Autor Thema: Zulage Übernahme höherwertiger Tätitgkeit  (Read 221 times)

Lamia

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Hallo in die Runde,

ich bin neben meiner eigenen Tätigkeit (Führungskraft) die Stellvertretung meiner Amtsleitung (A16), bin allerdings Tarifangestellte (EG 15 TVÖD-Kommune). Meine Amtsleitung ist bereits sehr lange krankheisbedingt abwesend (> 1,5 Jahre). Es wurde also seitdem verlangt, dass ich diese Tätigkeiten neben meiner eigenen übernehme. Dies wurde nochmals mittels einer Organisationsverfügung vor knapp 6 Monaten bekräftigt. Der größte Teil meiner Arbeitszeit geht für die Amtsleitung drauf, meine eigene Tätigkeit muss ich versuchen noch "nebenbei" zu machen, was zu einem hohen Gleitzeitplus führt, da dies natürlich nicht in 39 h bewältig werden kann. Die eigentliche Mehrarbeit wird natürlich auch nicht vergütet. Nun ist eine A16 natürlich nicht so richtig mit einer EG15 zu vergleichen. Der Arbeitgeber vertritt weiterhin die Auffassung, dass man das halt so hinnehmen müsse als Stellvertretung. Ich will nun neben der eigentlichen Lösung der Gesamtproblematik zumindest eine persönliche Zulage durchsetzen nach §14 TVÖD-Kommune, um die Belastung zumindest monetär etwas auszugleichen. Allerdings fällt mir durch diese Problematik Tarifvertrag vs. Beamtenrecht schwer diese Zulage irgendwie zu beziffern. Hat hier jemand Ideen dazu? Vielen Dank!

MoinMoin

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Antw:Zulage Übernahme höherwertiger Tätitgkeit
« Antwort #1 am: 20.07.2025 11:22 »
Also §14 zieht hier mE nicht, allein wegen Absatz 3.
Wir befinden uns hier klar im Über/Aussertariflichen Bereich, sprich frei verhandeln.

Ob die dauerhafte Zuweisung diese Tätigkeiten eine Änderung des AVs bedeuten würde, wäre sicherlich zu prüfen, denn dann könntest du es ablehnen und damit Druck aufbauen, sehe ich aber aktuell nicht.
Du hast einfach nur andere EG15 Aufgaben bekommen, die du in deinen 3h erledigen sollst, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn der AG möchte, dass du Aufgaben bewältigst, die nicht in 39h zu erledigen sind, dann muss er dies als Mehrarbeit anweisen und dann bekommst du eine entsprechende Zulage, oder die Arbeit muss bis nächste Woche warten.
Es steht doch dem AG frei, für deinen originären Tätigkeiten dir jemanden als Unterstützung beizustellen.

Lamia

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Antw:Zulage Übernahme höherwertiger Tätitgkeit
« Antwort #2 am: 20.07.2025 13:20 »
Naja, andere EG15 Aufgaben sind es ja nicht, denn eigentlich leite ich ja ein Sachgebiet und nicht das ganze Amt. Daher ist die Amtsleitung ja auch mit einer A16 bewertet (herausgehobene Position). Und richtig, ich habe darum gebeten mich zu entlasten durch eine andere Person, die dann meine originären Aufgaben übernehmen bzw. dabei unterstützen kann, aber das geht ja auch alles nicht, weil ich auf dieser Stelle sitze (O-Ton). Und mein eigentlicher Vertreter laut Stellenbeschreibung darf aufgrund der Quali ein paar Dinge leider nicht machen. Irgendwie dreht es sich die ganze Zeit nur um die formalen Stellen an sich und nicht um richtige Lösungen...

MoinMoin

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Antw:Zulage Übernahme höherwertiger Tätitgkeit
« Antwort #3 am: 20.07.2025 14:52 »
Mit Verlaub, ich höre hier viel tariflichen Unsinn raus.

EG15 heißt z.B. Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf
Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Und daher ist EG15 bei 5 Beschäftigte (Sachgebiet) genauso EG15 wie bei 150 Beschäftigte (Amtsleitung).  8)
Gibt halt nichts was drüber ist....
Daher Formal ist und bleibt es tariflich EG15, was man dir da überträgt.
(Bei Ausschreibungen solcher Stellen auf dem freien Markt, wird dann nicht mehr tarifliche Ausgeschrieben, sondern AT)

Und dann dieser Mega tarifliche Bullshit, dass man jemanden Aufgaben nicht (vorübergehend oder dauerhaft) übertragen kann, weil er ein Qualifikation nicht hat. Tariflich kann man einem Analphabeten deine EG15er Aufgaben übertragen.
Es gibt wenige Bereich im öD, wo Personen ihre Aufgaben nicht ausüben dürfen, weil sie ein gewissen Ausbildung nicht haben (Apotheke, Arzt und dann hört es fast schon auf.)
Bist du in einem solchen Sektor, der es deinem Stellvertreter aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht erlaubt gewisse Dinge zu tun? Oder stülpen da wiedermal nur irgendwelche Beamte dem Tarifrecht das Beamtenrecht über?

Mein Rat:
arbeite so wie es tariflich vereinbart wurde (39h) und baue damit den Druck auf, dass dein Vertreter deine originäre Arbeit macht (er darf es sehr wahrscheinlich und bekäme dann auch mehr Geld) und dass man dir halt wenigsten die läpischen Überstunden Zuschläge bezahlt, wenn mehr gemacht werden soll von dir.
Oder verhandle einen aussertariflichen Zuschlag.

Lamia

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Antw:Zulage Übernahme höherwertiger Tätitgkeit
« Antwort #4 am: 20.07.2025 19:10 »
Es ist genau der von Dir genannte Sektor. Problematisch ist, dass nur die Amtsleitung die herausgehobene Position hat mit der A16 und alle anderen in der EG 14 bzw. EG 15 eingruppiert sind abhängig von der Qualifikation. Somit gibt es keinen Cent mehr, wenn man Sachgebietsleitung ist. Mich interessiert aber schon, ob es die Möglichkeit gibt wenigstens einen Zulage zu verhandeln (auf welcher Basis dann, AT?). Muss man dann ganz aus dem TV raus oder geht das zusätzlich? Leider ist das scheinbar ein sehr spezielles Gebiet. Unter der Voraussetzung, dass man ja dann scheinbar die Auffassung vertritt dass die A16 das Äquivalent zur EG15 wäre. Es wurden andere Stellen bei uns mit EG15/A15 ausgeschrieben.