn vom AG gekündigt wurde.

Ich denke nicht das es sowas im öD gibt (Wenn der AN Kündigt)

Nur meine Meinung  ;)

Kenne aber tatsächlich solche Fälle.
Der AN signalisiert Interesse an einem Auslösungsvertrag und fragt nach eine Abfindung.
Und zack alles unterschrieben.

Finde ich auch nicht normal und unsinnig :-D

Niro83

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #4 am: 10.07.2025 14:04 »
Du verlässt den Arbeitgeber, weil es anderswo besser ist, möchtest dazu noch losgelöst von Kündigungsfristen (also früher) gehen und der Arbeitgeber soll Dir für sein Entgegenkommen noch ein Köfferchen mit Geld an die Hand geben? Die Frage ist beantwortet, oder?

Das ist doch eindeutig Untreue!

Eigentlich ja.
Aber andersrum dachte ich mir, dass der AG ja schon ein zukünftiges "Risiko" (hohes Alter) los wird, der zudem ein hohes Gehalt hat.
Zudem bin ich ein "einfacher" Sachbearbeiter, d.h. das kriegt der AG auch günstiger hin :D

NWB

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #5 am: 10.07.2025 14:23 »
Da ist ganz klar der Wunsch Vater des Gedanken.

Muckel

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #6 am: 10.07.2025 14:27 »
Im öffentlichen Dienst gibt es kein "eigentlich".  Freiwillige Auszahlungen ohne Rechtsgrundlage erfüllen den Tatbestand der Untreue und sind eine Straftat. Da sind schon Oberbürgermeister drüber gestolpert. Freiwillig im Sinne von "eigentlich bin ich nicht verpflichtet, aber..." ist da nicht wirklich angebracht.

Und der Arbeitgeber bekommt es ja günstiger hin, indem er Dir eben kein Geld schenkt.

SamFisher

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #7 am: 10.07.2025 14:56 »
Kenne aber tatsächlich solche Fälle.
Der AN signalisiert Interesse an einem Auslösungsvertrag und fragt nach eine Abfindung.
Und zack alles unterschrieben.

Finde ich auch nicht normal und unsinnig :-D

Kann schon vorkommen. Wenn der AG eh Stellen abbauen muss. Ich bin so vor sehr vielen Jahren mal bei Siemens gegangen. In meiner Abteilung gab es mehrere Wellen von Abfindungen und da ich schon ein anderes Angebot hatte, habe ich mich in der ersten Welle selbst zur Auflösung angeboten. Das bracht mir einen schicken Bonus ein und hat dem AG einiges an Abfindung gespart, weil ich damals noch recht jung und günstig war. Win - Win für beide. :)

FearOfTheDuck

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #8 am: 10.07.2025 19:04 »
Im ÖD undenkbar. Eher verlangt der AG eine Bearbeitungsgebühr für den Auflösungsvertrag.  ;)

DiVO

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #9 am: 11.07.2025 09:19 »
Im öffentlichen Dienst gibt es kein "eigentlich".  Freiwillige Auszahlungen ohne Rechtsgrundlage erfüllen den Tatbestand der Untreue und sind eine Straftat. Da sind schon Oberbürgermeister drüber gestolpert. Freiwillig im Sinne von "eigentlich bin ich nicht verpflichtet, aber..." ist da nicht wirklich angebracht.

Und der Arbeitgeber bekommt es ja günstiger hin, indem er Dir eben kein Geld schenkt.

Bekommt er es tatsächlich günstiger hin, wenn er ihm kein Geld schenkt? Ich denke da an 42 Lohnfortzahlung bei AU und anschließendem Krankengeldzuschuss bzw. längere Lohnfortzahlung, wenn es sich dabei für die Krankenkasse um keine Arbeitsunfähigkeiten handelt, die im direkten Zusammenhang zueinander stehen. Zusätzlich erwirbt der Mitarbeiter für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaubsanspruch und, da die Kündigung in diesem Fall ja zu 31.03.2026 stattfinden, die Jahressonderzahlung. Zusätzlich einen demotivierten Mitarbeiter, der ggf. mehr kaputt macht und ausbremst, als er dem Unternehmen tatsächlich noch nützt.

