Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gründe für USU - Optionen?
ElBarto:
Ginge schlichtweg ein Sabatical?
Das mit der Unabkömmlichkeit müsste man halt vorher regeln.
Entweder versetzen bei gleichbleibender Eingruppierung oder Stelle freihalten.
Wenn Du so unabkömmlich bist sollte Dein AG wissen, dass wenn die Maßnahme nicht genehmigt wird die Chance besteht, dass Du so oder so ganz weg bist.
MoinMoin:
Nun, dass deine Lage bisher in den Kommentaren nicht auftaucht ist sehr verständlich, weil idR da zunächst AU und eine Reha anstehen würde.
Der Personalabteilung sollte jedoch klar sein, dass diese "Listen" nicht abschließend sind und es immer eine Einzelprüfung ist.
Umgekehrt könntest du dir den "Spaß" erlauben und gerichtlich prüfen lassen, ob du nicht doch ein wichtigen Grund im Tarifsinne vorweisen kannst.
Immerhin handelst du auf Anraten eines Arztes und nicht weil du ein Jahr surfen gehen willst.
Und die Argumentation: Ist nicht in der Liste geht genauso fehl wie: Du bist unabkömmlich.
letzteres widerspricht sich mit dem: Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist jeweils aus der Interessenlage des Beschäftigten zu beurteilen (BAG 08.05.2001 – 9 AZR 179/00, AP Nr. 1 zu § 50 BAT‑O).
Wenn du und dein Arzt also feststellen, dass du eine (oder mehr) Auszeiten brauchst um gesundheitlich wieder auf den Damm zu kommen, bevor du ausfällst, dann verstehe ich nicht warum es keine Reha für dich gibt.
Da bleibt außer kündigen dann nur gerichtliche Überprüfung oder warten bis die ersten AUs kommen und dann es nochmals versuchen, mit Verweis auf deine AUs.
Denn solange da für den AG nichts konkret sichtbar ist, dass deine Arbeitsfähigkeit gefährdet ist und es für ihn sich (böse Gesprochen) nur um eine Wellnessurlaub handelt, kann er natürlich es als unwichtig ansehen, dass du dich wohler fühlst.
Wenn du jedoch glaubst, dass du nach deiner Erholung ohne Probleme einen neuen Job bei einen Ag findest, der nicht so "fies" ist, dann schreibe deinem AG, dass du kündigen wirst, wenn du nicht den unbezahlten Sonderurlaub bekommst. Und der AG dann halt einen "Unabkömmlichen" für immer verliert.
FragenderUSU:
--- Zitat von: ElBarto am 21.07.2025 08:10 ---Ginge schlichtweg ein Sabatical?
--- End quote ---
Sabbatical ist nur bei Beamten ordentlich geregelt. Bei TVöD Beschäftigten liegt es im Ermessen des AG. Dies wurde bereits abgelehnt.
FragenderUSU:
--- Zitat ---Wenn du jedoch glaubst, dass du nach deiner Erholung ohne Probleme einen neuen Job bei einen Ag findest..
--- End quote ---
Wir reden von einem Behinderten (Alter 50+) mit gesundheitlichen Problemen.. weiss nicht ob die Chancen da so gut stehen. Vor allem da nicht schwerbehindert bringt es dem AG "nichts" für irgendwelche Statistiken.
Daher auch mein Anliegen dass ich bei meinem AG bleiben möchte. Und §34 TVöD nehm ich natürlich auch gerne mit.
MoinMoin:
Dann ab in die Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft.
Arbeiten so gut es geht, hoffen dass man nicht schwerer erkrankt.
Wenn man sich Arbeitsunfähig fühlt, dann arbeitet man halt nicht.
Und stellt halt TZ Anträge und und/oder den USU Anträge mit den entsprechenden ärztlichen Begründungen und zieht vor Gericht, um zu klären, ob der AG wirklich aus der Interessenlage des Beschäftigten seine Beurteilung gemacht hat.
Die Begründung die du vorgetragen hast, klingen nicht danach.
Denn immerhin ist es ein Angebot von dir unentgeltlich deine Arbeitsfähigkeit zu verbessern.
Parallel kann man sich natürlich auf andere Jobs bewerben (intern oder extern) um ein verständigeren AG zu finden, oder Aufgaben, bei denen eine Ablehnung der TZ nicht durchsetzbar ist.
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