Autor Thema: Anstellungszeiten nach WissZeitVG berechnen  (Read 285 times)

MaiV

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Anstellungszeiten nach WissZeitVG berechnen
« am: 01.08.2025 09:17 »
Hallo,

unser Institut befindet sich derzeit im Aufbau. Wir möchten aber die wissenschaftlichen Mitarbeiter direkt "richtig" einstellen nach WissZeitVG und müssen dazu vorherige Anstellungszeiten nach WissZeitVG berechnen. Dies haben wir mit einer slebstgebastelten Excel erstmal gelöst. Habt ihr Tipps oder Ideen, wie man es professionalisierter berechnen kann?
Eventuell kann mir ja sogar jemand ein Tool nennen oder eine professionelle Excelvorlage schicken.

Danke

AngestellterBeamter

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Antw:Anstellungszeiten nach WissZeitVG berechnen
« Antwort #1 am: 01.08.2025 14:30 »
Ich will kein Miesepeter sein, aber solche rechtlich relevanten Sachen sollte man nicht hier fragen. Da kann jetzt eine absolut perfekte und absolut korrekte Antwort kommen, du übernimmst das und irgendwann stellt sich bei einer Klage raus, dass die Antwort zwar für das Bundesland X mit dem Dienstherrn die Aussagen korrekt waren, fürs Nachbarbundesland aber andere Regeln gelten. Günstig wäre es hierbei natürlich, wenn man mal guckt, wie andere Behörden/Ämter/Institute das so machen und die können ja auch sagen, welche für dieses Bundesland und Rechtsform usw. zugelassene Software sie benutzen.

Von meiner Dienststelle weis ich beispielsweise, dass die Personalstelle zu sowas garkeine Aussagen trifft und immer nur sagt, sie geben alles ins System des Besoldungsamt ein und die teilt mir dann auf der nächsten Abrechnung mit, was rückwirkend bezahlt wird, was angerechnet wird usw.

clarion

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Antw:Anstellungszeiten nach WissZeitVG berechnen
« Antwort #2 am: 01.08.2025 14:37 »
@AngestellterBeamter, deine Antwort ist totaler Quatsch! Das WissZeitVG ist ein Gesetz!!! Und zwar für alle.

Richtig ist, dass man sich kompetenten Rat von anderen Forschungseinrichtungen und Universitäten holen sollte, wenn man selbst das Knowhow nicht hat.

AngestellterBeamter

  • Gast
Antw:Anstellungszeiten nach WissZeitVG berechnen
« Antwort #3 am: 01.08.2025 14:47 »
@AngestellterBeamter, deine Antwort ist totaler Quatsch! Das WissZeitVG ist ein Gesetz!!! Und zwar für alle.
Und es gab nochnie Urteile, die Passagen aus Gesetzen gekippt oder auch klargestellt haben. Jedes Gesetz in Deutschland ist natürlich klipp und klar formuliert das jeder Grundschüler sofort versteht, wie was ausgelegt werden muss und was gemeint ist ...
Dazu gibts auch immer noch Landesgesetze oder EU-Gesetze die bei einzelnen Bestimmungen anderslautend sein können und teilweise durch Gerichte klargestellt wurden. Wenn das dann vom OLG Düsseldorf kam ist München das erstmal relativ egal.

Und das ist jetzt nicht aufs WissZeitVG begrenzt sondern gilt für nahezu alles.

NWB

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Antw:Anstellungszeiten nach WissZeitVG berechnen
« Antwort #4 am: 01.08.2025 20:58 »
Ich finde es sehr sinnvoll, dass hier nicht jeder das Rad neu erfinden muss. Vielleicht findet sich ja jemand mit Ahnung von der Materie.
Viel Erfolg!