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Neubesetzung einer bestehende Stelle in einer niedrigeren Entgeld-Gruppe

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McOldie:
Ja,er darf. Frage ist, ob er im Mitbestimmungsverfahren bei der Ausschreibung gegenüber dem Personalrat durchsetzen kann. Außerdem muss der Arbeitgeber damit rechnen, da die neueingestellte Person sich später rechtlich gegen die Eingruppierung wehrt (wenn sie vom Vorgang erfährt).

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: 1Klang am 15.07.2025 13:55 ---Bitte nur Antworten, die nicht nur die nur die Anzahl der Beiträge erhöhen. Niemand benötigt solche luftleeren Beiträge.

--- End quote ---

Luftleere Fragen benötigt auch niemand ;)

P.S. Ich bekomme immer Augenkrebs: Es heißt Entgeltgruppe, das Wort leitet sich von Abgeltung bzw. Entlohnen ab!

Organisator:

--- Zitat von: 1Klang am 15.07.2025 13:55 ---Bitte nur Antworten, die nicht nur die nur die Anzahl der Beiträge erhöhen. Niemand benötigt solche luftleeren Beiträge.

--- End quote ---

Dieser "luftleere" Beitrag beschreibt jedoch die Realität ganz gut.
Andersrum - Worauf möchtest Du mit einer Ausgangsfrage hinaus? Außer ein "ja" zu hören?

MoinMoin:

--- Zitat von: 1Klang am 15.07.2025 13:55 ---Bitte nur Antworten, die nicht nur die nur die Anzahl der Beiträge erhöhen. Niemand benötigt solche luftleeren Beiträge.

--- End quote ---
Stellen sind tariflich unbeachtlich und ohne relevanz.

Der AG kann in seiner Ausschreibung eine beliebige Entgeltgruppe schreiben.
Es ist tariflich unbeachtlich, was er in seiner Ausschreibung reingeschrieben hat.
Die Eingruppierung richtet sich nicht nach der Rechtsmeinung des AGs.
Die Eingruppierung richtet sich alleinig an den übertragenden Tätigkeiten.

Wenn der AN und der AG nach Übertragung der Tätigkeiten eine unterschiedliche Rechtsauffassung haben, dann müssen sie von einem Gericht die Eingruppierung feststellen lassen.

Das war die Langfassung für luftleere Gemüter.

TVOEDAnwender:
An manchen Tagen wünsche ich mir Spid zurück ;)

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