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Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
dreamy:
--- Zitat von: Maggus am 04.08.2025 09:41 ---Leider sind die Antworten nicht ganz korrekt.
Im TVöD-VKA wird stufengleich höhergruppiert, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wird dem AN eine höherwertigere Tätigkeit vorübergehend übertragen, so erhält er den Diff.-Betrag als Zulage.
Wird dem AN die Tätigkeit im Anschluss dauerhaft übertragen, so wird er eingruppiert, als hätte man ihm die Stelle bereits von Anfang an dauerhaft übertragen, also nicht vorübergehend und damit ohne Diff.-Zulage.
Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich möglich, ob Dein AG davon Gebrauch macht, kannst nur Du wissen.
--- End quote ---
Geplant ist, dass ich die Tätigkeit für die E12 übertragen bekomme (tatsächlich mache ich sie schon, aber das ist mein Fehler, da ich nicht nein sagen kann). Wie funktioniert es mit der Stufenlaufzeitverkürzung?
Muss man einen Antrag stellen (ich als AN) oder kann man die Zulage bzw. die Höhegruppierung direkt schriftlich vereinbaren?
Meine Vorgesetzte meinte, dass ich noch viele Jahre arbeiten muss und ich deshalb auch wieder von vorne anfangen könnte. (3 Jahre in Stufe 3 etc..) Ich finde es aber nicht nett und korrekt, da den AG einen Projektleiter braucht (nicht ich).
JahrhundertwerkTVÖD:
Das ist halt ein typisches Beispiel wie Arbeitnehmer bewusst "veräppelt" werden.
Dies ist sowohl der VKA wie auch Verdi bekannt und bewusst.
Letztendlich wird durch die Erfahrungsstufen dem AN seine ihm zustehende Vergütung verwehrt.
Es wird eine Vergütung vorgegaukelt, welche allerdings erst nach etlichen Jahren erfolgt.
Verantwortung übernehmen wird bestraft und Erfahrungsstufen beginnen von neuem.
Zu Beginn des TVÖD´s wurde sogar noch rückgruppiert, bei gleichzeitiger Bereitschaft mehr Verantwortung zu übernehmen. Das macht richtig Sinn, oder?
Lange Rede, kurzer Sinn. Es Bedarf einer Änderung!
Automatische Mitnahme/Anerkennung der Zeiten bei Höhergruppierungen
Reduzierung der Erfahrungsstufen. Maximal 3.
Tariferhöhungen müssen durch Verhandlungen erfolgen und nicht durch Vorhalten der zustehenden Vergütung.
BAT:
Sorry wenn ich es nochmal erzählen muss.
Seinerzeit wollte ich von der 9a (seinerzeit noch E9) in die nächsthöhere Gruppe E10. Inklusive Rückstufung ein Zugewinn von monatlich 40 € Brutto für vier Jahre. Und das über heutige drei Gruppen höher. :o
Im Vergleich zum BAT hätte ich einige zigtausend Euro mehr Gehalt bekommen.
dreamy:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 04.08.2025 13:01 ---Das ist halt ein typisches Beispiel wie Arbeitnehmer bewusst "veräppelt" werden.
Dies ist sowohl der VKA wie auch Verdi bekannt und bewusst.
Letztendlich wird durch die Erfahrungsstufen dem AN seine ihm zustehende Vergütung verwehrt.
Es wird eine Vergütung vorgegaukelt, welche allerdings erst nach etlichen Jahren erfolgt.
Verantwortung übernehmen wird bestraft und Erfahrungsstufen beginnen von neuem.
Zu Beginn des TVÖD´s wurde sogar noch rückgruppiert, bei gleichzeitiger Bereitschaft mehr Verantwortung zu übernehmen. Das macht richtig Sinn, oder?
Lange Rede, kurzer Sinn. Es Bedarf einer Änderung!
Automatische Mitnahme/Anerkennung der Zeiten bei Höhergruppierungen
Reduzierung der Erfahrungsstufen. Maximal 3.
Tariferhöhungen müssen durch Verhandlungen erfolgen und nicht durch Vorhalten der zustehenden Vergütung.
--- End quote ---
Laut TvÖD Tabelle
E10-3 jetzt netto 2888€
E10-4 nächstes Jahr netto 3074€
E12-3 aktuell 3159€
für ca. +100 € netto in Monat würde ich einfach nicht akzeptieren. oder???
Ich werde auch mehr Verantwortung tragen müssen
Maggus:
--- Zitat von: dreamy am 04.08.2025 14:12 ---Laut TvÖD Tabelle
E10-3 jetzt netto 2888€
E10-4 nächstes Jahr netto 3074€
E12-3 aktuell 3159€
für ca. +100 € netto in Monat würde ich einfach nicht akzeptieren. oder???
Ich werde auch mehr Verantwortung tragen müssen
--- End quote ---
Bei Deiner Rechnung hast Du allerdings vergessen, dass die Diff. zwischen EG 10 und 12 St. 3 Dir ab Übertragung zusteht, also einige Monate / ein Jahr lang rund 500 € (Brutto) mehr als aktuell.
Aber keiner kann Dich zwingen Aufgaben zu übernehmen, die einer höherwertigeren Tätigkeit entsprechen.
Deine Entscheidung.
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