Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Parteienverbot für Beamte

<< < (7/20) > >>

Rheini:

--- Zitat von: clarion am 14.07.2025 22:20 ---Für mich ist es aber auch eine Frage der inneren Haltung,  ob man als Beamtin oder Beamter sich mit Leuten gemein machen, die das vertreten, was diverse Mitglieder der AfD so vertreten. Allein Herr Höcke sollte Grund genug sein, nicht in die Partei einzutreten bzw. aus ihr aufzutreten.

--- End quote ---

Das ist deine Meinung. Die Frage ist nur ob das ausreicht, um Bewerber mit AfD Mitgliedschaft nicht mehr zu berücksichtigen.

clarion:
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Eukalyptus:
@clarion: Lies dir noch einmal die in Antwort #12 im Thread angeführten Urteile des BVerfG u.a. durch. Kurzfassung: Das BVerfG ist anderer Meinung als du.

Rheini:

--- Zitat von: clarion am 15.07.2025 00:33 ---Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

--- End quote ---

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Organisator:

--- Zitat von: FGL am 14.07.2025 17:12 ---

--- Zitat von: Organisator am 14.07.2025 13:55 ---Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.
--- End quote ---
Warum sollte das anzunehmen sein?

--- End quote ---

Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.

Natürlich gibt es Flügel hier und Flügel da. Diese folgen aber dem Leitbild der Partei und dieses ist z.B. bei Höckes Landesverband eindeutig.

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version