Autor Thema: Stufenkaufzeitverkürzung  (Read 1947 times)

Toni2000

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Stufenkaufzeitverkürzung
« am: 27.07.2025 10:27 »
Hallo,
ich brauch mal wieder Euren Rat /Unterstützung.
Nachdem ich im Juli 2024 den Änderungsvertrag unterschrieben habe, bin ich von EG 5/3 in EG 7/3 eingestuft.
Dadurch begann die Stufenlaufzeit bei 0, der Stufenaufstieg wäre im April 2025 gewesen.
Ich hatte bei Vertragsunterzeichnung ein Schreiben an den BM und HA  erstellt die Verkürzung der Stufenlaufzeit zu prüfen.
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
Was kann ich tun um eine Reaktion auf mein Schreiben zu erhalten.
Vielen Dank für eure Unterstützung.

Fitch

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 27.07.2025 11:02 »
Persönlich an die Tür klopfen.

Allerdings hast du kein Recht auf eine Verkürzung zu pochen. Ist reine Verhandlungssache, die man eigentlich vorher macht und im besten Fall schriftlich hat.

MoinMoin

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 27.07.2025 11:32 »
Und zukünftig in einem solchen Fall vorher die Verkürzung abwarten oder den Vertrag erst zum April 25 unterschreiben.
So kannst du nur Beten und Hoffen und freundlichst Nachfragen, ob die sich bequemen dir eine positive Antwort zu geben.
Denn faktisch müsse sie dein Schreiben nicht beachten und sie können das Schreiben direkt in der Rundablage abheften.

Toni2000

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 27.07.2025 11:45 »
Vielen Dank für die Antwort.
Mir war ja bekannt, dass ich von 0 beginne und habe das vor Vertragsunterzeichnung auch geäußert.
Leider wurde seitens der AL+ HA darauf bestanden , dass ich die Tätigkeiten schon ausübe und somit keine Wahl bestehe. Selbst das Angebot von mir die EG 5 zu belassen um den Stufenaufstieg in folgenden Jahr abzuwarten war nicht gewollt.
Kann ich jetzt eine Stufenlaufzeitverkürzung noch schriftlich beantragen, wie könnte der Antrag formuliert werden.
Aufgrund meines Alters werde ich die Stufe 6 dann nicht mehr erreichen können.

MoinMoin

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #4 am: 27.07.2025 13:31 »
"Beantragen" kannst du nichts, da es keine Rechtsgrundlage für einen Antrag gibt.
Deinen AG schriftlich bitten, dass er doch über eine Stufenlaufzeitverkürzung nachdenken soll, kannst du jederzeit formlos.
Da kannst du dein Leid erläutern, von deinem Vorgesetzten bestätigen lassen, dass du eine Stütze bist, die erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbringt (was die Voraussetzung für die Laufzeitverkürzung ist) und dann war es dann auch.

Zum einen hätte man dir die Tätigkeiten vorübergehend übertragen können bis einen Monat vor Laufzeitanstieg. Dann einen Monat Urlaub deinerseits und dann die dauerhafte Übertragung mit Änderungsvertrag von zur Stufe 4

Was wäre passiert, wenn du darauf bestanden hättest, dass die dauerhafte Übertragung erst zum April erfolgt? Wäre dann jemand anderes zum Zuge gekommen?

Toni2000

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #5 am: 27.07.2025 16:38 »
"Beantragen" kannst du nichts, da es keine Rechtsgrundlage für einen Antrag gibt.
Deinen AG schriftlich bitten, dass er doch über eine Stufenlaufzeitverkürzung nachdenken soll, kannst du jederzeit formlos.
Da kannst du dein Leid erläutern, von deinem Vorgesetzten bestätigen lassen, dass du eine Stütze bist, die erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbringt (was die Voraussetzung für die Laufzeitverkürzung ist) und dann war es dann auch.

Zum einen hätte man dir die Tätigkeiten vorübergehend übertragen können bis einen Monat vor Laufzeitanstieg. Dann einen Monat Urlaub deinerseits und dann die dauerhafte Übertragung mit Änderungsvertrag von zur Stufe 4

Was wäre passiert, wenn du darauf bestanden hättest, dass die dauerhafte Übertragung erst zum April erfolgt? Wäre dann jemand anderes zum Zuge gekommen?

Toni2000

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #6 am: 27.07.2025 16:58 »
Gute Frage.
Für die Stelle gab es nur eine interne Ausschreibung und ich war die einzige Bewerberin. Was wohl aber daran lag, dass ich die Tätigkeiten schon über übernommen hatte. Der Kollege ging den Ruhestand.
Wie dem auch sei, ich werde nochmal um Überprüfung bitten.
Übrigens die überdurchschnittlichen Leistungen könnte man aus meiner Sicht sogar mit Zahlen belegen.
Als ADM vor Stellenwechsel, zählte auch den ruhenden Verkehr, hier könnte man anhand der Ergebnisse sogar vergleichen und eine ü. Leistung feststellen. Vielleicht ist das aber auch der falsche Ansatz.

BAT

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #7 am: 27.07.2025 17:22 »
Es ist ja ein aufwendiges Verfahren, was die Arbeitgeber scheuen. Und das kann ich auch verstehen. Deine Leistung steht ja nicht im luftleeren Raum, sondern soll über dem Durchschnitt liegen. Dazu muss man natürlich erstmal eine durchschnittliche Leistung ermitteln.

