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Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?
Tagelöhner:
Völlig absurde Denkweise. Eine Abfindung zahlt dir ein Arbeitgeber nur, wenn er dich los werden will, es also für ihn mittel-/langfristig mehr Vorteile bietet, auch monetär, anstatt dich weiter zu beschäftigen.
Im Kern verkaufst du mit der Abfindung deinen Kündigungsschutz an den Arbeitgeber, es ist also das typische "lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende". Daher zahlt der Arbeitgeber Abfindungen auch oft erst nach verlorenem Kündigungsschutzprozess.
Im ÖD hat man nur leider das Problem, dass dein Gehalt vom Steuerzahler bezahlt wird und nicht vom Chef der Behörde, in der du eingestellt bist. Sonst hätte dieser vielleicht auch ein Interesse dich los zu werden, bevor du seine "Firma" noch mehr Geld kostest.
Die einzige Chance, die du also hast, ist dich derart lästig und unbeliebt zu machen, dass der Arbeitgeber, dich unbedingt los werden möchte und dafür bereit ist Geld in die Hand zu nehmen. Also am besten hochwertige und rare Planstellen blockieren, keine gute Leistung mehr bringen, Unruhe in den Laden bringen, oft Krank sein usw.
Da wünsche ich im ÖD viel Spaß...sicher nicht unmöglich, aber höchst unwahrscheinlich, dass es dann trotzdem in einer Abfindung mündet. Lieber zermürbt man Dich psychisch in die Dauerkrankheit und aus der Lohnfortzahlung und versucht damit die Eigenkündigung zu erwirken.
TVOEDAnwender:
Ich war jahrelang freigestelltes Gesamtpersonalratsmitglied in einer sehr großen Behörde (5 Stellige Anzahl an Beschäftigten) mit sehr vielen, verteilten Dienststellen.
Es gab in der Zeit genau 6 Aufhebungsverträge mit Abfindungen, davon waren 5 für Leitungskräfte die man aus politischen Gründen "entsorgen" wollte. 1 Aufhebungsvertrag war tatsächlich für eine Dame (aus dem normalen "Pöbel", keine Leitungsfunktion), die das Prinzip von Tagelöhner sehr taktisch intelligent durchgezogen hat:
--- Zitat ---Die einzige Chance, die du also hast, ist dich derart lästig und unbeliebt zu machen, dass der Arbeitgeber, dich unbedingt los werden möchte und dafür bereit ist Geld in die Hand zu nehmen. Also am besten hochwertige und rare Planstellen blockieren, keine gute Leistung mehr bringen, Unruhe in den Laden bringen, oft Krank sein usw.
--- End quote ---
Die hat tatsächlich mal 40.000 € Abfindung + fast 9 Monate Gehaltszahlung (nach 25 Jahren im Dienst) durchbekommen.
Ansonsten: No Chance. Bleibt die Stelle halt unbesetzt. Ab der 7. Woche kostest Du ja nur den KGZ und die ZVK. Ab der 39. Woche kostest Du ja gar nichts mehr. Wir sitzen das mal aus, bis das Krankengeld endet....
KlammeKassen:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 10.07.2025 19:04 ---Im ÖD undenkbar. Eher verlangt der AG eine Bearbeitungsgebühr für den Auflösungsvertrag. ;)
--- End quote ---
Insofern er sich überhaupt auf einen Auflösungsvertrag einlässt. Müssen tut er das nicht
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