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Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
Nerostar:
Hallo!
Ich habe aktuell eine Stelle im öffentlichen Dienst in Aussicht, die meinen Qualifikationen und auch Zusatzqualifikationen entspricht.
In der Vergangenheit wurde ich krank, was nach langem Prozess zu einer Feststellung eines GdB30 führte.
Ehemalige Arbeitsverhältnisse wurden auf Grund meiner Ausfallzeiten AGseitig gekündigt oder nicht verlängert - was ja auch verständlich ist.
Mein Ziel ist nun die Gleichstellung bei der AfA.
Ich habe mich auf die Stelle im öD schon beworben.
Spricht die Aussicht auf diese Stelle und die Tatsache, dass Schwerbehinderte oder denen Gleichstellte Personen im öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt werden dafür, dass die Gleichstellung bewilligt werden könnte?
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen oder Tipps?
Fettschwanzmaki:
--- Zitat von: Nerostar ---Spricht die Aussicht auf diese Stelle und die Tatsache, dass Schwerbehinderte oder denen Gleichstellte Personen im öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt werden dafür, dass die Gleichstellung bewilligt werden könnte?
--- End quote ---
Rein formal wohl eindeutig "Nein".
Die Feststellung der Gleichstellung erfolgt ja vollkommen unabhängig von Deiner "Bewerbungssituation". Entweder liegen die Voraussetzungen in medizinischer Hinsicht vor, oder aber eben nicht.
Je nach Position und Bewerberlage kann eine Gleichstellung von Vorteil sein, muss sie aber auch nicht. Im Gegenteil, sie kann sogar ein Einstellungshindernis darstellen, nur wird Dir das niemand so ehrlich und direkt sagen. Und da können 99 Gleichstellungsbeauftragte mit am Tisch sitzen, die prüfen nur, ob alle Bewerber während der Vorstellungsgespräche "gleich" behandelt wurden.
In deinem Fall würde ich vorerst sogar mit der Antragstellung auf Feststellung warten, bis ggfls. die Probezeit vorbei ist.
Sollte es mit dieser Bewerbung nicht klappen, kannst Du Dich ja immer noch bei der Bundesagentur für Arbeit melden und die Prüfung beantragen.
Als AG im ÖD würde ich z. Bsp. einen AN, der jenseit der 50 oder 55 und gleichgestellt ist, nur unter Schmerzen einstellen wollen - die Not müsste groß sein. Die "Gefahr" mehrerer, längerer Krankheitsepisoden besteht zwar auch bei anderen MA, aber eine Gleichstellung erfolgt ja nicht ohne Grund.
Also ein zweischneidiges Schwert. Das ist fies, gemein und diskriminierend, aber i. d. R. nicht nachweisbar (wenn man als AG keine Fehler macht).
Es gibt leider zu viel Bsp., bei denen sich die Leute "in den ÖD retten", um dann die Zähne etwas weniger zusammenbeißen zu müssen - was ich Dir (und vielen anderen Betroffenen) natürlich nicht unterstellen möchte.
ImöDBeschäftigt:
Eine Gleichstellung hat ja erstmal nichts direkt mit dem Gesundheitszustand zu tun, sondern damit, ob sich dieser negativ auf die eigene Arbeitsstelle bzw. Arbeitssuche auswirkt, also ob man durch den Gesundheitszustand (bzw. die Aspekte davon, die zum GdB geführt haben) droht seine Stelle zu verlieren oder Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu bekommen.
Ob man eine Gleichstellung bekommt ist daher ja höchst individuell.
Solltest du nun z.B. schon eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch haben und die Arbeitsagentur weiß das, könnte es sogar für die Gleichstellung eher nachteilig sein, da man dann sagen könnte, dass ja offenbar im ersten Schritt schonmal keine Nachteile bei der Suche einer Arbeitsstelle zu erkennen sind.
Hast du denn aktuell eine Stelle und wenn ja, droht da eine Kündigung bzw. hat der AG ein Interesse an einer Gleichstellung, um dann z.B. zusätzliche Gelder für eine Anpassung deines Arbeitsplatzes zu bekommen? Und falls du keine Stelle hast, kannst du schlüssig darlegen, dass du deine letzte Anstellung aufgrund des Gesundheitszustands verloren hast? Wenn eines davon zutrifft, macht das eine Gleichstellung wahrscheinlicher.
Ob die Gleichstellung dann in Bewerbungsverfahren hilfreich oder hinderlich ist, hängt wiederum sehr von den entscheidenden Personen ab und lässt daher kaum allgemein sagen. Eine Gleichstellung kann aber helfen, zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, um dort ggf. entsprechend überzeugen zu können.
KaiBro:
--- Zitat von: Nerostar am 11.07.2025 09:29 ---
Spricht die Aussicht auf diese Stelle und die Tatsache, dass Schwerbehinderte oder denen Gleichstellte Personen im öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt werden dafür, dass die Gleichstellung bewilligt werden könnte?
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen oder Tipps?
--- End quote ---
Nein!
Die Gleichstellung wird in der Regel dann bewilligt, wenn dein Arbeitsplatz gefährdet ist. Dies könnte der Fall sein, wenn du viele Fehlzeiten hast, du häufige Unterstützung von Kollegen benötigst, nicht so mobil oder weniger belastbar bist.
Grundsätzlich ist alles nachzuweisen, von Fehltagen bis Gefährdung des Arbeitsplatzes. Umso mehr man schriftlich hat, umso größere die Chance das der Antrag durchgeht.
Nerostar:
Es besteht bei mir nachweislich ein kausaler Zusammenhang zwischen meinen behinderungsbedingten Einschränkungen und den Schwierigkeiten im Arbeitsleben. Häufige oder hohe Fehlzeiten sind die Folge, diese wiederum führten zu Kündigungen in der Probezeit oder nicht Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen. Mein Problem ist nun, dass ich ohne Beschäftigung bin und eine Stelle im öD anstrebe, allerdings befürchte, dass meine Ausfallzeiten sich im örtlichen öD Netzwerk ggf. schon herumgesprochen haben könnten und ich so aus Bedenken hinsichtlich der Unzuverlässigkeit seitens des AG benachteiligt werden könnte.
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