Autor Thema: Ablauf Eingruppierung / Niedergruppierung - Zahlung rückwirkend  (Read 229 times)

Michael Müller

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Hallo zusammen,
bin hier im Forum neu. Verzeiht mir also bitte etwaige Fehler. Ich bin bei der Suche nach oben genannten Thema auf dieses Forum gestoßen und hoffe um Aufklärung zum Thema >Ablauf Eingruppierung / Niedergruppierung - Zahlung rückwirkend<.
Ich beziehe mich auf das Thema bzw die Diskussion vom 30.07.2024. Mir geht es hier darum, ob bei positiver Feststellung einer falschen Eingruppierung zu meinen Gunsten das bisherige gezahlte Gehalt dann rückwirkend erstattet wird? Meine Stelle in einer Baubehörde war mit 9b ausgeschrieben und ich wurde wegen fehlender Ausbildungsqualifikation in die E6 eingruppiert. Ich habe nun hier von der -1 Regelung erfahren. Eine Nachzahlung wäre eine feine Sache!

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend!

Tiffy

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In einer vernünftigen Einrichtung erfolgt die Eingruppierung infolge Bewertung der Tätigkeiten. Eine fehlende formale Qualifikation (z.B. Techniker auf Ingenieursstelle) führt tatsächlich normalerweise zur Minus-ein-Regelung. Wieso man nun plötzlich gemerkt haben will, dass man Dir wohl - oh Wunder - nur Tätigkeiten auf EG6-Ebene und gar nicht mit Wertigkeit einer 9b übertragen hat, bleibt vorerst rätselhaft. Ich halte das sogar wegen des großen Unterschieds zwischen 6 und 9b für so gravierend, dass ich Dir den Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehle.

AngestellterBeamter

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Warum verlinkst du den Beitrag nicht einfach? Bin zu Faul zum suchen ...

Aber um auf die Frage zurück zu kommen: Wenn du mit E6 eingestellt wurdest und man nun, aus irgendeinem Grund feststellt, dass du eigentlich die E7 oder E8 oder auch nur eine andere Stufe hättest bekommen müssen/sollen, erhälst du mit irgendeiner der folgenden Abrechnungen eine Korrektur wo dann steht was du verdient hättest, was sie gezahlt haben und was also noch nachgezahlt wird. Anschließend bekommst du eben statt dem normalen Gehalt das neue Gehalt und die addierten rückwirkenden Zahlungen. Dabei wird auch automatisch alles korrekt abgezogen was Versicherungen und Abzüge usw. betrifft.

Tiffy

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Ah, sorry. Ich hatte es beim ersten Lesen so (miss-)verstanden, dass der Fragesteller in 9b eingestellt und dann auf 6 zurückgruppiert worden sei.

Rowhin

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Ich nehme an, du beziehst dich auf diesen Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123989.0.html

Ansonsten gilt, was meine Vorredner sagen. Hast du denn schon einen Prozess zur Änderung angestoßen und fragst dich, wie dieser bei positivem Bescheid abläuft, oder steht auch das noch aus?

Wabi Sabi

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Hallo zusammen,
... Mir geht es hier darum, ob bei positiver Feststellung einer falschen Eingruppierung zu meinen Gunsten das bisherige gezahlte Gehalt dann rückwirkend erstattet wird? ...


Maximal 6 Monate rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung, § 37 Abs. 1 TV-L:

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MoinMoin

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Sofern es tatsächlich ein Eingruppierungsirrtum ist:

Also fordere noch diesen Monat das Entgelt ein, dann bekommst du wegen §37 6 Monate rückwirkend.
Wenn du es erst nächsten Monat machst, verlierst du 1 Monat.

Deine Stufenlaufzeiten bleiben identisch, da du ja von Anfang an in der 9b warst (nur zu wenig Geld bekommen hast)