In unserer Baubehörde wird in Kürze alles auf papierloses Büro/ e-Akte umgestellt. Sämtliche Antragsunterlagen sollen wir nur noch digital erhalten, die bisherigen augenschonenden Zwischentätigkeiten (Kopieren, ausdrucken, abheften, Botengänge usw.) entfallen. Die Anträge werden nun doppelt erfasst, sowohl weiterhin sachlich im Fachprogramm zur Bearbeitung, als auch parallel dazu als gescanntes Dokument im enaio. Dazu wird es wohl ein "freiwilliges Muss" geben, sich noch als "Postzuständiger" zu melden und die ganze digitale Post dann noch in diesem Programm zusätzlich zu erfassen, was nach einer ersten "Schulung" schon kaum für uns (EG 5 und 6) zu verstehen ist. Abgesehen von dem immensen Mehraufwand, und dass die Terminschiene, in der wir arbeiten müssen, gar nicht mehr haltbar ist, wie verhält es sich mit dem Arbeitsschutz? Wir kommen sozusagen von 75-80 % Bildschirmarbeit zu 110 % Bildschirmtätigkeiten... Kann man das aus gesundheitlichen Gründen ablehnen? Ich bin Brillenträgerin mit sehr trockenen Augen (kann keine Kontaktlinsen aufgrund fehlender Tränenflüssigkeit tragen), Hornhautverkrümmung habe schon eine starke Bildschirmbrille. Ich bekomme sehr leicht Kopfschmerzen und Migräne bei zu langem Arbeiten am Bildschirm. Ich sehe hier eine gesundheitliche Gefährdung und Überforderung. In welcher Form muss der AG die m. E. zusätzlichen Arbeiten mitteilen und kann ich hier auch gesundheitlichen Gründen ablehnen, wenn nicht klar ist, wie unter diesen Bedingungen die Einhaltung des Bildschirmarbeitsgesetztes / Gesundheitsschutzes gewährleistet wird? In meiner APB steht natürlich auch nichts von diesen "neuen Aufgaben"... Wie soll ich mich verhalten, ich mache meine (bisherige) Arbeit eigentlich sehr gerne und möchte auch nicht umgesetzt werden oder gekündigt deswegen...