Autor Thema: JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres  (Read 488 times)

Pappelgrund

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo,
ich möchte gerne zum 01.10.25 in meinen wohlverdienten Ruhestand (Rente) nach über 45 Jahren treten. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass ich keine JSZ erhalte. Stimmt das? Oder muss ich sogar etwas zurückzahlen?

Vielen Dank

Bjoerni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #1 am: 30.07.2025 08:28 »
§ 20 (Bund)
Jahressonderzahlung
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.

Wenn das Arbeitsverhältnis am 01.12. nicht mehr besteht, dann erhältst du auch keine Jahressonderzahlung.


Pappelgrund

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #2 am: 30.07.2025 08:55 »
Vielen Dank für die Auskunft.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,118
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #3 am: 30.07.2025 12:15 »
Da die Weiterbeschäftigung bis zur Regelaltersgrenze dem Rentenanspruch nicht entgegen steht, ist es dir jedoch unbenommen, ab dem 01.10. die Rente in Anspruch zu nehmen und parallel dazu bis zum 31.12. weiter zu arbeiten.

Sturmflut

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #4 am: 30.07.2025 13:51 »
Moinsen Rentenonkel,

bei mir tritt der Fall im nächsten Jahr ein. Als besonders langjähriger Versicherter darf ich ab dem 01.12.2026 vorzeitig in Rente gehen. Ich plane mit Frist 31.12.206 zu kündigen (alternativ um einen Aufhebungsvertrag bitten) und ab dem 01.12.206 die Rente zu beantragen.

Somit wäre ich im Monat Dezember noch Arbeitnehmer und gleichzeitig Rentner.
Nun meine Frage; dürfte / könnte mein Arbeitgeber (ein Bundesministerium) mir das Vorhaben vermiesen?

Besten Dank und Gruß von der Küste.

Sturmflut

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #5 am: 30.07.2025 14:25 »
...das sollte selbstverständlich 2026 heißen, die 2 klemmt in meiner Tastatur...konkret geht es um die Frage; könnte mein Arbeitgeber mir die Weiterbeschäftigung für diesen einen Monat Dezember 2026 verweigern?

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,118
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #6 am: 30.07.2025 14:32 »
Aus Sicht der Rentenversicherung ist das nicht nur unproblematisch, sondern sogar politisch erwünscht, über den Rentenbeginn hinaus weiter zu arbeiten.

Die aktuelle Regierung denkt derzeit darüber nach, zusätzliche finanzielle Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten neben der Rente zu schaffen. So wird aktuell über die Einführung einer "Aktivrente" bei freiwilliger Weiterarbeit bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters diskutiert. Sofern das Gesetz kommt, soll ein monatliches Gehalt neben der Rente bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bleiben.

Nach dem Tarifvertrag endet das Beschäftigungsverhältnis erst automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze (also das "normale" Rentenalter) oder bei voller Erwerbsminderung auf Dauer. Sofern die Regelaltersrente erst nach dem 01.12.2026 erreicht werden sollte, und Du gesund bleibst, sehe ich keinen Grund, wie der Arbeitgeber Dir dieses Modell vermiesen könnte.

McOldie

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 845
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #7 am: 30.07.2025 18:17 »
Da es sich hier offenbar nicht um die Regelaltersgrenze handelt, brauchst du das Arbeitsverhältnis nicht zum1.12.26 kündigen sondern erst zum 31.12.26, so dass du Rente und Erwerbseinkommen hast. Du musst lediglich den Arfbeitgeber über den Rentenbeginn zum 1.12.26 unterricht.

Sturmflut

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #8 am: 30.07.2025 18:42 »
Besten Dank für die Rückmeldungen,

dann werde ich mir von dem Dezembergehalt plus JSZ eine Vespa 125 GTS gönnen...nicht das noch Langeweile im Ruhestand aufkommt.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,118
Antw:JSZ bei Renteneintritt zum 01.10. des Jahres
« Antwort #9 am: 30.07.2025 22:13 »
Allerdings solltest du ein paar Euro für die Steuernachforderung beiseite legen. Die Rente muss noch 2027 im Rahmen der Steuererklärung nachversteuert werden.