Mit Verlaub, ich höre hier viel tariflichen Unsinn raus.
EG15 heißt z.B. Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf
Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Und daher ist EG15 bei 5 Beschäftigte (Sachgebiet) genauso EG15 wie bei 150 Beschäftigte (Amtsleitung).

Gibt halt nichts was drüber ist....
Daher Formal ist und bleibt es tariflich EG15, was man dir da überträgt.
(Bei Ausschreibungen solcher Stellen auf dem freien Markt, wird dann nicht mehr tarifliche Ausgeschrieben, sondern AT)
Und dann dieser Mega
tarifliche Bullshit, dass man jemanden Aufgaben nicht (vorübergehend oder dauerhaft) übertragen kann, weil er ein Qualifikation nicht hat. Tariflich kann man einem Analphabeten deine EG15er Aufgaben übertragen.
Es gibt wenige Bereich im öD, wo Personen ihre Aufgaben nicht ausüben dürfen, weil sie ein gewissen Ausbildung nicht haben (Apotheke, Arzt und dann hört es fast schon auf.)
Bist du in einem solchen Sektor, der es deinem Stellvertreter aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht erlaubt gewisse Dinge zu tun? Oder stülpen da wiedermal nur irgendwelche Beamte dem Tarifrecht das Beamtenrecht über?
Mein Rat:
arbeite so wie es tariflich vereinbart wurde (39h) und baue damit den Druck auf, dass dein Vertreter deine originäre Arbeit macht (er darf es sehr wahrscheinlich und bekäme dann auch mehr Geld) und dass man dir halt wenigsten die läpischen Überstunden Zuschläge bezahlt, wenn mehr gemacht werden soll von dir.
Oder verhandle einen aussertariflichen Zuschlag.