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Auflösungsvertrag mit Abfindung möglich?

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NWB:
Da ist ganz klar der Wunsch Vater des Gedanken.

Muckel:
Im öffentlichen Dienst gibt es kein "eigentlich".  Freiwillige Auszahlungen ohne Rechtsgrundlage erfüllen den Tatbestand der Untreue und sind eine Straftat. Da sind schon Oberbürgermeister drüber gestolpert. Freiwillig im Sinne von "eigentlich bin ich nicht verpflichtet, aber..." ist da nicht wirklich angebracht.

Und der Arbeitgeber bekommt es ja günstiger hin, indem er Dir eben kein Geld schenkt.

SamFisher:

--- Zitat von: Niro83 am 10.07.2025 14:01 ---Kenne aber tatsächlich solche Fälle.
Der AN signalisiert Interesse an einem Auslösungsvertrag und fragt nach eine Abfindung.
Und zack alles unterschrieben.

Finde ich auch nicht normal und unsinnig :-D

--- End quote ---

Kann schon vorkommen. Wenn der AG eh Stellen abbauen muss. Ich bin so vor sehr vielen Jahren mal bei Siemens gegangen. In meiner Abteilung gab es mehrere Wellen von Abfindungen und da ich schon ein anderes Angebot hatte, habe ich mich in der ersten Welle selbst zur Auflösung angeboten. Das bracht mir einen schicken Bonus ein und hat dem AG einiges an Abfindung gespart, weil ich damals noch recht jung und günstig war. Win - Win für beide. :)

FearOfTheDuck:
Im ÖD undenkbar. Eher verlangt der AG eine Bearbeitungsgebühr für den Auflösungsvertrag.  ;)

DiVO:

--- Zitat von: Muckel am 10.07.2025 14:27 ---Im öffentlichen Dienst gibt es kein "eigentlich".  Freiwillige Auszahlungen ohne Rechtsgrundlage erfüllen den Tatbestand der Untreue und sind eine Straftat. Da sind schon Oberbürgermeister drüber gestolpert. Freiwillig im Sinne von "eigentlich bin ich nicht verpflichtet, aber..." ist da nicht wirklich angebracht.

Und der Arbeitgeber bekommt es ja günstiger hin, indem er Dir eben kein Geld schenkt.

--- End quote ---

Bekommt er es tatsächlich günstiger hin, wenn er ihm kein Geld schenkt? Ich denke da an 42 Lohnfortzahlung bei AU und anschließendem Krankengeldzuschuss bzw. längere Lohnfortzahlung, wenn es sich dabei für die Krankenkasse um keine Arbeitsunfähigkeiten handelt, die im direkten Zusammenhang zueinander stehen. Zusätzlich erwirbt der Mitarbeiter für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaubsanspruch und, da die Kündigung in diesem Fall ja zu 31.03.2026 stattfinden, die Jahressonderzahlung. Zusätzlich einen demotivierten Mitarbeiter, der ggf. mehr kaputt macht und ausbremst, als er dem Unternehmen tatsächlich noch nützt.

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