Ich nehme mal an, die Mitteilung bezieht sich auf folgenden Teil
des Gesetzes:
„(1) Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen sind die den Fachbereichen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten der Fachhochschulen zugeordneten Bediensteten, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses prägend wissenschaftliche Dienstleistungen in der Lehre, insbesondere bei Bestehen einer Lehrverpflichtung, und in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben obliegen.“
Dies soll wohl heißen, wer keine primär wissenschaftlichen (hier im engen Sinne von Forschung und Lehre) Aufgaben erfüllt, der ist im nicht-wissenschaftlichen (wahlweise anderes Vokabular wie "wissenschaftsstützenden") Bereich tätig.
Zur Frage, ob das rechtlich so in Ordnung geht, würde ich einen Arbeitsrechtler, idealerweise mit Erfahrung im TV-L Bereich, konsultieren. Solche Vorgänge sind kaum Standard, so dass wir hier wenig Erfahrung damit haben dürften (ich lasse mich gerne von anderen Forenmitgliedern eines Besseren belehren).
Aber eine kurze Rückfrage: welche konkreten Nachteile erwartet ihr denn von einer Verschiebung in den nicht-wissenschaftlichen Bereich? Ich gehe mal davon aus, dass EG, Stufe, etc. beibehalten wird.