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Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
Autodoc:
Hallo,
Aus dem beruflichen Kontext heraus hatte ich bis jetzt immer nur Fälle, wo jemand seinen Arbeitsplatz sichern wollte. Bei einer Gleichstellung. Da wo du auch regelmäßig ein Fragebogen an den Arbeitgeber versendet. Dem muss man natürlich zustimmen, aber ohne eine Zustimmung, kann eine abschließende Klärung nicht erfolgen.
Bei dir ist es ja nun anders. Sind deine Beeinträchtigungen die Dinge DB von 30 bedingen psychisch/somatoform begründet oder etwas im Bewegungsapparat? Denn es gibt in manchen Bereichen die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf, die dann beim neuen Arbeitgeber auch unterstützende Maßnahmen fördern können.
Da du jetzt schon im Vorstellungsgespräch oder im Vorlauf bist, würde ich das ganze durchziehen und erst mal die Einstellung, wenn sie denn klappt bevorzugen. Sollte es in der Probezeit zu einer Kündigung kommen, gilt es zu bedenken; wenn man einen Antrag auf Überprüfung der Schwerbehinderung bei dem jeweiligen Versorgungsamt stellen, gilt automatisch nach einer gewissen Zeit ein besonderer Kündigungsschutz. Ich glaube, das waren zwei oder drei Wochen. Falls du in Zukunft den GB hören willst. Viel bringt es nicht, wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen, weil man eine Regel nicht so viel Vorlauf hat.
clarion:
Das Post von @Fettschwanzmaki,,in dem er gleich gestellten bzw. behinderten Menschen eine erhöhte Ausfallquote unterstellt, ist unzutreffend und eine ungerechtfertigte Unterstellung. Offensichtlich weiß Fettschwanzmaki nicht Bescheid wie viele Menschen trotz Behinderung oder chronischer Krankheit ohne Auffälligkeiten bei den Fehltagen arbeiten.
An den TE richte ich die Frage, was mit dem Antrag auf Gleichstellung erreicht werden soll? Welcher Art sind die benötigten Schutzmaßnahmen?
Eine Gleichstellung kann sinnvoll sein, wenn es beispielsweise um die Finanzierung baulicher Anpassung geht. Sie kann aber kontraproduktiv sein, wenn für die Einstellung Menschen mit dem Mindset von Fettmakischwanz verantwortlich sind.
Fettschwanzmaki:
--- Zitat von: clarion ---Das Post von @Fettschwanzmaki,,in dem er gleich gestellten bzw. behinderten Menschen eine erhöhte Ausfallquote unterstellt, ist unzutreffend und eine ungerechtfertigte Unterstellung. Offensichtlich weiß Fettschwanzmaki nicht Bescheid wie viele Menschen trotz Behinderung oder chronischer Krankheit ohne Auffälligkeiten bei den Fehltagen arbeiten.
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Kontextbezogenes Mindset. Man liest nur das, was man lesen will...
--- Zitat von: Nerostar ---Ehemalige Arbeitsverhältnisse wurden auf Grund meiner Ausfallzeiten AGseitig gekündigt oder nicht verlängert - was ja auch verständlich ist.
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Wenn man z. Bsp. gehörlos oder sehbeeinträchtigt ist, mag man das alles mit diversen Maßnahmen ausgleichen können. Bei einer rezidivierenden Depression oder degenerativen Wirbelsäulenerkrankung sieht das möglicherweise anders aus.
Ich denke, es kommt wie immer auf den konkreten Einzelfall an.
--- Zitat ---Eine Gleichstellung kann sinnvoll sein, wenn es beispielsweise um die Finanzierung baulicher Anpassung geht. Sie kann aber kontraproduktiv sein, wenn für die Einstellung Menschen mit dem Mindset von Fettmakischwanz verantwortlich sind.
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Ohne Einstellung bringt mir die (gleichstellungsbedingte) Finanzierung baulicher Maßnahmen genau "0".
Das war und ist eine nüchterne Bestandsaufnahme. Das kann man unfair und verwerflich finden, ändert aber nichts an den realen Begebenheiten. Nicht umsonst mein Hinweis, dass Nerostar bis nach der Probezeit warten sollte.
Die kritisch zu hinterfragende "Ausgleichsabgabe" erwähne ich nur am Rande, sprengt sonst den Rahmen.
ich1974:
Eine nachträgliche Gleichstellung geht im ÖD in der Regel nicht durch, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorhanden ist. Hatte selbst schon einige Ablehnungen der Gleichstellung.
KaiBro:
--- Zitat von: ich1974 am 15.07.2025 13:15 ---Eine nachträgliche Gleichstellung geht im ÖD in der Regel nicht durch, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorhanden ist. Hatte selbst schon einige Ablehnungen der Gleichstellung.
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Kannst du das bitte genauer erläutern? Verstehe deinen Beitrag nur halb.
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