Beamte und Soldaten > Beamte Baden-Württemberg
Auswahlgespräch Einsicht
clarion:
???
charlesrhoward:
Dass man Akteneinsicht verlangt, ist nichts Ungewöhnliches und darf einem später auch nicht negativ ausgelegt werden. Wichtig ist nur, das Ganze sachlich zu formulieren und nicht als Angriff wirken zu lassen.
Neuer12:
--- Zitat von: charlesrhoward am 01.08.2025 12:33 ---Dass man Akteneinsicht verlangt, ist nichts Ungewöhnliches und darf einem später auch nicht negativ ausgelegt werden. Wichtig ist nur, das Ganze sachlich zu formulieren und nicht als Angriff wirken zu lassen.
--- End quote ---
Das ist alles klar.
Die Frage war, ob es in der Realität dich negativ ausgelegt würd...zumindest würde das in Kollegenkreisen schon öfter angedeutet
Saxum:
--- Zitat von: LehrerInNRW am 29.07.2025 12:26 ---
--- Zitat von: Neuer12 am 29.07.2025 07:52 ---Danke.
Und das Verlangen der Einsicht?
Wird sowas zukünftig berücksichtigt?
Man macht ja Arbeit
--- End quote ---
Es gibt in jeder übergeordneten Behörde einen Stempel. Dieser Stempel wird in Fällen von Alteneinsicht von außen gut sichtbar auf die Akte gehauen. Die Akte wird damit als „nervig“ gebrandmarkt. Darunter als Auswahlmöglichkeiten:
O Nervig im normalen Rahmen - Kann man noch befördern
O Achtung! Sehr nervig! - Möglichst viele Steine in den Weg legen!
O Extrem nervig! - Wegbefördern!
Die gestellte Frage ist derart naiv, dass sich jede nicht ironische Antwort verbietet!
--- End quote ---
Nein, einen solchen Stempel gibt es nicht und es macht künftige Bewerbungs/Beförderungsprozesse auch nicht schlechter, natürlich kann es bei den Beteiligten eine "Erinnerung" je nachdem wie das Auftreten des Gegenübers war (Tisch hauen, rumschreien versus sachliche Nachfrage) die bei schlechtem Verhalten bei der nächsten Bewerbugnsrunde halt auch ggf. zu einer persönliche Wiedergabe der Erinnerung über die Person führt. Im Sinne / Kontext von "persönliche Kompetenzen" / "Teamfähigkeit". Jemand der unhöflich verhält hinterlässt - unabhängig wo man sich bewirbt - immer eine "schlechte Erinnerung".
Insbesondere auch da die Personalakte *nicht* Bestandteil des Stellenbesetzungsverfahrens-Akte ist.
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