Autor Thema: Einführung E-Akte / Einhaltung Bildschirmarbeitsgesetz  (Read 934 times)

Sachbearbeiterin

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In unserer Baubehörde wird in Kürze alles auf papierloses Büro/ e-Akte umgestellt. Sämtliche Antragsunterlagen sollen wir nur noch digital erhalten, die bisherigen augenschonenden Zwischentätigkeiten (Kopieren, ausdrucken, abheften, Botengänge usw.) entfallen. Die Anträge werden nun doppelt erfasst, sowohl weiterhin sachlich im Fachprogramm zur Bearbeitung, als auch parallel dazu als gescanntes Dokument im enaio. Dazu wird es wohl ein "freiwilliges Muss" geben, sich noch als "Postzuständiger" zu melden und die ganze digitale Post dann noch in diesem Programm zusätzlich zu erfassen, was nach einer ersten "Schulung" schon kaum für uns (EG 5 und 6) zu verstehen ist. Abgesehen von dem immensen Mehraufwand, und dass die Terminschiene, in der wir arbeiten müssen, gar nicht mehr haltbar ist, wie verhält es sich mit dem Arbeitsschutz? Wir kommen sozusagen von 75-80 % Bildschirmarbeit zu 110 % Bildschirmtätigkeiten... Kann man das aus gesundheitlichen Gründen ablehnen? Ich bin Brillenträgerin mit sehr trockenen Augen (kann keine Kontaktlinsen aufgrund fehlender Tränenflüssigkeit tragen), Hornhautverkrümmung habe schon eine starke Bildschirmbrille. Ich bekomme sehr leicht Kopfschmerzen und Migräne bei zu langem Arbeiten am Bildschirm. Ich sehe hier eine gesundheitliche Gefährdung und Überforderung. In welcher Form muss der AG die m. E. zusätzlichen Arbeiten mitteilen und kann ich hier auch gesundheitlichen Gründen ablehnen, wenn nicht klar ist, wie unter diesen Bedingungen die Einhaltung des Bildschirmarbeitsgesetztes / Gesundheitsschutzes gewährleistet wird? In meiner APB steht natürlich auch nichts von diesen "neuen Aufgaben"... Wie soll ich mich verhalten, ich mache meine (bisherige) Arbeit eigentlich sehr gerne und möchte auch nicht umgesetzt werden oder gekündigt deswegen...

SozPädBW

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Antw:Einführung E-Akte / Einhaltung Bildschirmarbeitsgesetz
« Antwort #1 am: 31.07.2025 16:02 »
Wir haben in der Kommune ein Servicecenter (115). Dort sitzen die Sachbearbeiter auch 100% der Arbeitszeit vor am Bildschirm. Als PR haben wir damals erstritten, dass diesen Sachbearbeitern nach 50 Minuten reiner Bildschirmarbeit eine bezahlte Bildschirmpause von 10 min zusteht. Allerdings wird von den 10 Minuten natürlich auch der Gang zur Toilette oder in die Teeküche abgezogen.

DiVO

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Antw:Einführung E-Akte / Einhaltung Bildschirmarbeitsgesetz
« Antwort #2 am: 31.07.2025 16:07 »
Wie soll ich mich verhalten, ich mache meine (bisherige) Arbeit eigentlich sehr gerne und möchte auch nicht umgesetzt werden oder gekündigt deswegen...

Wie sollst du dich verhalten? Akzeptieren, dass sich die Arbeitswelt verändert und die Digitalisierung auch deinen Arbeitsplatz verändern wird. Wir sind inzwischen relativ weit bei der Digitalisierung und haben neben einer elektronischen Akte weitere Tools eingeführt, die vorher beleghafte Tätigkeitenten teilautomatisiert und digitalisiert haben.

