Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung

<< < (2/5) > >>

KaiBro:
Es mag durchaus sein, dass für dich ein kausaler Zusammenhang zwischen den Einschränkungen und Kündigungen besteht. Wie schon geschrieben, wird das Integrationsamt hierzu Nachweise anfordern.

Vielleicht wäre es besser, an den Einschränkungen und Problemen zu arbeiten und sich bei Besserung dieser Beschwerden zu bewerben, denn ansonsten dreht sich das Spiel immer weiter.

Unter welchen Einschränkungen leidest du denn ? (musst du nicht beantworten)

ich1974:
Eine Gleichstellung schützt weder bei Kündigung in der Probezeit noch wird durch die Gleichstellung eine befristete Beschäftigung zu einer unbefristeten.

Nerostar:

--- Zitat von: ich1974 am 14.07.2025 12:54 ---Eine Gleichstellung schützt weder bei Kündigung in der Probezeit noch wird durch die Gleichstellung eine befristete Beschäftigung zu einer unbefristeten.

--- End quote ---

Es wäre schon von Vorteil, wenn die SBV angehört werden muss. Und die (theoretische) Bevorzugung im Bewerbungsprozess wäre auch vorteilhaft.

Nerostar:

--- Zitat von: KaiBro am 14.07.2025 12:46 ---Es mag durchaus sein, dass für dich ein kausaler Zusammenhang zwischen den Einschränkungen und Kündigungen besteht. Wie schon geschrieben, wird das Integrationsamt hierzu Nachweise anfordern.

Vielleicht wäre es besser, an den Einschränkungen und Problemen zu arbeiten und sich bei Besserung dieser Beschwerden zu bewerben, denn ansonsten dreht sich das Spiel immer weiter.

Unter welchen Einschränkungen leidest du denn ? (musst du nicht beantworten)

--- End quote ---

Die behinderungsbedingten Einschränkungen bleiben, der GdB ist unbefristet ausgestellt worden. Arbeiten muss trotzdem sein, da der RV Träger keine Erwerbsminderungsrente zahlt. Unabhängig davon möchte ich arbeiten, dies wird aber nur noch unter besonderen Schutzmaßnahmen zielführend sein. Und damit meine ich nicht, dass ich lange arbeitsunfähig sein kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

KaiBro:

--- Zitat von: Nerostar am 14.07.2025 13:19 ---
--- Zitat von: KaiBro am 14.07.2025 12:46 ---Es mag durchaus sein, dass für dich ein kausaler Zusammenhang zwischen den Einschränkungen und Kündigungen besteht. Wie schon geschrieben, wird das Integrationsamt hierzu Nachweise anfordern.

Vielleicht wäre es besser, an den Einschränkungen und Problemen zu arbeiten und sich bei Besserung dieser Beschwerden zu bewerben, denn ansonsten dreht sich das Spiel immer weiter.

Unter welchen Einschränkungen leidest du denn ? (musst du nicht beantworten)

--- End quote ---

Die behinderungsbedingten Einschränkungen bleiben, der GdB ist unbefristet ausgestellt worden. Arbeiten muss trotzdem sein, da der RV Träger keine Erwerbsminderungsrente zahlt. Unabhängig davon möchte ich arbeiten, dies wird aber nur noch unter besonderen Schutzmaßnahmen zielführend sein. Und damit meine ich nicht, dass ich lange arbeitsunfähig sein kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

--- End quote ---

Mag sein das die Einschränkungen bleiben, nur kann man gezielt auf die Problematik eingehen, um die Fehltage und das Leid zu senken.

Und besondere Schutzmaßnahmen gibt es in dem Sinne nicht. Du wirst immer eine Probezeit haben, in der du ohne Anhörung des Integrationsamts gekündigt werden kannst.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version