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TV-L Arztbesuch wärend Arbeitszeit.

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Tiffy:
Ich tippe auf Ägyptologie.

AngestellterBeamter:

--- Zitat von: baernrw am 29.07.2025 22:30 ---Ein guter Personalrat kann so was ;-)
--- End quote ---
Und dass aus dem Mund einer Person, die nicht in der Lage ist, sich selbst beim Personalrat zu melden weil sie verlangt, dass dieser sich bei ihr meldet, weil sie eine Einladung zum Gespräch bekommt ...

Tiffy:
So, wie Gerichte in Straßenverkehrsangelegenheiten schon mal auf den fiktiven Ideal-Autofahrer und dessen Fähigkeiten abstellen, glaubt baernrw offenbar auch an einen Ideal-PR, den es irgendwo in der großen weiten Welt geben könnte.

Susa:

--- Zitat von: Tiffy am 30.07.2025 13:09 ---Die Frage wäre aber dennoch, wie denn trotz Gleitzeitregelung bei Vorgabe von abteilungsbezogenen Öffnungszeiten mit so einem Fall umzugehen wäre.

Folgendes Beispiel:

Eine Werkstatt wird von drei Mitarbeitern betrieben. Die Einrichtungsleitung hat vorgeschrieben, dass die Werkstatt werktäglich in einer Kernzeit von 8 bis 16 Uhr besetzt sein muss. Einer der drei Mitarbeiter hat Urlaub, der andere ist längerfristig krank. Der dritte, der eigentlich gerade die o.g. Regelung verwirklicht und tgl. normalerweise von 8-16 Uhr vor Ort ist, hat nun ein gesundheitliches Problem, dessentwegen er auch schon außerhalb der Arbeitzeiten beim Hausarzt war. Zur weiteren Abklärung drängt der Hausarzt auf ein kurzfristiges MRT, das aber zurzeit nur vormittags um 11 von einer spezialisierten Fachpraxis angeboten werden kann - dies hat der Werkstattmitarbeiter nicht selbst zu vertreten. Er verlässt also um halb 11 die Einrichtung und kommt um 13.30 Uhr zurück. Nun fehlen ihm 3 h, die er aber nicht einfach nachholen kann, indem er an dem Tag bis 19 Uhr bleibt, da ja die Werkstatt regulär um 16 Uhr schließt und deswegen danach sowieso niemand mehr kommt, der etwas erledigt haben will. Was tun?

--- End quote ---


Bei uns würde dann die Zeit gutgeschrieben werden ohne Nacharbeiten (also bezahlte Freistellung). Pause wird allerdings abgezogen, die in der Zeit zwischen 12 - 13.30 genommen werden muss.
Einen wichtigen Facharzt-Termin kann sich keiner mehr aussuchen. Und nach 16 Uhr muss man bestimmt wesentlich länger warten auf einen Termin.

Würde das der Mitarbeiter natürlich aussnutzen, käme auch ein Gespräch. ;D

MoinMoin:

--- Zitat von: Tiffy am 30.07.2025 13:09 ---Die Frage wäre aber dennoch, wie denn trotz Gleitzeitregelung bei Vorgabe von abteilungsbezogenen Öffnungszeiten mit so einem Fall umzugehen wäre.

Folgendes Beispiel:

Eine Werkstatt wird von drei Mitarbeitern betrieben. Die Einrichtungsleitung hat vorgeschrieben, dass die Werkstatt werktäglich in einer Kernzeit von 8 bis 16 Uhr besetzt sein muss. Einer der drei Mitarbeiter hat Urlaub, der andere ist längerfristig krank. Der dritte, der eigentlich gerade die o.g. Regelung verwirklicht und tgl. normalerweise von 8-16 Uhr vor Ort ist, hat nun ein gesundheitliches Problem, dessentwegen er auch schon außerhalb der Arbeitzeiten beim Hausarzt war. Zur weiteren Abklärung drängt der Hausarzt auf ein kurzfristiges MRT, das aber zurzeit nur vormittags um 11 von einer spezialisierten Fachpraxis angeboten werden kann - dies hat der Werkstattmitarbeiter nicht selbst zu vertreten. Er verlässt also um halb 11 die Einrichtung und kommt um 13.30 Uhr zurück. Nun fehlen ihm 3 h, die er aber nicht einfach nachholen kann, indem er an dem Tag bis 19 Uhr bleibt, da ja die Werkstatt regulär um 16 Uhr schließt und deswegen danach sowieso niemand mehr kommt, der etwas erledigt haben will. Was tun?

--- End quote ---
Die tariflich zustehenden bezahlte Freistellung einfordern.
Kernarbeitszeit ist keine Gleitzeit!

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