Und ganz ehrlich, wenn man es ernst nimmt damit, was passiert dann? Es kommen auf Arbeitnehmerseite weitere Kollegen, die auch eine Verkürzung haben möchten, dann heulen die überdurchschnittlichen in Stufe 6, weil sie nichts bekommen und im Kern müssten die unterdurchschnittlichen dann auch eine Verlängerung aufgedrückt bekommen.

Sowas macht man gar nicht oder "unter der Hand".

Toni2000

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #8 am: 27.07.2025 18:37 »
Es ist ja ein aufwendiges Verfahren, was die Arbeitgeber scheuen. Und das kann ich auch verstehen. Deine Leistung steht ja nicht im luftleeren Raum, sondern soll über dem Durchschnitt liegen. Dazu muss man natürlich erstmal eine durchschnittliche Leistung ermitteln.

Und ganz ehrlich, wenn man es ernst nimmt damit, was passiert dann? Es kommen auf Arbeitnehmerseite weitere Kollegen, die auch eine Verkürzung haben möchten, dann heulen die überdurchschnittlichen in Stufe 6, weil sie nichts bekommen und im Kern müssten die unterdurchschnittlichen dann auch eine Verlängerung aufgedrückt bekommen.

Sowas macht man gar nicht oder "unter der Hand".

Toni2000

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #9 am: 27.07.2025 18:42 »
Da gebe ich die völlig Recht.
Ich hab nur meine Sicht der Dinge gesehen.

TVOEDAnwender

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #10 am: 27.07.2025 20:37 »
Es ist ja ein aufwendiges Verfahren, was die Arbeitgeber scheuen. Und das kann ich auch verstehen. Deine Leistung steht ja nicht im luftleeren Raum, sondern soll über dem Durchschnitt liegen. Dazu muss man natürlich erstmal eine durchschnittliche Leistung ermitteln.

Sie muss nicht nur über dem Durchschnitt liegen, sondern sie muss sogar erheblich über dem Durchschnitt liegen.
Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen.

willibald

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #11 am: 28.07.2025 07:36 »
Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen.
Hier liegt genau der Problempunkt...messbar dürften sie eigentlich nur in der Fallbearbeitung / Aktenanzahl sein. Darüber hinaus wird es schwer...in der IT-Beschaffung zb gibt es gravierende Unterschiede im Aufwand bei Ausschreibungen oder Direktvergabe. Da kann man nicht viel vergleichen. Ich habe aber selbst erlebt, dass in den Beurteilungen bei "gutem Verhältnis" zur Führungskraft die Kreuzchen eine Etage höher gemacht werden.

heike2106

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #12 am: 28.07.2025 11:22 »
Schau mal, ob deine Kommune dazu vllt. eine Dienstvereinbarung hat.

Meine hatte so etwas. Darin stand, dass jeder Mitarbeiter jederzeit das Recht hat einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit zu stellen. Schien aber keiner zu kennen, denn es wird kaum gemacht.
Da ich aber meine Rechte nach TVöD zum Glück kannte, habe ich das gemacht, wurde auch bearbeitet. Es lag dann an meiner Teamleitung, weswegen es über 1 Jahr gedauert hat, da eine Leistungsbewertung durchgeführt werden sollte und so etwas in dem Bereich noch nie getan wurde.

Ich hatte mehrere Gespräche, mit sehr vielen Argumenten schriftlich und mündlich und einer schriftlichen Selbsteinschätzung, eh das Ding endlich fertig war. Ich bekam die Stufenlaufzeitverkürzung rückwirkend ab meinem beantragten Zeitpunkt. (5 auf 6, hat sich also auch am meisten gelohnt.)

Du kannst allerdings immer nur um die Hälfte der Stufenlaufzeit, der Stufe in der du dich befindest, verkürzen.
In Stufe 3 wären das 1,5 Jahre



TVOEDAnwender

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #13 am: 28.07.2025 12:59 »

Du kannst allerdings immer nur um die Hälfte der Stufenlaufzeit, der Stufe in der du dich befindest, verkürzen.
In Stufe 3 wären das 1,5 Jahre


Das stimmt so nicht, dass ist nur eine Empfehlung der Kommentierung:

Zitat
§ 17 TVöD enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden. Allerdings nur theoretisch, denn das komplette Überspringen einer Stufe dürfte angesichts der Stufenlaufzeiten, die regulär mindestens 3 Jahre betragen, kaum mit dem Wort "Verkürzung" in Einklang zu bringen sein. Überdies sind in diesem Zusammenhang auch die finanziellen Vorteile, die mit dem beschleunigten Stufenaufstieg verbunden sind und die sich dauerhaft auswirken sowie die weitere Personalentwicklungsperspektive (siehe Satz 2 der PE zu § 17 Abs. 2 TVöD) zu beachten. Insoweit wird empfohlen, die Stufenlaufzeit grundsätzlich nicht um mehr als die Hälfte der regulären Laufzeit zu verkürzen. Für eine erneute Stufenlaufzeitverkürzung nach Erreichen der nächsthöheren Entwicklungsstufe bedarf es einer erneuten Prüfung der Voraussetzungen (Feststellung erheblich überdurchschnittlicher Leistung) sowie einer Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

BAT

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Antw:Stufenkaufzeitverkürzung
« Antwort #14 am: 28.07.2025 16:11 »
Naja, und in Stufe 6 gibt es keine Stufenlaufzeit, auch wenn Spid seinerzeit anderer Meinung war.

Es ist schlicht ein unausgereiftes Instrument.