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Entfristung via Elternzeitvertretung

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wasistdennhierlos:
Hallo zusammen,

Ich habe einen etwas komplexeren Fall, ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Ich arbeite an einer Universitätsbibliothek und sitze auf einer unbefristeten Vollzeit E11. Mein Kollege hat momentan eine befristete Projektstelle E11 inne, die aber vermutlich gegen Ende 2026 ausläuft. Außerdem ist er nicht so zufrieden mit seinen momentanen Tätigkeiten, weshalb er gerne zu uns ins Team wechseln würde.
Faktor 1: Nun steht in Aussicht, dass ich (aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme) demnächst auf eine A13 verbeamtet werde (genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest, tendenziell Anfang 2026). Dadurch würde meine E11 frei werden, da dies eine andere Stellenhülse ist.
Faktor 2: Wir haben uns gedacht, dass es ja dann super wäre, wenn mein Kollege sich auf die frei werdende Stelle bewerben würde, wir glauben aber auch, dass unsere Personalabteilung das nicht gutheißt und die Stelle lieber wieder einziehen würde, um sie in irgendeiner anderen Abteilung unterzubringen.
Faktor 3: Ich gehe ab Oktober in Elternzeit. Also noch bevor ich verbeamtet werde, wird meine E11 für mindestens 3 Monate frei und könnte mit einer Stellvertretung besetzt werden. Und wenn ich dann zurückkomme, möchte ich auch erstmal nur 75% zurückkommen, wodurch ja 25% übrig wären.

Nun stellt sich die Frage: Kann mein Kollege meine Elternzeitvertretung übernehmen? Und dann natürlich im Anschluss: Kann er meine übriggebliebenen 25% die länger als 3 Monate verfügbar wären weiterhin übernehmen?

Außerdem habe ich schon mitbekommen, dass es wohl Möglichkeiten gibt, langfristig auf Prozente zu verzichten, wodurch diese dann verstetigt werden würden. Wäre es also möglich, meinen Kollegen auf meine Elternzeitvertretung zu schieben und dann auf meine 25% zu verzichten, um ihm zumindest 25% unbefristet zu überlassen?

Und ganz knifflig: Was passiert in diesen Szenarien, wenn ich dann meine Stelle verlasse, um eine Verbeamtung anzutreten? Wenn mein Kollege während meines Stellenwechsels auf meiner Elternzeitvertretung sitzt, geht diese dann verloren, wenn die Personalerin sie einziehen will?

Was wir im Endeffekt schaffen möchten, ist, meinem Kollegen eine langfristige Möglichkeit anzubieten, bei uns in der Abteilung zu bleiben.

MoinMoin:

--- Zitat von: wasistdennhierlos am 17.07.2025 09:24 ---Nun stellt sich die Frage: Kann mein Kollege meine Elternzeitvertretung übernehmen? Und dann natürlich im Anschluss: Kann er meine übriggebliebenen 25% die länger als 3 Monate verfügbar wären weiterhin übernehmen?

--- End quote ---
Ja, wenn der AG das will geht das, sowohl als Vertretung in Elternzeit als auch als Vertretung in der Teilzeit.

--- Zitat ---Außerdem habe ich schon mitbekommen, dass es wohl Möglichkeiten gibt, langfristig auf Prozente zu verzichten, wodurch diese dann verstetigt werden würden. Wäre es also möglich, meinen Kollegen auf meine Elternzeitvertretung zu schieben und dann auf meine 25% zu verzichten, um ihm zumindest 25% unbefristet zu überlassen?

--- End quote ---
Klar, kannst du eine AV Änderung machen und einen 75% Tätigkeit festschreiben und klar kann der AG jemanden anderes die freien 25% dauerhaft anbieten.
Wenn der AG das will.

--- Zitat ---Und ganz knifflig: Was passiert in diesen Szenarien, wenn ich dann meine Stelle verlasse, um eine Verbeamtung anzutreten? Wenn mein Kollege während meines Stellenwechsels auf meiner Elternzeitvertretung sitzt, geht diese dann verloren, wenn die Personalerin sie einziehen will?

--- End quote ---
Wenn deine 100% oder 75% frei werden, dann kann der AG damit machen was er will. Unbesetzt lassen, neu besetzen, deinen Wunsch Kollegen drauf setzen.
Geht alles wenn der AG es will.

--- Zitat ---Was wir im Endeffekt schaffen möchten, ist, meinem Kollegen eine langfristige Möglichkeit anzubieten, bei uns in der Abteilung zu bleiben.

--- End quote ---
Das ginge natürlich in dem geschilderten Szenario, wenn der AG es will.

wasistdennhierlos:
Danke für die Antwort!

--- Zitat ---Geht alles wenn der AG es will.

--- End quote ---
Das scheint der entscheidende Faktor zu sein. Theoretisch ist mit dem Willen des AG alles möglich.
Das Problem bei uns ist ein bisschen, dass ich mir über den Willen des AG nicht ganz im Klaren bin. Mein Abteilungsleiter befürchtet außerdem, dass dadurch, dass ich auf eine andere Stelle gehoben werde, ihm Arbeitskraft aus seiner Abteilung verloren geht und würde diese gerne ersetzt wissen.

Was ich mich frage, ist, ob jegliche Neubesetzung oder Entscheidung rein auf dem Willen des AG basiert, oder ob es Rechte gibt, die beispielsweise mein Abteilungsleiter hat. Also beispielsweise das Recht darauf, meine (durch Elternzeit) wegfallende Arbeitskraft durch eine Vertretung zu ersetzen. Oder vielleicht hat dieses Recht auch nur mein Sachgebietsleiter (eine Ebene höher), der ja mein gesamtes Referat (und damit zusammenhängende Budgets) verwaltet.

MoinMoin:
Du bist lustig.
Mir fällt kein Recht ein, welches dem Ag in seinen betriebsinternen Strukturen reinregieren kann, außer das Recht das er mittels Verträge mit seinen AN geregelt hat.

Du verlässt freiwillig und weil du es kannst deinen Arbeitsplatz, der AG hat kein Recht dir das zu verbieten.
Wenn der SGL den Bedarf anmeldet an Wiederbesetzung und der AG entscheidet, dass er nicht wiederbesetzen will, dann sollte welches Recht ihn an dieser Entscheidung hindern?
Wenn der SGL eine vertragliche Zusicherung hat, dass er 10 Leute führt, dann könnte man das da ableiten, hat er aber sicherlich nicht.


wasistdennhierlos:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem AG verstehe ich nun :)

Wie wirkt sich aber meine Verbeamtung auf eine noch bestehende Elternzeitvertretung aus? Das Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wann die Verbeamtung kommt.
Also, ich komme im Januar 2026 zurück und arbeite Teilzeit 75%, dann könnte mein Kollege ja weiterhin die 25 %, die übrig sind, als Teilzeit/Elternzeitvertretung übernehmen (wenn AG das will). Ich würde meine Teilzeit auf jedenfalls bis Ende 2026 machen, also wäre sein Vertretungsvertrag ja auch bis Ende 2026 befristet. Wenn ich dann aber beispielsweise im Mai 2026 meine Stelle verlasse und verbeamtet werde, was geschieht mit meinem Kollegen, dessen Vertretungsstelle ja bis Ende 2026 läuft? Endet die Vertretung dann automatisch früher?

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