Stadtstaatzulagen Hamburg und Bremen - wann Gespräche?

Begonnen von Littlegoaty, 10.07.2025 16:51

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Warnstreik

Zitat von: dregonfleischer in 02.03.2026 15:45du weisst dann sicher auch das es vorher nicht mehr möglich war eine karte direkt zu bekommen ich kenn hier mindestens 10 leute die eine chipkarte ohne Handy brauchen

Es ist möglich eine Karte zu bekommen - dann aber das Standard-Abo. Dieses KANN der Arbeitgeber auch bezuschussen, wird er aber wohl nicht machen weil es viel zu aufwendig ist.
Aber mal im Ernst: Die 10 Leute haben kein Telefon oder nur nen halb-analogen Nokia-Knochen? Im Zweifel muss man halt sagen: Pech gehabt. Nen EinsteigerSmartphone kostet ein paar Euro und muss noch nichtmal ne Karte drin haben um die Funktion zu nutzen.

dregonfleischer


Warnstreik

Zitat von: dregonfleischer in 03.03.2026 12:10DER zpd wurde bereits eingeschaltet

Du meinst "das ZPD", oder? Das ist ja schön, dass man das ZPD "einschaltet", ändert aber nichts daran, dass das Jobticket nur digital angeboten wird.


dregonfleischer

bitte nicht gendern danke es wäre eine nach der Tarifvereinbarung rechtswidrige Ungleichbehandlung darstellen, die auf eine unhaltbare Diskriminierung hinausliefe

Warnstreik

Zitat von: dregonfleischer in 03.03.2026 16:43bitte nicht gendern danke es wäre eine nach der Tarifvereinbarung rechtswidrige Ungleichbehandlung darstellen, die auf eine unhaltbare Diskriminierung hinausliefe

1. Das hat nichs mit gendern zu tun, es ist schlicht "Das Zentrum" und nicht "Der Zentrum". Hätte ja sein können, dass du irgendwas anderes meinst.
2. Es ist keine Ungleichbehandlung. Jeder kann dieses Ticket zu denselben Konditionen buchen. 

dregonfleischer

nein wenn man ohne Handy den Zuschuss nicht bekommen kann ist das ungerecht

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Zitat von: dregonfleischer in Gestern um 13:51nein wenn man ohne Handy den Zuschuss nicht bekommen kann ist das ungerecht

Und wer nicht mit Bus und Bahn sondern mit dem Auto fährt bekommt keinen Zuschuss? Unfair!  (nein, ist es natürlich nicht...)

dregonfleischer

warum bekommt man die zulage nicht automatisch wenn man sein Deutschlandticket vorzeigt

Umlauf

Zitat von: dregonfleischer in Gestern um 17:11warum bekommt man die zulage nicht automatisch wenn man sein Deutschlandticket vorzeigt

Das wäre es kein Jobticket und damit gäbe es nicht den Jobticket-Rabat (5%).
Möglicherweise wäre dann der Zuschuss nicht mehr steuerfrei. Das wird sich kein AG-Verantwortlicher ans Bein binden wollen.

Unsere Bundesbehörde greift für unsere Dienststellen auf 2 Jobticket-Verträge zurück. Beide Verbünde bieten zum Glück beides an. Karte und Handy.

Für Hamburg hat der Bund den Vertrag mit der S-Bahn Hamburg geschlossen. Über diesen Vertrag müsste es ebenfalls beide Varianten geben.

Meine Vermutung: Die Stadt hat diese einseitige Ausrichtung auf das Handy, leider in den entsprechenden Vertrag drinnen.
Böse gesagt: Es ist doch schon länger bekannt, was Hamburg (Dressel) für eine Wertung für seine Mitarbeiter hat.

Warnstreik

Zitat von: Umlauf in Gestern um 18:50Für Hamburg hat der Bund den Vertrag mit der S-Bahn Hamburg geschlossen. Über diesen Vertrag müsste es ebenfalls beide Varianten geben.

Meine Vermutung: Die Stadt hat diese einseitige Ausrichtung auf das Handy, leider in den entsprechenden Vertrag drinnen.
Böse gesagt: Es ist doch schon länger bekannt, was Hamburg (Dressel) für eine Wertung für seine Mitarbeiter hat.

