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Parteienverbot für Beamte

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beamtenjeff:

--- Zitat von: Rheini am 15.07.2025 07:22 ---
--- Zitat von: clarion am 15.07.2025 00:33 ---Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

--- End quote ---

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

--- End quote ---

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

DrStrange:

--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 08:32 ---
Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

--- End quote ---

Das sieht das BVerfG scheinbar anders: siehe #12 hier im Thread!?

Organisator:

--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41 ---
--- Zitat von: Rheini am 15.07.2025 07:22 ---
--- Zitat von: clarion am 15.07.2025 00:33 ---Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

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Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

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Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

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Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

Organisator:

--- Zitat von: DrStrange am 15.07.2025 09:45 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 08:32 ---
Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

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Das sieht das BVerfG scheinbar anders: siehe #12 hier im Thread!?

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Das macht ja nix. Denn das Forum dient (auch) zum Informationsaustausch und nicht zur zur Findung der Wahrheit.
Und weiterhin hat auch des BVerfG im Lichte der sich verändernden Lebensrealitäten seine Rechtsprechnung angepasst. Und in den letzten 50 Jahren ist doch einiges passiert.

beamtenjeff:

--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 09:45 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41 ---
--- Zitat von: Rheini am 15.07.2025 07:22 ---
--- Zitat von: clarion am 15.07.2025 00:33 ---Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

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Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

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Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

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Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

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Es geht hier aber nicht um Parteivorsitzende oder Parteifreunde, sondern um Beamte die einen Eid abgelegt haben. Was jene privat machen, ist deren private Sache, so lange bis etwas widerrechtliches öffentlich wird und/oder ein Gericht dieses widerrechtliche Handel durch Urteil bestätigt. Und für diese Fälle haben wir bereits Instrumente, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Sicherheitsüberprüfungen usw. Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden. Alles andere ist per Definition Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung - so steht es auch in unserem Grundgesetz Art 3. Ich fürchte aber, wenn neuerdings alle ihre politische Gesinnung preisgeben MÜSSEN, spielt das der AfD und auch anderen Randparteien nur in die Karten. Ist das das Ziel?

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