Autor Thema: Parteienverbot für Beamte  (Read 926 times)

lotsch

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Parteienverbot für Beamte
« am: 11.07.2025 11:29 »
Immer mehr Länder sprechen ein AfD-Verbot für Beamte aus. Nicht einmal in der Weimarer Verfassung gab es ein Parteienverbot für Beamte. Haben wir jetzt schlimmere Verhältnisse als damals?

Auch damals stellte man sich schon diese Fragen: Soll das Verwaltungspersonal homogen sein? Kann man, u m diese Homogenität zu erzielen, auf die Voraussetzung einer „sozialen Homogenität" verzichten?
Oder soll es repräsentativ sein?

Meine Meinung: Eine Homogenität des Verwaltungspersonals bietet sicher Vorteile, z.B. keine politischen Streitigkeiten in der Verwaltung und dadurch einen geordneteren Verwaltungsablauf, aber ist das demokratisch? Welchen Blick wird die Bevölkerung dadurch auf die Verwaltung gewinnen? Würde es vielleicht ausreichen, das Parteienverbot nur für Beamte des höheren Dienstes auszusprechen? Oder nur für politische Beamte? Ist das durch das GG abgedeckt, oder wäre eine Einzelfallprüfung notwendig? Fragen über Fragen, aber insgesamt problematisch und ein Fingerzeig, in welchen Zeiten wir leben.
Übrigens sollte man dieses Thema parteiunabhängig betrachten, da der Radikalenerlass in den 70er Jahren Linke vom öD ausschloss, und die Zeiten sich irgendwann ändern können. Verfassungstreue ist kein Thema und soll immer vorausgesetzt werden. Bei Gelegenheit werde ich mir mal durchlesen, wie sich das BVerfG so zum Radikalenerlass  geäußert hat.

Gymfreak

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #1 am: 11.07.2025 11:34 »
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #2 am: 11.07.2025 11:41 »
Ein Beamter steht auf dem Boden der FDGO und ist verpflichtet, diese während der Arbeitszeit als auch in seiner Freizeit zu verteidigen.

Wenn der Beamte Mitglied einer Organisation ist, die die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte, beißt sich das mit seinen Beamtenpflichten.

Von daher ist es nur logisch, dass der Dienstherr niemanden einstellt, bei dem es bereichtigte Zweifel an seiner Verfassungstreue gibt.

Homogenität des Verwaltungspersonals schön und gut, aber wenn die berechtigte Sorge besteht, dass z.B. bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Herkunft im Verwaltungsverfahren anders behandelt werden, geht dies über Diversität hinaus.

Johann

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #3 am: 11.07.2025 11:45 »
die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte
In dem Fall hätte der Beamte aber auch nicht lange Spaß daran. Wenn das nachgewiesen wird, wird die Organisation schlicht verboten und Mitglied in verbotenen Organisationen zu sein, ist auch als nicht-Beamter nicht erlaubt.

cyrix42

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #4 am: 11.07.2025 12:28 »
die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte
In dem Fall hätte der Beamte aber auch nicht lange Spaß daran. Wenn das nachgewiesen wird, wird die Organisation schlicht verboten und Mitglied in verbotenen Organisationen zu sein, ist auch als nicht-Beamter nicht erlaubt.

Ein Parteienverbot ist aber, wie wir spätestens seit den beiden NPD-Verbotsverfahren gelernt haben, gar nicht so einfach. Insbesondere reicht es dafür nicht aus, dass die Partei die FDGO überwinden möchte; das Parteienverbot muss auch die Ultima Ratio sein. Und da die NPD (heute "die Heimat") zu unbedeutend war, durfte sie nicht verboten werden.

Entsprechend dürfte es auch vor irgendeiner Positionierung zur AfD für Beamte schon schwierig bis unmöglich gewesen sein, als Mitglied bei der NPD/ Heimat aktiv zu sein...

Illunis

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #5 am: 11.07.2025 14:10 »
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

"Gesichert extremistisch" gehört Verboten, also sollte die Einstufung incl. Verbot auch gleich vom BVerfG erfolgen und von sonst niemand.

Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.


Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #6 am: 11.07.2025 14:16 »
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

"Gesichert extremistisch" gehört Verboten, also sollte die Einstufung incl. Verbot auch gleich vom BVerfG erfolgen und von sonst niemand.

Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.

Der Bürokratie steht es nicht im Wege, wenn sich ein Beamter in seiner Freizeit politisch engagiert. Interessenkonflikte gäbe es nur, wenn sich die politische Betätigung auf die tägliche Arbeit auswirkt. Dies halte ich aber für unwahrscheinlich.

Und gesichert (rechts) extremistische Organisationen gehöhren nur dann verboten, wenn sie die FDGO abschaffen wollen und dazu auch in der Lage sind. Ansonsten müsste man einige Popelvereine prüfen und verbieten.

Stempelritter

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #7 am: 11.07.2025 15:13 »
Old & busted: Parteienverbot für Beamte.
New hotness: Parteienverbot für (BVerfG-)Richter.

Pendler1

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #8 am: 11.07.2025 15:27 »
Ich bin alt genug, dass ich 1972 den sog. Radikalenerlass in der BRD miterlebt habe. Damals ging es gegen die DKP speziell, und gegen "Linke" allgemein. Da durften die nicht mal Lockführer oder Busfahrer werden.

