Guten Morgen, ich möchte mich einmal nach Euren derzeitigen Erfahrungen und Einschätzungen erkundigen. Derzeit bin ich auf Jobsuche und habe mich auf eine 9B Stelle beworben. Derzeit bin ich ebenfalls in 9B eingestuft, allerdings beim Land.
Nun wurde mir die Stelle auch angeboten, allerdings könne man mir diese nur für eine 9a anbieten, da kein Hochschulstudium vorliegt. Dies ist meiner Meinung völliger Quatsch und mittlerweile habe ich das Gefühl das hier mittlerweile auf andere Art und Weise versucht wird Personalkosten einzusparen da die Haushaltslage angespannt ist.
Die Stelle habe ich nun unter dieser Voraussetzung abgelehnt und diese wird jetzt neu ausgeschrieben.
Gleichzeitig habe ich letztes Jahr bei der selbigen Kommune eine EG 10 angeboten bekommen. Im Grunde wurde wir uns mit der Erfahrungsstufe nicht einig. Hier gab es auch kein Problem mit meinem Studium.
Bis EG 11 hatte ich nie Probleme in ein Bewerbungsverfahren zu kommen. Gleichzeitig hätte man mich ja gar nicht einladen dürfen,wenn ich die Voraussetzungen gar nicht erfülle.
Gleichzeitig beobachte ich seit längeren die Stellenausschreibungen im TVÖD. Mir ist aufgefallen, das Stellen die sonst in z.B. 10 eingruppiert wurden nun nur noch in 9c ausgeschrieben werden.
Täuscht mich hier mein Eindruck? Wie seht ihr dies.
"1 Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2 Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeutet gegenüber den in der Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)
Anmerkung: Eine "selbständige Leistung" erfordert einen Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses."
Vielleicht wird Fallgruppe 2 als nicht gegeben angesehen, so dass Fallgruppe 1 angewendet werden muss.
Und Fallgruppe 1 setzt nun mal ein Studium voraus.
Wenn du dieses nicht erfüllst, wirst du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Ist also üblich, insofern Fallgruppe 2 nicht gegeben ist.
Und ja, auch hier wird versucht, freiwerdende Stellen etwas niedriger auszuschreiben. Oftmals wird einfach die zeitliche Einteilung etwas geändert (insofern Stellenbeschreibung vorhanden).
Vorher:
55 % Tätigkeiten, die EG11 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen
Neuausschreibung:
55 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen
Das ist die einfachste Lösung, da es oftmals ohnehin nicht ganz exakt zu bestimmen ist.