Autor Thema: Einladung zum Gespräch  (Read 513 times)

baernrw

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Einladung zum Gespräch
« am: 26.07.2025 10:11 »
Hallo zusammen,

ich habe jetzt ein Schreiben von meinen Vorgesetzten bekommen,
Einladung zum Gespräch:

Was mich aber wundert, ohne dass ich es gewünscht oder gefordert habe stehen auf der Einladung Namen, Personalräten und der SBV auf der Einladung.
Das Thema wurde in der Einladung auch nur grob angesprochen und der Termin ist in einer Woche.
Ich darf eine Person meines Vertrauens mitbringen.

Den Personalrat und die SBV kenne ich nicht und habe noch nie mit denen gesprochen, wie sollen die dann meine Anliegen vertreten?

Meine Frage:
Wird mir hier nicht ein wichtiges Recht genommen, dass ich neben der Person meines Vertrauens auch den Personalrat meines Vertrauens mitnehmen kann?
Oder das Recht habe, diesen nicht mitnehmen zu wollen?

Es ist keine Einladung zum BEM Gespräch, hier kenne ich es nur das laut SGB iX eine Einladung bekommt und das man selber entscheiden kann, ob man dann die SBV mitnehmen möchte oder nicht.

Ich hatte früher einen SBV Kollegen dabei, der mich auch sehr gut vertreten hat, nur jetzt schreibt der AG mir vor das ein anderer zu dem Treffen kommt.
Was würdet ihr machen??


NWB

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #1 am: 26.07.2025 10:34 »
Hast du denn keine Ahnung, worum es gehen könnte?
Person des Vertrauens kann auch ein Anwalt für Arbeitsrecht sein…

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #2 am: 26.07.2025 10:41 »
Hallo,

danke für deine Antwort, dass ich einen Anwalt mitnehmen kann, ist mir bewusst.
Meine Frage ging aber in die Richtung, ob es rechtens ist das der AG Personal und SBV namentlich Einlädt ?

AngestellterBeamter

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #3 am: 26.07.2025 12:32 »
Ich würde mal vorsichtig behaupten, dass eben PR und SBV gefragt wurden, wer an dem Tag Zeit hat und dann wurden die eben persönlich eingeladen.

Du kannst ja immernoch deinen SBV des Vertrauens fragen, ob er da Zeit hat und auchnoch mitkommen würde.

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #4 am: 26.07.2025 12:46 »
Hallo zusammen,

ich habe jetzt ein Schreiben von meinen Vorgesetzten bekommen,
Einladung zum Gespräch:

Was mich aber wundert, ohne dass ich es gewünscht oder gefordert habe stehen auf der Einladung Namen, Personalräten und der SBV auf der Einladung.
Das Thema wurde in der Einladung auch nur grob angesprochen und der Termin ist in einer Woche.
Ich darf eine Person meines Vertrauens mitbringen.

Den Personalrat und die SBV kenne ich nicht und habe noch nie mit denen gesprochen, wie sollen die dann meine Anliegen vertreten?
Dann wäre das mal ein Anlass das Gespräch zu finden.
Zitat
Meine Frage:
Wird mir hier nicht ein wichtiges Recht genommen, dass ich neben der Person meines Vertrauens auch den Personalrat meines Vertrauens mitnehmen kann?
Nein, du kannst do die Person deines Vertrauens mitnehmen.
Zitat
Oder das Recht habe, diesen nicht mitnehmen zu wollen?
Kommt auf das Gespräch an. Der AG hat auch das Recht, dass Gespräch mit jemanden begleitet zu wissen.
Zitat
Es ist keine Einladung zum BEM Gespräch, hier kenne ich es nur das laut SGB iX eine Einladung bekommt und das man selber entscheiden kann, ob man dann die SBV mitnehmen möchte oder nicht.

Ich hatte früher einen SBV Kollegen dabei, der mich auch sehr gut vertreten hat, nur jetzt schreibt der AG mir vor das ein anderer zu dem Treffen kommt.
Was würdet ihr machen??
Reden mit dem PR mit dem SBV Kollegen und vorher erfahren, worum es geht.

