Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entfristung via Elternzeitvertretung
MoinMoin:
Kommt auf die Vertragsgestaltung an, man kann diese Automatik einbauen:
Als Befristungsgrund die Teilzeitvertretung zu 25% bis zum Ausscheiden der TZ Stelle und längstens bis zum x.x.xxxx, so könnte man uU es machen.
Faunus:
--- Zitat von: wasistdennhierlos am 17.07.2025 13:02 ---Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem AG verstehe ich nun :)
Wie wirkt sich aber meine Verbeamtung auf eine noch bestehende Elternzeitvertretung aus? Das Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wann die Verbeamtung kommt.
Also, ich komme im Januar 2026 zurück und arbeite Teilzeit 75%, dann könnte mein Kollege ja weiterhin die 25 %, die übrig sind, als Teilzeit/Elternzeitvertretung übernehmen (wenn AG das will). Ich würde meine Teilzeit auf jedenfalls bis Ende 2026 machen, also wäre sein Vertretungsvertrag ja auch bis Ende 2026 befristet. Wenn ich dann aber beispielsweise im Mai 2026 meine Stelle verlasse und verbeamtet werde, was geschieht mit meinem Kollegen, dessen Vertretungsstelle ja bis Ende 2026 läuft? Endet die Vertretung dann automatisch früher?
--- End quote ---
Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist) wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante. Dafür gibt es ja dann eine A13-Stelle. Ich hoffe, Diu hast das schriftlich!
wasistdennhierlos:
--- Zitat ---Kommt auf die Vertragsgestaltung an...
--- End quote ---
Ah ok, also muss man reinschreiben, dass der Vertretungs-Vertrag auch früher als das Enddatum (zB. wenn die E11 frei wird) endet, das ist nicht automatisch gegeben.
Und wie ist es generell: Die Elternzeit kann ja bis zu 3 Jahre laufen, dann kann eine Elternzeitvertretung ja auch 3 Jahre lang laufen, falls keine frühere Endbedingung festgelegt ist, oder?
--- Zitat von: Faunus am 17.07.2025 13:51 ---Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist) wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante.
--- End quote ---
Wie meinst du das? Es wandert ja nicht die gesamte E11 in den Stellenpool, sondern erstmal nur 75% davon, wenn ich die Stelle verlasse?! Die 25% sind ja weiterhin besetzt.
MoinMoin:
--- Zitat von: wasistdennhierlos am 17.07.2025 14:44 ---
--- Zitat ---Kommt auf die Vertragsgestaltung an...
--- End quote ---
Ah ok, also muss man reinschreiben, dass der Vertretungs-Vertrag auch früher als das Enddatum (zB. wenn die E11 frei wird) endet, das ist nicht automatisch gegeben.
Und wie ist es generell: Die Elternzeit kann ja bis zu 3 Jahre laufen, dann kann eine Elternzeitvertretung ja auch 3 Jahre lang laufen, falls keine frühere Endbedingung festgelegt ist, oder?
--- End quote ---
Man kann reinschreiben was sachgerecht ist.
1,2,3 Jahre oder bis zum Ende der Elternzeit des zu Vertretenden, bis zum Vertragsende des zu Vertretenden( also wenn es in die Beamten welt geht), alles ok und sachgerecht,
aber nicht bis in China ein Sack Reis umfällt.
--- Zitat ---
--- Zitat von: Faunus am 17.07.2025 13:51 ---Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist) wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante.
--- End quote ---
Wie meinst du das? Es wandert ja nicht die gesamte E11 in den Stellenpool, sondern erstmal nur 75% davon, wenn ich die Stelle verlasse?! Die 25% sind ja weiterhin besetzt.
--- End quote ---
Es wandert alles dorthin wo der AG es hin haben will.
Wenn er die 25% unbesetzt lassen will, weil er das Geld woanders braucht, dann kann er das machen.
Wenn er die ganze Stelle unbesetzt lässt auch.
Faunus:
--- Zitat von: wasistdennhierlos am 17.07.2025 14:44 ---
--- Zitat ---Kommt auf die Vertragsgestaltung an...
--- End quote ---
Ah ok, also muss man reinschreiben, dass der Vertretungs-Vertrag auch früher als das Enddatum (zB. wenn die E11 frei wird) endet, das ist nicht automatisch gegeben.
Und wie ist es generell: Die Elternzeit kann ja bis zu 3 Jahre laufen, dann kann eine Elternzeitvertretung ja auch 3 Jahre lang laufen, falls keine frühere Endbedingung festgelegt ist, oder?
--- Zitat von: Faunus am 17.07.2025 13:51 ---Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist) wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante.
--- End quote ---
Wie meinst du das? Es wandert ja nicht die gesamte E11 in den Stellenpool, sondern erstmal nur 75% davon, wenn ich die Stelle verlasse?! Die 25% sind ja weiterhin besetzt.
--- End quote ---
Das war der Ausgangspunkt:
--- Zitat von: wasistdennhierlos am 17.07.2025 09:24 ---Faktor 3: Ich gehe ab Oktober in Elternzeit. Also noch bevor ich verbeamtet werde, wird meine E11 für mindestens 3 Monate frei und könnte mit einer Stellvertretung besetzt werden. Und wenn ich dann zurückkomme, möchte ich auch erstmal nur 75% zurückkommen, wodurch ja 25% übrig wären.
--- End quote ---
Für 3 Monate (Okt-Dez.) ist die Stelle frei => AG kann die 3 Monate einsetzten wie er will (=> Pool)
Ab Januar willst Du 75% (so hatte ich es verstanden) => 25% kann der AG vergeben oder einbehalten, wie ihm beliebt,
Aber: es ist doch die A13 ab Anfang 2026 im Gespräch also gleichzeitig mit der E11 zu 75%. Das verstehe ich schon nicht. Willst Du jetzt A13 zu 75% oder E11 zu 75%? Und wo sind dann 25 % frei bzw. 100%?
Manche Unis haben einen "Stellenpool" aus dem gerade solche Unwegbarkeiten wie Elternzeit, Eltern-X usw. abgedeckt werden. Da kommt jemand nach 3/6/10 Jahren aus einer Eltern-X und will wieder 75% arbeiten - die werden aus dem Stellen-Pool z.B. mit 25% + 25 % + 25 % zusammengestückelt und die tatsächlichen 100 % werden u.U. weiterhin für 2 Jahre befristet vergeben. Da es viele gibt die Teilzeit arbeiten und lauter Restzeiten von Vollzeitstellen übrig bleiben wird halt immer mehr von der Personalabteilung geflickschsutert.
Nicht falsch verstehen. Ich finde es total nett, dass Du Dir Gedanken über Stellenbesetzungen machst, damit Dein Kollege bleiben kann. Aber die Stellenplanungder Uni ist eher nicht Bestandteil Deines Arbeitsvertrags.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version