Da wurden sogar Beamte entlassen.

Und heute, da sitzen sie (natürlich nicht dem Namen nach, aber mit ähnlicher Ideologie, im Bundestag :))

Johann

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #9 am: 11.07.2025 15:47 »
Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.
Angenommen das würde so kommen: Wie sollen dann die Behördenleitungen besetzt werden? Bisher erfolgt das vor allem nach Parteibuch. Wenns kein Parteibuch mehr gäbe, könnte man diese äußerst gut dotierten Stellen ja gar nicht mehr besetzen. Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen? Das ist schon ein bisschen weltfremd.

Illunis

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #10 am: 11.07.2025 15:54 »
...Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen?...

That's the point. #bestenauslese  ;D

Gymfreak

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #11 am: 11.07.2025 17:12 »
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

"Gesichert extremistisch" gehört Verboten, also sollte die Einstufung incl. Verbot auch gleich vom BVerfG erfolgen und von sonst niemand.

Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.

Nein, dafür sind aus guten Gründen das BfV und die LfVs zuständig. Die Schwelle für ein Verbot ist noch einmal deutlich höher und liegt richtigerweise dann auch in der Kompetenz des BVerfG.
Zudem ist es richtig, dass eine solche Einstufung gerichtlich überprüft werden kann.
Das System ist schon durchdacht.
Eine Partei muss nicht verboten sein um unvereinbar mit den Werten eines Beamten zu sein. Wenn ein Beamter nicht auf dem Boden der FDGO steht, sollte er unverzüglich entlassen werden. Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.

lotsch

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #12 am: 11.07.2025 18:14 »
So jetzt habe ich mir einmal die bisherige Rechtsprechung angesehen und bin angesichts der Eindeutigkeit doch verwundert, und frage mich was die Bundesländer eigentlich wollen. Für mich nach Studium der Rechtsprechung klar verfassungs- und europarechtswidrig.

BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
In der Sache billigte das BVerfG das staatliche Handeln in der Entscheidung weitgehend, verlangte aber Einzelfallprüfungen und zerstörte damit die Hoffnung einiger Regierungsmitglieder auf Bundes- wie Landesebene, allein aus der Mitgliedschaft in einer entsprechend eingestuften Organisation auf die Verfassungsfeindlichkeit der betreffenden Person schließen zu dürfen. Später wurde die Praxis des Radikalenerlasses dann vom EGMR kassiert, schon vorher war sie politisch von Helmut Schmidt abgeräumt worden. In der Rechtsprechung führte dies zu der Anpassung, dass allein die Mitgliedschaft in entsprechend eingestuften Parteien nicht ausreicht, um von einer verfassungsfeindlichen Einstellung des Mitglieds auszugehen.
Und auch der EGMR urteilt eigentlich unmissverständlich:
Diese differenzierte Berücksichtigung der bloßen Mitgliedschaft ist nicht zuletzt auf die konventionsrechtlichen Direktiven der Art. 10, 11 EMRK zurückzuführen (Voßkuhle, NVwZ 2022, 1841, 1843). Im Fall Vogt gegen Deutschland hat der EGMR 1993 festgestellt, dass die Entlassung der deutschen Gymnasiallehrerin Vogt allein wegen ihrer Aktivität in der DKP einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 und 11 EMRK darstellt.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #13 am: 11.07.2025 20:38 »
Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.
Angenommen das würde so kommen: Wie sollen dann die Behördenleitungen besetzt werden? Bisher erfolgt das vor allem nach Parteibuch. Wenns kein Parteibuch mehr gäbe, könnte man diese äußerst gut dotierten Stellen ja gar nicht mehr besetzen. Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen? Das ist schon ein bisschen weltfremd.

Ich hoffe wirklich dein Beitrag ist ironisch gemeint. Ich persönlich bin der Überzeugung: ja, zwar nicht alle und sämtliche Posten, aber die wichtigen, sollten nach Eignung und Leistung vergeben werden. Keine Quoten, keine Korruption oder politischen Machtkämpfe - so sähe für mich das Ideal aus. Darüber hinaus sollte das Bundesministeramt eine rein formale Besetzung sein. Die Fachliche Weisung und Entscheidungsfindung des Hauses sollte einem Gremium bzw. Rat anvertraut werden, die sich durch Neutralität oder alternativ eine breite politische Streuung auszeichnet. Sie sollten lediglich dem Minister gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet sein, aber nicht weisungsgebunden. Ansonsten artet alles immer mehr in politischer und idiologischen Machtkämpfen aus - wie man gerade sehr eindrucksvoll in der Presse am Beispiel der Besetzung der BVerfG-Posten mitverfolgen kann. Sieht so unsere Zukunft aus? Was ist das überhaupt für eine Signalwirkung an die Gesellschaft? Wen interessiert noch Leistung und Ambition, wenn sich zwei die Köpfe einschlagen? Diffamierung und Diskriminierung sind das höchste Gut? Oder was ist die Message dahinter?

Alexander79

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #14 am: 12.07.2025 07:15 »
Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.
Sollten wir dann nicht Beamte der Linken auch gleich aus dem Dienst entfernen?  :o