Autor Thema: Gründe für USU - Optionen?  (Read 859 times)

FragenderUSU

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Gründe für USU - Optionen?
« am: 21.07.2025 06:46 »
Hallo zusammen,

ich bin seit über 20 Jahren bei ein und derselben Firma im TVöD Bereich.

Nun habe ich über die Jahre hinweg mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen.
Durch einige Situationen in meinen Leben ist es nun dazu gekommen dass sich meine Gesundheit drastisch verschlechtert hat, jedoch bin ich nicht arbeitsunfähig. Von Seiten meiner Ärzte wurde mir dazu geraten (schriftliche Bestätigung) eine längere Auszeit zu nehmen um meine Gesundheit wieder zu verbessern.

Ich habe dem AG daher meine gesundheitliche Situation schriftlich offengelegt und das Gutachten meines Arztes beigefügt und einen Antrag auf 1,5 Jahre unbezahlten Sonderurlaub eingereicht, welcher jedoch abgelehnt wurde.

Die Begründung für die Ablehnung dafür war dass laut TVöD kein "wichtiger Grund" vorliegt, da ich keine pflegebedürftigen Angehörigen pflege oder Kinder betreue. Zudem sei ich unabkömmlich, da ich eine wichtige Position habe.

Den Betriebsrat habe ich in dieser Situation bereits eingebunden, er war jedoch nicht hilfreich.
Die Schwerbehindertenvertretung habe ich auch bereits eingebunden, die können dem AG nur raten, jedoch nicht anweisen. Derzeit habe ich einen GdB von 20, das Widerspruchsverfahren läuft jedoch, da mind. GdB 30 + Gleichstellung angestrebt wird.

Da ich gesundheitlich jedoch dringend eine Auszeit benötige wäre mein nächster logischer Schritt die Kündigung.
Welche anderen Optionen gäbe es noch? Ich bin nicht arbeitsunfähig.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,919
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #1 am: 21.07.2025 06:50 »
Eine Reha zu machen kommt nicht in Frage? Oder in Teilzeit zu gehen?

FragenderUSU

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #2 am: 21.07.2025 07:01 »
Nach Rücksprache mit meinem Arzt wäre eine Reha nicht das Richtige.

In Teilzeit war ich bereits 2 Jahre, es wurde jedoch darauf hingewiesen dass diese Tätigkeit nicht in Teilzeit ausführbar ist, da zu hohe Verantwortung. Daher war meine Teilzeit auch nahe an der Vollzeit.
(während zurückgekehrte Mütter diese Tätigkeit in Teilzeit ausüben...)

Elternzeit kommt nicht infrage.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,668
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #3 am: 21.07.2025 07:32 »
Die Begründung für die Ablehnung dafür war dass laut TVöD kein "wichtiger Grund" vorliegt, da ich keine pflegebedürftigen Angehörigen pflege oder Kinder betreue.
Die Pflege eines Angehörigen gehört bei deinem AG als zu einem wichtigen Grund, die Pflege seiner selbst nicht.
Interessante Argumentation.
Zitat
Zudem sei ich unabkömmlich, da ich eine wichtige Position habe.
Dann solltest du anstelle einer Kündigung, über eine Positionswechsel innerhalb deiner Firma nachdenken.
Wenn USU, richtiges TZ  nicht möglich sind, weil der Betrieb nicht auf dich verzichten kann oder Reha nicht angebracht sind.
Denn ansonsten läuft es ja offensichtlich darauf hinaus, dass du irgendwann doch arbeitsunfähig wirst aufgrund deines Leidens.

FragenderUSU

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #4 am: 21.07.2025 07:52 »
Zitat
Die Pflege eines Angehörigen gehört bei deinem AG als zu einem wichtigen Grund, die Pflege seiner selbst nicht.
Interessante Argumentation.

Ja finde ich auch. Ist jedoch leider nicht vorgesehen.
Im TVöD selbst ist der §28 recht kurz gefasst. In den Kommentaren dazu gibt es jedoch Aufzählungen.
An der Kommentierung zum TVöD orientiert sich mein AG. Von den untenstehenden Gründen passt jedoch keiner zu "die Gesundheit des Arbeitnehmers wiederherstellen".


III. Wichtiger Grund
4Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist jeweils aus der Interessenlage des Beschäftigten zu beurteilen (BAG 08.05.2001 – 9 AZR 179/00, AP Nr. 1 zu § 50 BAT‑O). Als wichtiger Grund sind zB anerkannt worden,

–die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren (BAG 12.01.1989 – 8 AZR 251/88, AP BAT § 50 Nr. 14);

–die Aufnahme eines Studiums durch einen Beschäftigten, der auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erworben hat (BAG 25.01.1994 – 9 AZR 590/91). Dabei ist es für die Ausübung des Ermessens des Arbeitgebers ohne Belang, ob zwischen dem Studium und der vom Beschäftigten vertraglich geschuldeten Tätigkeit ein fachlicher Zusammenhang besteht (BAG, 30.10.2001 – 9 AZR 416/00);

–die Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme in Form einer Umschulung (LAG Bremen 15.08.2000 – 1 Sa 94/00, AP BAT § 50 Nr. 16);

–die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen Bundestagsabgeordneten (ArbG Berlin 03.01.2003 – 86 Ga 35147/02);

–die Wahl zum Oberbürgermeister (BAT‑O, BAG 08.05.2001 – 9 AZR 179/00, AP BAT § 50 Nr. 1);

–Maßnahme der medizinischen Vorsorge, die nicht von § 22 TVöD iVm § 9 EFZG erfasst wird (ambulante Kur);

–Mutter-Kind bzw. Vater-Kind-Kuren. In diesem Fall erhält das Kind die Kurmaßnahme bewilligt und die Mutter bzw. der Vater nehmen als Begleitperson teil, so dass es sich nicht um eine Kurmaßnahme für diese Personen iSv 107 Abs 2 SGB V handelt;

-Teilnahme an Reha-Lehrgängen (z. B. Mobilitätstraining für Blinde, Geh- und Armschullehrgänge);

-Pflege eines nach ärztlichem Gutachten iSv § 14 SGB XI pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen;

-Wehrdienst im Ausland (BAG, 27.11.1986 – 8 AZR 163/84).







