Autor Thema: Urlaubsanspruch bei Begleitung eines Kindes zur Kinderreha  (Read 408 times)

Katja Brand

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Liebes Forum,

Ich trete vom 21.10 - 18.11.25 eine Kinderrehabilitation mit meiner Dreijährigen Tochter an. Einen entsprechenden Antrag auf Sonderurlaub habe ich bisher noch nicht gestellt. Ich ging bisher davon aus, dass mir 2 Tage Urlaub gestrichen werden (4 Wochen Freistellung) Nun meinte eine Kollegin, dass mir 5 Tage abzuziehen sein, da ich jeweils im Oktober und November nicht voll beschäftigt bin. Des Weiteren würde mir die Sonderzahlung gekürzt werden und auch die VBL würde ruhen.
Da ich mittlerweile echt genervt bin, dass man soviel Einbußen mit einer Kinderreha hat, bin ich schon geneigt meinen kompletten Jahresurlaub für die 20 AT der Rehamaßnahme zu verbraten.
Kann mir jemand zum Thema Urlaub helfen?
DANKE vorab.

AngestellterBeamter

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Ich würde mich da in erster Linie erstmal an den Personalrat wenden was er dir dazu erzählen kann sowie bei der Gewerkschaft nachfragen, falls du in einer bist.
Je nachdem wie gut du mit der Personalstelle zurecht kommst und was die schon wissen, kannst du auch dort mal nachfragen.

Es gibt ja durchaus Kinderfreundlich eingestellte Personalabteilungen oder eben auch eher Kinderfeindlich eingestellte. Auch wenn im öD vielen glasklar geklärt ist, gibts ja auch immernoch einige Punkte, die in unterschiedlichen Ämtern anders geregelt werden. Ich kenne hier im Land Behörden/Ämter, die garkeine Telearbeit haben und andere die 80% haben und sogar einige die gerne 100% hätten, aber vom übergeordneten Ministerium zurückgerufen wurden ("nach" Corona). Oder bei der einen Behörde gibts für jeden Praktikanten ein dienstliches iPhone 16 Pro Max samt iPad Pro 13" mit Unlimited-Flats und in anderen haben bei 3000 Mitarbeitern gerade mal 100 Mitarbeiter ein iPhone SE der Vorgängergeneration mit 500MB Datenvolumen.

Katja Brand

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Danke für deine schnelle Antwort :)
Problem bei uns ist echt, dass ich die jüngste Kollegin mit Kind bin und so ein Fall noch nie da gewesen ist. Generell sind hier bei Gericht alle schon etwas älter und niemand hat mehr ein so kleines Kind. Selbst für unseren Personalrat ist das alles Neuland. Die Kollegin, die mir mit der Info der Urlaubstage um die Ecke kam, ist nämlich vom örtlichen Personalrat  ;D

AngestellterBeamter

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Habt ihr nicht einen Hauptpersonalrat oder sowas den du mal anhauen könntest? Der Fall "Sonderurlaub" ist ja eigentlich recht alltäglich. Ob du nun Sonderurlaub nimmst weil dein Haus abgefackelt ist, dein Kind in ner Reha ist oder man "einfach mal Ruhe braucht" dürfte ja kein Unterschied machen.
Würde aber auch eher versuchen in die Richtung zu gehen, dass das sowas wie "Kinderkrank" ist und evtl. es andere Möglichkeiten gibt, ohne das du Gehalt, Urlaub, VBL und co. verlierst. Du machst das ja nicht aus Spaß und die 3 Jährige kann da auch nicht alleine hin.

Oder die können was deichseln, dass du nur im September Sonderurlaub nimmst und dich im November Kinderkrank meldest oder sowas. Wobei solche Angebote ausschließlich von der Personalstelle o.ä. erfolgen sollten. Du solltest denen das auf garkeinen Fall so vorschlagen!!! Sonst könnte man dir das bei missfallen sehr schnell zum Strick drehen.

McOldie

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Ich gehe davon aus, dass hier Sonderurlaub ohne Bezüge gewährt wird. In Zeiten, in denen Beschäftigte unbezahlten Sonderurlaub einbringen, entsteht kein Urlaub. Das gilt für gesetzliche und tarifliche Urlaubsansprüche gleichermaßen. Der Urlaub der Beschäftigten darf für jeden vollen Kalendermonat des Sonderurlaubs um ein Zwölftel gekürzt werden (§ 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L). Lass dir einmal vom Arbeitgeber erklären, warum er den Urlaub kürzen will.
Hinsichtlich der Jahressonderzahlung ist zu bemerken, dass der Bemessungszeitraum die Monate Juli, August und September sind. Insoweit hat die Fehlzeit insoweit keine Auswirkungen.
Die Jahressonderzahlung vermindert sich aber um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Es kommt dabei darauf an, ob der Beschäftigte für einen vollen Kalendermonat gar keinen Anspruch auf Entgelt hatte. Hat ein Beschäftigter nur für Teile eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung, so wirkt sich dieser Kalendermonat bei der Zwölftelung nicht vermindernd aus, d. h. auch für diesen Monat steht ein Zwölftel der Jahressonderzahlung zu.

Auch hier sollte die der Arbeitgeber einmal erklären, warum sich die Sonderzahlung vermindern soll.

M.E. liegt der Arbeitgeber hier völlig falsch

Maggus

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McOldie +1
Ausschlaggebend ist der § 26 Abs. 2 c des Tarifertrages.
Wie geschildert besteht (reduzierter) Anspruch auf Entgelt in beiden Monaten, damit ist eine Kürzung von Urlaub bzw. der Sonderzahlung nicht möglich.

Jetzt Kontakt mit der Personalabteilung aufnehmen, da es ist nicht relevant ist, was eine Kollegin dazu meinte.

Katja Brand

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Oh man lieben Dank für den ganzen Input. Mit dem Wissen werde ich doch nächste Woche direkt mal bei meinem Geschäftsleiter anfangen und notfalls beim Hauptpersonalrat aufhören.
 ;D

Wabi Sabi

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Und da ja die höchstrichterliche Rechtsprechung durchaus auch ein gutes Argument ist, wenngleich die zitierte tarifliche Regelung ja das durchgreifende Argument ist, hier zudem eine Fundstelle des BAG (Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 406/17)

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-406-17/

Rn. 40
Auch die aus § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L folgende Verminderung des Urlaubsanspruchs um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis ruht, weil dem Arbeitnehmer allein auf seinen Wunsch unbezahlter Sonderurlaub nach § 28 TV-L bewilligt wurde, führt nicht zu einer Verminderung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs. Beginnt der Sonderurlaub im Verlauf eines Kalendermonats, ist die Regelung für den Arbeitnehmer stets günstiger. Der Urlaubsanspruch bleibt für diesen Monat in vollem Umfang bestehen, obwohl die Arbeitspflicht zeitweise aufgrund der Sonderurlaubsvereinbarung suspendiert war.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Katja Brand

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DANKE für eure Hilfe. Also, wenn es damit nix wird, weiß ich auch nicht 😂