Weder deine Aussage noch deine Vermutung stimmt. Hamburg macht das (so wie fast jede Firma in Hamburg) mit dem HVV über deren Jobticket. Dieses wird (vom HVV) ausschließlich digital (also fürs Smartphone) angeboten. Die ganze Verwaltung und die Verwaltungsplattform wird vom HVV für den Arbeitgeber bereitgestellt. Von dort aus verwaltet er die Tickets und über dieses Portal kann man selbst das Ticket an- und abbestellen.

Der HVV sagt selbst: Die "analoge" Variante ist die Deutschlandcard zu normalen Konditionen. Hier kann ein Arbeitgeber auch einen Bonus zahlen wenn er möchte.Hat aber mit dem Jobticket nichts zu tun und müsste komplett selbst gemanaged werden. Den Aufwand wird man sich nicht antun.

Umlauf

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 23:28Weder deine Aussage noch deine Vermutung stimmt. Hamburg macht das (so wie fast jede Firma in Hamburg) mit dem HVV über deren Jobticket. Dieses wird (vom HVV) ausschließlich digital (also fürs Smartphone) angeboten. Die ganze Verwaltung und die Verwaltungsplattform wird vom HVV für den Arbeitgeber bereitgestellt. Von dort aus verwaltet er die Tickets und über dieses Portal kann man selbst das Ticket an- und abbestellen.

Nichts anderes habe ich ausgedrückt. Genau so funktioniert es auch in unserer Bundesbehörde. Meine Frau ist bei uns quasi die Schnittstelle zwischen Mitarbeiter und Bezügestelle für den Zuschuss. Trotzdem gibt es dahinter zwischen dem Bund und dem Verkehrsunternehmen einen Vertrag über die Nutzung des Jobtickets.  Im Hintergrund bekommt das ausgebende Unternehmen auch die Bestätigung, das die Person berechtigt ist.

Die Verträge stellen die allgemeinen Nutzung für den Bund sicher. Diesen Verträgen treten die einzelnen Behörden dann bei.

Aber dass die Verbünde direkt eine Vereinbarung abschließen, kenne ich tatsächlich nicht. Das macht i.R. eines der Unternehmen. Allerdings auf Grundlage des jeweiligen Gemeinschaftstarifs. Dort im Tarif gibt es dann auch Verbundmusterverträge und Verbundkalkulationsgrundlagen, die werden meist nicht in den Tarifbroschüren abgedruckt. Bei der direkten Ausgabe wird dafür i.R. auf das Verbundbranding gesetzt.
Wie gesagt, ich kenne keinen Verbund, der direkt Tickets ausgibt. Verbünde sind da ehr als Regie-Einheiten zu sehen.

Daher gehen ich davon aus, dass Hamburg und die Hochbahn in einer Vertragsbeziehung stehen.

Aber grad sehr große AG könne dann zusätzlich besondere Bedingungen in den Vertrag einbeziehen, so lange sie die besonderen Tarifbedingungen des Jobticket des Verbundes nicht aushöhlen. Da hat der VDV vor einigen Jahren eine Sperre gesetzt. Damals dufte Alte Vereinbarungen nur noch eine Gewisse Zeit auslaufen. Das waren schon prima Zustände, als wir 15% Rabat bekamen. Der Deckel hält diesen bei Max. 5 Prozent. Dieser Deckel kam dann bei den deutschlandweiten Regeln für DJT zu tragen.

Hier in meinen Verbund nutzen alle Unternehmen das gleiche Portalsystem, welches der Verbund für Zeit-Ticket (auch DT/DJT) gemeinschaftlich bereitstellt. Generell wird hier in der Region sehr auf das Verbundbranding geachtet. So dass die meisten Mitarbeiter uns denken, dass sie alle Tickets hier vom Verbund haben, obwohl dieser gar keine ausgibt. Genauso wie hier in der Region, vom Schalter abgesehen, niemals eine ,,Eisenbahnfahrkarte verbundintern" bei der Deutschen Bahn kaufen kann. Da der Vertrieb vom Verbund ausgeschrieben wurde. Dabei kam eben nicht die DB zum Zuge.


So sieht übrigens die offene Info für Mitarbeiter des Bundes aus. https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/start.html

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Zitat von: Umlauf in Heute um 08:10Nichts anderes habe ich ausgedrückt. Genau so funktioniert es auch in unserer Bundesbehörde. Meine Frau ist bei uns quasi die Schnittstelle zwischen Mitarbeiter und Bezügestelle für den Zuschuss. Trotzdem gibt es dahinter zwischen dem Bund und dem Verkehrsunternehmen einen Vertrag über die Nutzung des Jobtickets.  Im Hintergrund bekommt das ausgebende Unternehmen auch die Bestätigung, das die Person berechtigt ist.

Die Verträge stellen die allgemeinen Nutzung für den Bund sicher. Diesen Verträgen treten die einzelnen Behörden dann bei.

Aber dass die Verbünde direkt eine Vereinbarung abschließen, kenne ich tatsächlich nicht. Das macht i.R. eines der Unternehmen. Allerdings auf Grundlage des jeweiligen Gemeinschaftstarifs. Dort im Tarif gibt es dann auch Verbundmusterverträge und Verbundkalkulationsgrundlagen, die werden meist nicht in den Tarifbroschüren abgedruckt. Bei der direkten Ausgabe wird dafür i.R. auf das Verbundbranding gesetzt.
Wie gesagt, ich kenne keinen Verbund, der direkt Tickets ausgibt. Verbünde sind da ehr als Regie-Einheiten zu sehen.

Daher gehen ich davon aus, dass Hamburg und die Hochbahn in einer Vertragsbeziehung stehen.

Aber grad sehr große AG könne dann zusätzlich besondere Bedingungen in den Vertrag einbeziehen, so lange sie die besonderen Tarifbedingungen des Jobticket des Verbundes nicht aushöhlen. Da hat der VDV vor einigen Jahren eine Sperre gesetzt. Damals dufte Alte Vereinbarungen nur noch eine Gewisse Zeit auslaufen. Das waren schon prima Zustände, als wir 15% Rabat bekamen. Der Deckel hält diesen bei Max. 5 Prozent. Dieser Deckel kam dann bei den deutschlandweiten Regeln für DJT zu tragen.

Hier in meinen Verbund nutzen alle Unternehmen das gleiche Portalsystem, welches der Verbund für Zeit-Ticket (auch DT/DJT) gemeinschaftlich bereitstellt. Generell wird hier in der Region sehr auf das Verbundbranding geachtet. So dass die meisten Mitarbeiter uns denken, dass sie alle Tickets hier vom Verbund haben, obwohl dieser gar keine ausgibt. Genauso wie hier in der Region, vom Schalter abgesehen, niemals eine ,,Eisenbahnfahrkarte verbundintern" bei der Deutschen Bahn kaufen kann. Da der Vertrieb vom Verbund ausgeschrieben wurde. Dabei kam eben nicht die DB zum Zuge.


So sieht übrigens die offene Info für Mitarbeiter des Bundes aus. https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/start.html

Danke für die Info - das war mir tatsächlich neu. Hätte ich aber beim HVV auch lesen können, der Vertrag wird mit einem der Teilnehmer des Verkehrsverbundes gemacht, z.B. der S-Bahn. (wie du sagtest)

Der Knackpunkt ist aber das Jobportal vom HVV (das ist ja das was die Leute sehen), und darüber kann man nur digitale Tickets bestellen und managen. Den Aufwand Karten und damit "normale" Tickets zu verwalten und zu fördern ist eben ziemlich hoch. Daher macht man das nicht. Ob das rechtens ist weiß ich nicht, allerdings finde ich persönlich das absolut ok.

dregonfleischer

Zitat von: Umlauf in Gestern um 18:50Das wäre es kein Jobticket und damit gäbe es nicht den Jobticket-Rabat (5%).
Möglicherweise wäre dann der Zuschuss nicht mehr steuerfrei. Das wird sich kein AG-Verantwortlicher ans Bein binden wollen.

Unsere Bundesbehörde greift für unsere Dienststellen auf 2 Jobticket-Verträge zurück. Beide Verbünde bieten zum Glück beides an. Karte und Handy.

Für Hamburg hat der Bund den Vertrag mit der S-Bahn Hamburg geschlossen. Über diesen Vertrag müsste es ebenfalls beide Varianten geben.

Meine Vermutung: Die Stadt hat diese einseitige Ausrichtung auf das Handy, leider in den entsprechenden Vertrag drinnen.
Böse gesagt: Es ist doch schon länger bekannt, was Hamburg (Dressel) für eine Wertung für seine Mitarbeiter hat.

Es wurden ja damals alle rausgeworfen die kein handy hatten