Bei dem Zeitraum, in dem nachuntersucht wird, orientieren sich viele Dienstherrn mittlerweile an den Richtwerten der Rentenversicherung.
Typischerweise werden von den Krankenversicherungen immer nur 50 Termine für eine Richtlinienpsychotherapie genehmigt. Ausgehend von einer Frequenz von 1 x pro Woche muss dann etwa nach einem Jahr geschaut werden, in welche Richtung sich die Krankheit entwickelt hat.
Je nachdem, was die Ärzte seinerzeit geschrieben haben, ist es daher im Bereich der Rentenversicherung durchaus üblich, dass dann etwa nach einem Jahr geschaut wird, ob die Therapie zu einer Verbesserung geführt hat. Daran orientieren sich wie gesagt auch mittlerweile viele Dienstherrn.
Es ist jedoch sehr selten, dass die Rente/Pension nach einem Jahr schon nicht mehr weitergewährt wird, sondern dieser Nachuntersuchungstermin dient der Klarheit, in welchem Zeitfenster mit einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit in etwa gerechnet werden kann und ob durch eine ambulante oder stationäre Reha eine schnellere Genesung gelingen kann.
Daher würde ich mir, so wie es clarion geschrieben hat, erstmal keine Sorgen machen. Du solltest nur für Dich schon mal Klarheit schaffen, ob Du bereit wärst, eine Reha zu machen und wenn ja, in welcher Form (ambulant oder stationär) und in welcher Klinik. Hier hilft es auch, mal mit dem behandelnden Arzt zu sprechen, was der von einer Reha halten würde.
Passende Kliniken findest Du übrigens hier:
https://www.drv-reha.de/kliniken