Tagelöhner

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #10 am: 11.07.2025 10:55 »
Völlig absurde Denkweise. Eine Abfindung zahlt dir ein Arbeitgeber nur, wenn er dich los werden will, es also für ihn mittel-/langfristig mehr Vorteile bietet, auch monetär, anstatt dich weiter zu beschäftigen.

Im Kern verkaufst du mit der Abfindung deinen Kündigungsschutz an den Arbeitgeber, es ist also das typische "lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende". Daher zahlt der Arbeitgeber Abfindungen auch oft erst nach verlorenem Kündigungsschutzprozess.

Im ÖD hat man nur leider das Problem, dass dein Gehalt vom Steuerzahler bezahlt wird und nicht vom Chef der Behörde, in der du eingestellt bist. Sonst hätte dieser vielleicht auch ein Interesse dich los zu werden, bevor du seine "Firma" noch mehr Geld kostest.

Die einzige Chance, die du also hast, ist dich derart lästig und unbeliebt zu machen, dass der Arbeitgeber, dich unbedingt los werden möchte und dafür bereit ist Geld in die Hand zu nehmen. Also am besten hochwertige und rare Planstellen blockieren, keine gute Leistung mehr bringen, Unruhe in den Laden bringen, oft Krank sein usw.

Da wünsche ich im ÖD viel Spaß...sicher nicht unmöglich, aber höchst unwahrscheinlich, dass es dann trotzdem in einer Abfindung mündet. Lieber zermürbt man Dich psychisch in die Dauerkrankheit und aus der Lohnfortzahlung und versucht damit die Eigenkündigung zu erwirken.
« Last Edit: 11.07.2025 11:10 von Tagelöhner »

TVOEDAnwender

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #11 am: 11.07.2025 13:12 »
Ich war jahrelang freigestelltes Gesamtpersonalratsmitglied in einer sehr großen Behörde (5 Stellige Anzahl an Beschäftigten) mit sehr vielen, verteilten Dienststellen.
Es gab in der Zeit genau 6 Aufhebungsverträge mit Abfindungen, davon waren 5 für Leitungskräfte die man aus politischen Gründen "entsorgen" wollte. 1 Aufhebungsvertrag war tatsächlich für eine Dame (aus dem normalen "Pöbel", keine Leitungsfunktion), die das Prinzip von Tagelöhner sehr taktisch intelligent durchgezogen hat:

Zitat
Die einzige Chance, die du also hast, ist dich derart lästig und unbeliebt zu machen, dass der Arbeitgeber, dich unbedingt los werden möchte und dafür bereit ist Geld in die Hand zu nehmen. Also am besten hochwertige und rare Planstellen blockieren, keine gute Leistung mehr bringen, Unruhe in den Laden bringen, oft Krank sein usw.

Die hat tatsächlich mal 40.000 € Abfindung + fast 9 Monate Gehaltszahlung (nach 25 Jahren im Dienst) durchbekommen.
Ansonsten: No Chance. Bleibt die Stelle halt unbesetzt. Ab der 7. Woche kostest Du ja nur den KGZ und die ZVK. Ab der 39. Woche kostest Du ja gar nichts mehr. Wir sitzen das mal aus, bis das Krankengeld endet....
« Last Edit: 11.07.2025 13:19 von TVOEDAnwender »

KlammeKassen

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Antw:Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
« Antwort #12 am: 15.07.2025 08:28 »
Im ÖD undenkbar. Eher verlangt der AG eine Bearbeitungsgebühr für den Auflösungsvertrag.  ;)

Insofern er sich überhaupt auf einen Auflösungsvertrag einlässt. Müssen tut er das nicht