Autor Thema: Mitteilung nach GWB  (Read 243 times)

kommvor

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Mitteilung nach GWB
« am: 29.07.2025 09:15 »
Hallo,

was ist hiervon zu halten:

Betr.: Öffentliches Bieterverfahren Grundstück ...
- Ihr Gebot vom
- Mitteilung nach § 134 GWB

Guten Tag,

für die Zusendung Ihres Gebots vom ... danken wir Ihnen. Leider konnte es nicht berücksichtigt werden.

Gem. § 134 GWB Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbeschränkungen teilen wir Ihnen mit:

Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots: Gebotshöhe zu niedrig
Benennung des Gewinners: Unternehmen ABC
Frühester Zeitpunkt des Vertragsabschluss3s: 14.08.2025 (wenn Mitteilung am 29.07.2025 versandt wird)

Rechtsbehelfbelehrung:
Gegen diese Mitteilung kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Dieser ist schriftlich einzureichen bei ...

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Danke.

VG

Rowhin

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Antw:Mitteilung nach GWB
« Antwort #1 am: 29.07.2025 09:26 »
Hält auf den ersten Blick alles ein nach § 134 GWB, wenn auch knapp:

Zitat
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.