Die Bedenken waren zu Beginn exakt die von dir beschriebenen. Erfüllt hat sich davon ehrlich gesagt nichts. Diejenigen, die vorher schon keinen Bock, haben, je nach Alter, entweder gekündigt und habn versucht irgendwie eine EM-Rente zu erhalten oder in Altersteilzeit zu wechseln. Die neuen Leute sind super motiviert und jammern witzigerweise überhaupt nicht wegen der vielen Bildschirmarbeit. Sie freuen sich sogar, dass es hier nicht wie in einem Museum zugeht.

Kleiner Fakt am Rande: Wir haben mehrere Mitarbeiter, die trotz Rente immer noch 20 bis 30 Wochenstunden hier  arbeiten, weil ihnen das "neue Arbeiten" so viel Spaß macht und sie einfach Bock auf Lernen und Technik haben.

BAT

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Antw:Einführung E-Akte / Einhaltung Bildschirmarbeitsgesetz
« Antwort #3 am: 31.07.2025 16:41 »
Nur am Rande: das einscannen von Unterlagen - am besten noch bei auch auf Papier überflüssiger Bürokratie  und Bürokratismus - ist alles andere als fortschrittlich (auch wenn ich die Vorzüge bereits vor über 20 Jahren mal geniessen konnte).

Sowas muss direkt auch online beantragt bzw. erstellt werden und nicht für den Papierkorb gearbeitet werden.

Der TVÖD müsste davon ab, seit mindestens 10 Jahren bei 35 Wochenstunden liegen, da haste schon mal vier Stunden Entlastung für die Augen. ;) - aber wir streicheln lieber Hunde oder machen verordnete Teeküchenpausen.

Autodoc

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Antw:Einführung E-Akte / Einhaltung Bildschirmarbeitsgesetz
« Antwort #4 am: 31.07.2025 21:36 »
2021 hat man mein Bereich angefangen zu digitalisieren. Mittlerweile sind 90 % der Fälle digital. Selbst die Kollegen, die an Papier ihre Freude hatten, sind mittlerweile auf den Zug aufgesprungen. Wir haben es geschafft, trotz Steigerung der Fallzahlen eine lineare Abarbeitung zu gewährleisten. Vor knapp zwei Jahren wäre das noch undenkbar gewesen. Und ich glaube es haben nur zwei Leute eine Brille bekommen in der Zeit. Kann aber auch dem Alter geschuldet sein.
Ich will es nicht mehr missen. Dadurch haben wir auch drei neue Kollegen gewinnen können, die einen längeren Anfahrtsweg haben. Die machen dreimal die Woche Home-Office.

xap

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Antw:Einführung E-Akte / Einhaltung Bildschirmarbeitsgesetz
« Antwort #5 am: 01.08.2025 06:39 »
Wenn dieser Eingangspost tatsächlich ernst gemeint ist, ist er ein klares Zeugnis für die Probleme, die den öffentlichen Dienst auf Ebene einiger (vieler?) MA ausmachen. Gleichzeitig könnte man fragen, ob man einen Stift benutzen müsse, da man nach langem Halten des Stiftes Krämpfe in den Händen bekäme.

DiVO

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Antw:Einführung E-Akte / Einhaltung Bildschirmarbeitsgesetz
« Antwort #6 am: 01.08.2025 08:27 »
Wenn dieser Eingangspost tatsächlich ernst gemeint ist, ist er ein klares Zeugnis für die Probleme, die den öffentlichen Dienst auf Ebene einiger (vieler?) MA ausmachen. Gleichzeitig könnte man fragen, ob man einen Stift benutzen müsse, da man nach langem Halten des Stiftes Krämpfe in den Händen bekäme.

Viele im öD denken leider so. Mir ist gerade ein weiteres Highlight aus den Anfängen der Digitalisierung bei uns eingefallen:

Es gab damals einige Leute, die tatsächlich eine höhere Eingruppierung gefordert hatten, da sie ja nun mehr IT-Programme bedienen müssten und ihre Arbeit dadurch höherwertiger würde. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, haben sie erstmal bockig reagiert und ihre "Arbeitsleistung ihrem Gehalt angepasst".