Autor Thema: Personalkosteneinsparungen, Stelle mit 1 Entgeltgruppe weniger angeboten  (Read 1210 times)

Hanibal

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Guten Morgen, ich möchte mich einmal nach Euren derzeitigen Erfahrungen und Einschätzungen erkundigen. Derzeit bin ich auf Jobsuche und habe mich auf eine 9B Stelle beworben. Derzeit bin ich ebenfalls in 9B eingestuft, allerdings beim Land.
Nun wurde mir die Stelle auch angeboten, allerdings könne man mir diese nur für eine 9a anbieten, da kein Hochschulstudium vorliegt. Dies ist meiner Meinung völliger Quatsch und mittlerweile habe ich das Gefühl das hier mittlerweile auf andere Art und Weise versucht wird Personalkosten einzusparen da die Haushaltslage angespannt ist.

Die Stelle habe ich nun unter dieser Voraussetzung abgelehnt und diese wird jetzt neu ausgeschrieben.

Gleichzeitig habe ich letztes Jahr bei der selbigen Kommune eine EG 10 angeboten bekommen. Im Grunde wurde wir uns mit der Erfahrungsstufe nicht einig. Hier gab es auch kein Problem mit meinem Studium.

Bis EG 11 hatte ich nie Probleme in ein Bewerbungsverfahren zu kommen. Gleichzeitig hätte man mich ja gar nicht einladen dürfen,wenn ich die Voraussetzungen gar nicht erfülle.

Gleichzeitig beobachte ich seit längeren die Stellenausschreibungen im TVÖD. Mir ist aufgefallen, das Stellen die sonst in z.B. 10 eingruppiert wurden nun nur noch in 9c ausgeschrieben werden.
Täuscht mich hier mein Eindruck? Wie seht ihr dies.

KlammeKassen

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Guten Morgen, ich möchte mich einmal nach Euren derzeitigen Erfahrungen und Einschätzungen erkundigen. Derzeit bin ich auf Jobsuche und habe mich auf eine 9B Stelle beworben. Derzeit bin ich ebenfalls in 9B eingestuft, allerdings beim Land.
Nun wurde mir die Stelle auch angeboten, allerdings könne man mir diese nur für eine 9a anbieten, da kein Hochschulstudium vorliegt. Dies ist meiner Meinung völliger Quatsch und mittlerweile habe ich das Gefühl das hier mittlerweile auf andere Art und Weise versucht wird Personalkosten einzusparen da die Haushaltslage angespannt ist.

Die Stelle habe ich nun unter dieser Voraussetzung abgelehnt und diese wird jetzt neu ausgeschrieben.

Gleichzeitig habe ich letztes Jahr bei der selbigen Kommune eine EG 10 angeboten bekommen. Im Grunde wurde wir uns mit der Erfahrungsstufe nicht einig. Hier gab es auch kein Problem mit meinem Studium.

Bis EG 11 hatte ich nie Probleme in ein Bewerbungsverfahren zu kommen. Gleichzeitig hätte man mich ja gar nicht einladen dürfen,wenn ich die Voraussetzungen gar nicht erfülle.

Gleichzeitig beobachte ich seit längeren die Stellenausschreibungen im TVÖD. Mir ist aufgefallen, das Stellen die sonst in z.B. 10 eingruppiert wurden nun nur noch in 9c ausgeschrieben werden.
Täuscht mich hier mein Eindruck? Wie seht ihr dies.

"1    Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2    Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeutet gegenüber den in der Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)
    Anmerkung: Eine "selbständige Leistung" erfordert einen Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses."

Vielleicht wird Fallgruppe 2 als nicht gegeben angesehen, so dass Fallgruppe 1 angewendet werden muss.
Und Fallgruppe 1 setzt nun mal ein Studium voraus.
Wenn du dieses nicht erfüllst, wirst du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Ist also üblich, insofern Fallgruppe 2 nicht gegeben ist.



Und ja, auch hier wird versucht, freiwerdende Stellen etwas niedriger auszuschreiben. Oftmals wird einfach die zeitliche Einteilung etwas geändert (insofern Stellenbeschreibung vorhanden).
Vorher:
55 % Tätigkeiten, die EG11 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen

Neuausschreibung:
55 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen

Das ist die einfachste Lösung, da es oftmals ohnehin nicht ganz exakt zu bestimmen ist.


Dpunkt

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Vorher:
55 % Tätigkeiten, die EG11 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen

Neuausschreibung:
55 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen

Das ist die einfachste Lösung, da es oftmals ohnehin nicht ganz exakt zu bestimmen ist.

Eine EG10 im allg. Verwaltungsdienst ist nur möglich, wenn die Tätigkeiten der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung zeitlich zwischen 33,3% und 49,99% der gesamten Tätigkeiten angesiedelt sind. Es gibt keine Tätigkeiten die der E10 entsprechen bzw. die Tätigkeiten der E10 entsprechen auch den Tätigkeiten der E11. Knackpunk ist hier lediglich die zeitliche Komponente. Um in die E10 zu kommen, bedarf es somit mindestens 2 Arbeitsvorgänge. Den hochwertigen AV  zwischen 33,3% und 49,99% und einem AV der den Tätigkeiten der EG9b/c entsprechen.


MoinMoin

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Vielleicht wird Fallgruppe 2 als nicht gegeben angesehen, so dass Fallgruppe 1 angewendet werden muss.
Und Fallgruppe 1 setzt nun mal ein Studium voraus.
Wenn du dieses nicht erfüllst, wirst du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Ist also üblich, insofern Fallgruppe 2 nicht gegeben ist.
Es fällt mir schwer mir eine Tätigkeit zu erdenken, in der die Fallgruppe zwei nicht parallel zur FG1 gegeben ist und nur das sehr spezielle Hochschulstudium zu der Tätigkeit führt.
Es ist doch meistens so, dass der AG hier einfach zu faul ist es zu denken.

MoinMoin

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Vorher:
55 % Tätigkeiten, die EG11 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen

Neuausschreibung:
55 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG101 entsprechen
Du meintest 45% Eg11, oder?
Ansonsten siehe DPunkt, das Beispiel funktioniert bei EG11 und EG12 aber nicht bei 10-11

MoinMoin

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Bis EG 11 hatte ich nie Probleme in ein Bewerbungsverfahren zu kommen. Gleichzeitig hätte man mich ja gar nicht einladen dürfen,wenn ich die Voraussetzungen gar nicht erfülle.
Das kommt auf die Ausschreibung an: Wenn da steht HS x.y ist wünschenswert, dann darf man dich einladen.
Wenn da steht HS x,y ist Voraussetzung dann nicht

KlammeKassen

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Neuausschreibung:
55 % Tätigkeiten, die EG10 entsprechen
45 % Tätigkeiten, die EG101 entsprechen
Du meintest 45% Eg11, oder?
Ansonsten siehe DPunkt, das Beispiel funktioniert bei EG11 und EG12 aber nicht bei 10-11

Ja genau, du hast Recht!