Einsicht in Personalakte

Begonnen von kebabboi, 13.07.2025 18:18

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kebabboi

Hallo Forum

Wie läuft typischerweise die Einsicht in die eigene Personalakte ab? Ist man da unter Aufsicht oder wie wird sichergestellt, dass man nichts aus der Akte entwendet oder hinzugefügt? Und darf man sich Kopien von den Sachen machen?

kebabboi

Rowhin

Generell legt der TV-L dazu folgendes fest:

Zitat(6) Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Sie können das Recht auf Einsicht auch durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen. Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten. Die Beschäftigten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen.

Abgesehen davon wird dich keine Personalstelle, die ich kenne, alleine Einblick nehmen lassen. Da ist immer jemand dabei. Die machen normalerweise auch im Nachhinein die Kopien für dich von den angegebenen Stellen, oder ihr macht es gemeinsam.

Tiffy

Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.

kebabboi

Zitat von: Rowhin in 13.07.2025 19:41
Abgesehen davon wird dich keine Personalstelle, die ich kenne, alleine Einblick nehmen lassen. Da ist immer jemand dabei. Die machen normalerweise auch im Nachhinein die Kopien für dich von den angegebenen Stellen, oder ihr macht es gemeinsam.
Genau das war meine Frage, vielen Dank.

lyrik23

Nach welchen Paragraphen wäre das?

Zitat von: Tiffy in 14.07.2025 07:10
Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.

Rowhin

Zitat von: lyrik23 in 16.07.2025 14:24
Nach welchen Paragraphen wäre das?

Zitat von: Tiffy in 14.07.2025 07:10
Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.

Das wäre das Auskunftsrecht der betroffenen Person gemäß des Art. 15 DSGVO, konkreter Absatz 3 S. 1, das Recht eine kostenfreie (Erst-)Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten:

ZitatDer Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

MoinMoin

Zitat von: Tiffy in 14.07.2025 07:10
Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.
Hat man die bei einer lose Blatt Sammlung als Papierakte?  ::)
Ich denke da könnte der AG tricksen...

FearOfTheDuck

Könnte er das nicht immer?

Tiffy

Selbstverständlich gilt das o.g. Recht unabhängig davon, wie der AG die Akte nun konkret verwaltet. Dem Anspruch ist auf formlosen Antrag hin zu entsprechen, notfalls dann halt durch Erstellung von Fotokopien oder Scans. Und bevor jemand fragt: Nein, bei erstmaliger Wahrnehmung des Anspruchs dürfen dem AN keine Kosten in Rechnung gestellt werden, dies wäre erst bei exzessiven Forderungen im Einzelfall denkbar.

lyrik23

Zitat
Das wäre das Auskunftsrecht der betroffenen Person gemäß des Art. 15 DSGVO, konkreter Absatz 3 S. 1, das Recht eine kostenfreie (Erst-)Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten:

Ich bedanke mich!

baernrw

Hallo zusammen,

man kann auch nach Artikel 15 DSGVO eine vollständige Auskunft beim AG einholen.
Das umfasst alle Schriftstücke, die personenbezogen sind.

Das können u.a. sehr viele Daten und Schreiben sein.

Quelle:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2020/Auskunftsersuchen_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.pdf

Tiffy

Stimmt. Viele machen es aber nicht, weil sie Angst vor der eigenen Courage haben.  ;D

lyrik23

Ich habe einen solchen Antrag bei meiner Personalstelle gestellt und warte auf Feedback. Dabei ist der Link sehr hilfreich, falls die Personalstelle fehlende Kenntnis über die Rechtslage hat! ;)

VG

Tiffy

Wahrscheinlich ist das erste Antrag dieser Art und nun laufen sie erst mal wie aufgescheuchte Hühner hin und her, um mit dem Justitiar zu sprechen und eine Besprechung, pardon, ein Teammeeting anzusetzen, damit möglichst viele ihren Senf dazugeben und letztlich zerknirscht sagen können: "Ja, dann müssen wir das wohl so machen." (Quelle: eigene Erfahrung)

E15TVL

Eben. Drum einfach auf den TV-L verweisen und so in die Akte schauen bzw. sich Kopien machen lassen.