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #5 am: 26.07.2025 13:45 »
Hallo zusammen,
Ich möchte nicht missverstanden werden,
Mir ist durchaus bewusst, dass der Arbeitgeber ein Interesse an einem Gespräch hat und ich will auch gar nicht diesen Gespräch mich widersetzen.

Mir geht es darum, ob die Einladung in der Form so rechtens ist und ob der Arbeitgeber einfach Personalräte und Schwerbehindertenvertretung benennen darf. Er nimmt mir dadurch das Recht selber zu entscheiden, ob ich überhaupt jemanden dabeihaben möchte oder nicht und wenn ich jemand dabei haben möchte, hab ich das Recht den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung meines Vertrauens plus noch eine zusätzliche Person mitzunehmen.

Der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung sind doch meine Vertretung und nicht die Vertretung des Arbeitgebers.

Leider habe ich nur die Namen der Kollegen. Ich habe noch nicht mal Kontaktdaten, dass ich mit diesen in Verbindung treten könnte.
Darum habe ich den Arbeitgeber gebeten, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Meine persönliche Meinung zum Personalrat ist, dass dieser, wenn er die Einladung erhalten hat, doch ein Eigeninteresse aufbringen müsste, um mit dem betroffenen Personen zu sprechen wie sonst kann er die Position der Beschäftigten vertreten, wenn er noch nie mit mir gesprochen hat..

Wir sind hier leider sehr schlecht aufgestellt und hatten noch nie eine Personalversammlung, wo wir diese Sachen thematisieren könnten.

Viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #6 am: 26.07.2025 14:27 »
Hallo zusammen,
Ich möchte nicht missverstanden werden,
Mir ist durchaus bewusst, dass der Arbeitgeber ein Interesse an einem Gespräch hat und ich will auch gar nicht diesen Gespräch mich widersetzen.

Mir geht es darum, ob die Einladung in der Form so rechtens ist und ob der Arbeitgeber einfach Personalräte und Schwerbehindertenvertretung benennen darf. Er nimmt mir dadurch das Recht selber zu entscheiden, ob ich überhaupt jemanden dabeihaben möchte oder nicht und wenn ich jemand dabei haben möchte, hab ich das Recht den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung meines Vertrauens plus noch eine zusätzliche Person mitzunehmen.
Die Frage ist doch nicht ob diese Einladung rechtens ist?
da müsste man erstmal kläre auf Basis welcher Rechtsgrundlage du hier etwas vermutest.

Der AG kann dich immer zu einer Gesprächsrunde einladen und bestimmen, wer in der Gesprächsrunde sitzt.
Die Frage ist eher, was in der Runde besprochen wird und wer dann dabei sein darf, wenn es z.B. um eine Kündigungsandrohung handelt dürfte andere beteiligt werden, als wenn es sich um eine Änderung der Arbeitsabläufe handelt.
Und natürlich kannst du freundlich deinen AG darauf hinweisen, dass du diese Personen nicht dabei haben willst.

Zitat
Der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung sind doch meine Vertretung und nicht die Vertretung des Arbeitgebers.
Richtig und es ist doch nett, dass er sie direkt einlädt und dir diese Arbeit abnimmt sie ausfindig zu machen.
Zitat
Leider habe ich nur die Namen der Kollegen. Ich habe noch nicht mal Kontaktdaten, dass ich mit diesen in Verbindung treten könnte.
Darum habe ich den Arbeitgeber gebeten, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten.
Aber wieso hast du keine Kontaktdaten??? Das muss doch im GVPL zu finden sein?
Saftladen.
Zitat
Meine persönliche Meinung zum Personalrat ist, dass dieser, wenn er die Einladung erhalten hat, doch ein Eigeninteresse aufbringen müsste, um mit dem betroffenen Personen zu sprechen wie sonst kann er die Position der Beschäftigten vertreten, wenn er noch nie mit mir gesprochen hat..
Man bekommt das was man wählt.
Und ja, bei uns würde der PR direkt mit der Personal telefonieren.
SaftPR
Zitat
Wir sind hier leider sehr schlecht aufgestellt und hatten noch nie eine Personalversammlung, wo wir diese Sachen thematisieren könnten.
Also werden keine Fragen vom Personal in der PV akzeptiert? Saftladen.

Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #7 am: 26.07.2025 15:05 »
Mir geht es darum, ob die Einladung in der Form so rechtens ist und ob der Arbeitgeber einfach Personalräte und Schwerbehindertenvertretung benennen darf.
Was wäre denn, wenn sie nicht "rechtens" wäre? Würdest Du dann Strafanzeige erstatten oder Klage erheben?

Er nimmt mir dadurch das Recht selber zu entscheiden, ob ich überhaupt jemanden dabeihaben möchte oder nicht
Das stimmt nicht, schließlich ist es Dir unbenommen, im Vorfeld des Gesprächs erstens die weiteren Eingeladenen abzulehnen und zweitens auf die Ladung anderer Beisitzer hinzuwirken.

Leider habe ich nur die Namen der Kollegen. Ich habe noch nicht mal Kontaktdaten, dass ich mit diesen in Verbindung treten könnte.
Darum habe ich den Arbeitgeber gebeten, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten.
Jetzt möchte ich Dich aber wirklich fragen, ob Du uns auf den Arm nehmen willst. Du arbeitest im Jahr 2025 in einer Behörde bzw. einer Einrichtung der öffentlichen Hand, behauptest aber (sinngemäß), dass Du keinen freien Zugang auf die Kontaktdaten von PR und SVB hättest? Tut mir leid, aber das kann man Dir kaum abkaufen. Ich frage mich in dem Zusammenhang auch, was der AG sich wohl so gedacht hat, als Du ihn um Nennung dieser Kontaktdaten gebeten hast.

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #8 am: 26.07.2025 16:35 »
Hallo zusammen,

Ich bin schon mehrere Jahre im Bereich öffentlicher Dienst am arbeiten.
Grundsätzlich möchte ich hier keinen veräppeln.

Ich halte mich aus meiner Sicht an meine Fakten, ich habe bis heute keine dienstliche E-Mail-Adresse und muss immer noch mit meiner privaten E-Mail-Adresse kommunizieren.
Lustig ist auch teilweise, dass ein anderes Personalrats Mitglied mir mal geschrieben hat, dass man mit mir nicht kommunizieren könnte, da ich bis heute keine dienstliche E-Mail-Adresse habe.
Der Arbeitgeber ist laut Schreiben schon seit längerem bemüht, mir eine Adresse an passender Stelle einzurichten aber das ist bis heute nicht geschehen.

Mein Vorschlag an den Personalrat sich dafür einzusetzen, dass ich endlich eine Mail-Adresse bekomme, sind bisher auch erfolglos geblieben.

Ja, ich bin am überlegen, ob ich gegen die Einladung Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werde, da diese aus meiner Sicht fehlerhaft ist.
Nicht ohne Grund ist es ein hohes Gut, dass man das Recht hat, seine eigenen Vertrauenspersonen aus dem Personalrat mitzunehmen. Hier hat der Arbeitgeber mir dieses Recht genommen, ich habe ihr auch das Recht, keine Vertretung mitzunehmen.
Beteiligungsrecht nach § 167 Abs. 2 SGB IX

§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):

    „Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.



Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #9 am: 26.07.2025 16:53 »
Dann antworte dem einladenden Vorgesetzten doch unter Hinweis auf diese Fundstellen, dass Du sein Vorgehen für rechtswidrig hältst und daher entweder unter diesen Voraussetzungen gar nicht an dem Gespräch teilnehmen wirst oder Deine einzigen gesprochenen Worte dort "Guten Tag" und "Auf Wiedersehen" sein werden.