Zitat
Dann solltest du anstelle einer Kündigung, über eine Positionswechsel innerhalb deiner Firma nachdenken.
Denn ansonsten läuft es ja offensichtlich darauf hinaus, dass du irgendwann doch arbeitsunfähig wirst aufgrund deines Leidens.

Positionswechsel und auf der neuen Position Sonderurlaub beantragen funktioniert nicht, da vom Personalchef abgelehnt, da ist es egal in welcher Abteilung ich bin.

Ja könnte sein, kann man nicht wissen.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 336
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #5 am: 21.07.2025 08:10 »
Ginge schlichtweg ein Sabatical?
Das mit der Unabkömmlichkeit müsste man halt vorher regeln.

Entweder versetzen bei gleichbleibender Eingruppierung oder Stelle freihalten.
Wenn Du so unabkömmlich bist sollte Dein AG wissen, dass wenn die Maßnahme nicht genehmigt wird die Chance besteht, dass Du so oder so ganz weg bist.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,668
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #6 am: 21.07.2025 08:12 »
Nun, dass deine Lage bisher in den Kommentaren nicht auftaucht ist sehr verständlich, weil idR da zunächst AU und eine Reha anstehen würde.
Der Personalabteilung sollte jedoch klar sein, dass diese "Listen" nicht abschließend sind und es immer eine Einzelprüfung ist.
Umgekehrt könntest du dir den "Spaß" erlauben und gerichtlich prüfen lassen, ob du nicht doch ein wichtigen Grund im Tarifsinne vorweisen kannst.
Immerhin handelst du auf Anraten eines Arztes und nicht weil du ein Jahr surfen gehen willst.
Und die Argumentation: Ist nicht in der Liste geht genauso fehl wie: Du bist unabkömmlich.
letzteres widerspricht sich mit dem: Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist jeweils aus der Interessenlage des Beschäftigten zu beurteilen (BAG 08.05.2001 – 9 AZR 179/00, AP Nr. 1 zu § 50 BAT‑O).

Wenn du und dein Arzt also feststellen, dass du eine (oder mehr) Auszeiten brauchst um gesundheitlich wieder auf den Damm zu kommen, bevor du ausfällst, dann verstehe ich nicht warum es keine Reha für dich gibt.

Da bleibt außer kündigen dann nur gerichtliche Überprüfung oder warten bis die ersten AUs kommen und dann es nochmals versuchen, mit Verweis auf deine AUs.

Denn solange da für den AG nichts konkret sichtbar ist, dass deine Arbeitsfähigkeit gefährdet ist und es für ihn sich (böse Gesprochen) nur um eine Wellnessurlaub handelt, kann er natürlich es als unwichtig ansehen, dass du dich wohler fühlst.

Wenn du jedoch glaubst, dass du nach deiner Erholung ohne Probleme einen neuen Job bei einen Ag findest, der nicht so "fies" ist, dann schreibe deinem AG, dass du kündigen wirst, wenn du nicht den unbezahlten Sonderurlaub bekommst. Und der AG dann halt einen "Unabkömmlichen" für immer verliert.

FragenderUSU

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #7 am: 21.07.2025 08:50 »
Ginge schlichtweg ein Sabatical?

Sabbatical ist nur bei Beamten ordentlich geregelt. Bei TVöD Beschäftigten liegt es im Ermessen des AG. Dies wurde bereits abgelehnt.

FragenderUSU

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #8 am: 21.07.2025 09:11 »
Zitat
Wenn du jedoch glaubst, dass du nach deiner Erholung ohne Probleme einen neuen Job bei einen Ag findest..

Wir reden von einem Behinderten (Alter 50+) mit gesundheitlichen Problemen.. weiss nicht ob die Chancen da so gut stehen. Vor allem da nicht schwerbehindert bringt es dem AG "nichts" für irgendwelche Statistiken.
Daher auch mein Anliegen dass ich bei meinem AG bleiben möchte. Und §34 TVöD nehm ich natürlich auch gerne mit.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,668
Antw:Gründe für USU - Optionen?
« Antwort #9 am: 21.07.2025 10:30 »
Dann ab in die Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft.
Arbeiten so gut es geht, hoffen dass man nicht schwerer erkrankt.
Wenn man sich Arbeitsunfähig fühlt, dann arbeitet man halt nicht.

Und stellt halt TZ Anträge und und/oder den USU Anträge mit den entsprechenden ärztlichen Begründungen und zieht vor Gericht, um zu klären, ob der AG wirklich aus der Interessenlage des Beschäftigten seine Beurteilung gemacht hat.
Die Begründung die du vorgetragen hast, klingen nicht danach.

Denn immerhin ist es ein Angebot von dir unentgeltlich deine Arbeitsfähigkeit zu verbessern.

Parallel kann man sich natürlich auf andere Jobs bewerben (intern oder extern) um ein verständigeren AG zu finden, oder Aufgaben, bei denen eine Ablehnung der TZ nicht durchsetzbar ist.