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Parteienverbot für Beamte

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lotsch:
Immer mehr Länder sprechen ein AfD-Verbot für Beamte aus. Nicht einmal in der Weimarer Verfassung gab es ein Parteienverbot für Beamte. Haben wir jetzt schlimmere Verhältnisse als damals?

Auch damals stellte man sich schon diese Fragen: Soll das Verwaltungspersonal homogen sein? Kann man, u m diese Homogenität zu erzielen, auf die Voraussetzung einer „sozialen Homogenität" verzichten?
Oder soll es repräsentativ sein?

Meine Meinung: Eine Homogenität des Verwaltungspersonals bietet sicher Vorteile, z.B. keine politischen Streitigkeiten in der Verwaltung und dadurch einen geordneteren Verwaltungsablauf, aber ist das demokratisch? Welchen Blick wird die Bevölkerung dadurch auf die Verwaltung gewinnen? Würde es vielleicht ausreichen, das Parteienverbot nur für Beamte des höheren Dienstes auszusprechen? Oder nur für politische Beamte? Ist das durch das GG abgedeckt, oder wäre eine Einzelfallprüfung notwendig? Fragen über Fragen, aber insgesamt problematisch und ein Fingerzeig, in welchen Zeiten wir leben.
Übrigens sollte man dieses Thema parteiunabhängig betrachten, da der Radikalenerlass in den 70er Jahren Linke vom öD ausschloss, und die Zeiten sich irgendwann ändern können. Verfassungstreue ist kein Thema und soll immer vorausgesetzt werden. Bei Gelegenheit werde ich mir mal durchlesen, wie sich das BVerfG so zum Radikalenerlass  geäußert hat.

Gymfreak:
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

Organisator:
Ein Beamter steht auf dem Boden der FDGO und ist verpflichtet, diese während der Arbeitszeit als auch in seiner Freizeit zu verteidigen.

Wenn der Beamte Mitglied einer Organisation ist, die die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte, beißt sich das mit seinen Beamtenpflichten.

Von daher ist es nur logisch, dass der Dienstherr niemanden einstellt, bei dem es bereichtigte Zweifel an seiner Verfassungstreue gibt.

Homogenität des Verwaltungspersonals schön und gut, aber wenn die berechtigte Sorge besteht, dass z.B. bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Herkunft im Verwaltungsverfahren anders behandelt werden, geht dies über Diversität hinaus.

Johann:

--- Zitat von: Organisator am 11.07.2025 11:41 ---die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte

--- End quote ---
In dem Fall hätte der Beamte aber auch nicht lange Spaß daran. Wenn das nachgewiesen wird, wird die Organisation schlicht verboten und Mitglied in verbotenen Organisationen zu sein, ist auch als nicht-Beamter nicht erlaubt.

cyrix42:

--- Zitat von: Johann am 11.07.2025 11:45 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.07.2025 11:41 ---die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte

--- End quote ---
In dem Fall hätte der Beamte aber auch nicht lange Spaß daran. Wenn das nachgewiesen wird, wird die Organisation schlicht verboten und Mitglied in verbotenen Organisationen zu sein, ist auch als nicht-Beamter nicht erlaubt.

--- End quote ---

Ein Parteienverbot ist aber, wie wir spätestens seit den beiden NPD-Verbotsverfahren gelernt haben, gar nicht so einfach. Insbesondere reicht es dafür nicht aus, dass die Partei die FDGO überwinden möchte; das Parteienverbot muss auch die Ultima Ratio sein. Und da die NPD (heute "die Heimat") zu unbedeutend war, durfte sie nicht verboten werden.

Entsprechend dürfte es auch vor irgendeiner Positionierung zur AfD für Beamte schon schwierig bis unmöglich gewesen sein, als Mitglied bei der NPD/ Heimat aktiv zu sein...

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