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #10 am: 26.07.2025 17:34 »
Hier hat der Arbeitgeber mir dieses Recht genommen, ich habe ihr auch das Recht, keine Vertretung mitzunehmen.
Beteiligungsrecht nach § 167 Abs. 2 SGB IX

§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):

    „Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.
Wo, wann und in welcher Form hat der Dienstherr die Mitnahme eines PR/SBV deiner Wahl mitzunehmen untersagt?
Er hat in einem Gespräch einen SBV,PR seiner Wahl mit eingeladen, dass du dann jemanden anderes mitbringst wurde dir doch nicht verwehrt.
Oder habe ich da was überlesen.

Und das du beim SBV/PR die eingeladen wurden anrufst und mit denen das besprichst scheint dir nicht möglich zu sein, weil du nicht in der Lage bis deren Telefonnummer zu finden?
Oder bist du aufgrund der SB nicht in der Lage zu telefonieren?

Und wenn du weder dienstliche Telefonnummer noch dienstliche email-Adresse (über die unser PR nichts PR-mäßiges kommunizieren würde, da "unsicher") hast.
Und weder SBV noch PR von dir über Telefon erreicht werden können, dann wundert mich da was.

Rowhin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #11 am: 26.07.2025 17:44 »
Ich schließe mich in meinem Unverständnis für den TE bzw der Situation allem an, was MoinMoin bisher gesagt hat.

@TE: Dein AG weiß aber schon, dass du für ihn arbeitest, oder? Wie lange bist du denn schon bei dem AG, dass du noch nicht mal ne dienstliche Mailadresse hast? Betrifft das nur dich, oder geht es da anderen Leuten auch so? Falls letzteres, ist es wohl wirklich ein Saftladen. Ne Mailadresse einrichten dauert bei jedem vernünftigen AG, auch im öD, unter fünf Minuten aktiver Arbeit.

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #12 am: 26.07.2025 18:03 »
Hallo zusammen und danke für die Antworten,

Wie ich Eingang schon berichtet hatte, hatten wir noch nie eine Personalversammlung. Von daher betrifft es zahlreiche Kollegen im Kollegen.

Ich hatte vor längerer Zeit noch mal ein Gespräch mit einem Personalrat. Da wurde mir mündlich mitgeteilt, dass deutsche Situation im öffentlichen Dienstgang und gebe sind und dass man hier nicht zu viel verlangen könnte.

Offenbar gibt es doch andere Stellen, die anders arbeiten, als ich das bisher kennen gelernt habe. Und ich bin jetzt mehrere Jahre schon dabei.

Offenbar wundert mich mittlerweile hier nichts mehr.
Eigentlich ist das schon eine Geschichte für RTL II

PiratJack1991

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #13 am: 26.07.2025 18:27 »
Moin,

was ich hier so gelesen habe von dir, würde ich dir Raten, deine Beine in die Hand zu nehmen und irgendwo eine andere Stelle zu suchen.
Liebe Grüße
PiratJack1991

Tiffy

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #14 am: 26.07.2025 18:54 »

Er hat in einem Gespräch einen SBV,PR seiner Wahl mit eingeladen, dass du dann jemanden anderes mitbringst wurde dir doch nicht verwehrt.

Das sehe ich genau so. Es ist dem Betroffenen völlig unbenommen, auf die Einladung insoweit zu reagieren, als er der geplanten Besetzung widerspricht und verlangt, statt der Personen A und B die Personen C und D einzuladen. Die Reaktion hierauf bliebe dann erst mal abzuwarten. Sollte der AG sich querstellen unter Inanspruchnahme seines Direktionsrechts weiterhin auf der Teilnahme an dem unverändert besetzten Gespräch bestehen, verweise ich auf meine obige Empfehlung mit Guten Tag und Auf Wiedersehen - mit der Ergänzung, außerdem bei diesem Termin auch nichts (gar nichts) zu unterschreiben. Zur Vorbereitung ggf. noch mal das Interview mit Norbert Grupe anschauen.