das gilt doch aber nicht für verbeamtete Lehrer, oder ?
Nein. So wie ich es lese, eventuell nichtmal für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer, sondern nur für die Verwaltungskräfte. Aber ich mag mich irren. Da wird bestimmt noch beiderseits drum gerungen, wer da jetzt genau drunter fällt.
Wenn es aber für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer doch zählen sollte, werden die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen sicherlich bald nach dem selben rufen.