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Höhegruppierung - Stufenlaufzeit

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dreamy:
Hallo zusammen,
was passiert, wenn Person A (Kommunen) von der E10 Stufe 3, in die E12 Stufe 3, höhergruppiert wird?
Nächstes Jahr wäre Person A in der E10-4. Wäre es sinnvoll, mit der Höhergruppierung zu warten und stattdessen eine Zulage zu beantragen, solange die Stufe 4 nicht erreicht ist?

Beginnt die Stufenlaufzeit dann von vorne? Ab dem Tag der Höhergruppierung? Also 3 Jahre bis Stufe 4.
Vielen Dank im Voraus.

SozPädBW:
Ja und Ja.

dreamy:

--- Zitat von: SozPädBW am 04.08.2025 07:02 ---Ja und Ja.

--- End quote ---

Danke.
Mein Vorgesetzter setzt mich unter Druck, da er im Moment keine neue Stelle ausschreiben kann und unbedingt möchte, dass ich die Projektleitung übernehme. Er meinte, dass ich trotzdem noch viele Jahre arbeiten sollte/müsste. Aber ehrlich gesagt, warum sollte ich auch wieder Zeit verlieren?

Könnte man nicht auch verhandeln, dass ich direkt in die E12-4 komme?

Fitch:
Ja

Maggus:
Leider sind die Antworten nicht ganz korrekt.

Im TVöD-VKA wird stufengleich höhergruppiert, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wird dem AN eine höherwertigere Tätigkeit vorübergehend übertragen, so erhält er den Diff.-Betrag als Zulage.
Wird dem AN die Tätigkeit im Anschluss dauerhaft übertragen, so wird er eingruppiert, als hätte man ihm die Stelle bereits von Anfang an dauerhaft übertragen, also nicht vorübergehend und damit ohne Diff.-Zulage.

Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich möglich, ob Dein AG davon Gebrauch macht, kannst nur Du wissen.

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