Spannende Frage!
Grundsätzlich gilt die beamtenrechtliche Gehorsamspflicht, damit verbunden ist aber auch das Recht auf Remonstration.
Ergo: Wer meint, dass eine dienstliche Anordnung nicht zulässig ist oder gegen Recht verstößt, muss dieses gegenüber seinem Vorgesetzten bzw. nächsthöherem Vorgesetzten geltend machen. Ferner besteht auch eine Beratungspflicht dem Vorgesetzten gegenüber.
Wenn du also meinst, dass die Aufgabe nicht amtsangemessen sei, muss remonstrieren. Wer meint, dass er seine Aufgabe nicht schaffen kann, weil parallel nicht möglich oder Überlastung, muss seinen Vorgesetzten dahingehend informieren und beraten.
Eine Dienstleisungsverweigerung kommt nur bei eklatanten Rechtsverstößen in Betracht, also wenn man sich insbesondere selber durch die Umsetzung strafbar machen würde.
Ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben.