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Höhegruppierung - Stufenlaufzeit
KlammeKassen:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 04.08.2025 13:01 ---Das ist halt ein typisches Beispiel wie Arbeitnehmer bewusst "veräppelt" werden.
Dies ist sowohl der VKA wie auch Verdi bekannt und bewusst.
Letztendlich wird durch die Erfahrungsstufen dem AN seine ihm zustehende Vergütung verwehrt.
Es wird eine Vergütung vorgegaukelt, welche allerdings erst nach etlichen Jahren erfolgt.
Verantwortung übernehmen wird bestraft und Erfahrungsstufen beginnen von neuem.
Zu Beginn des TVÖD´s wurde sogar noch rückgruppiert, bei gleichzeitiger Bereitschaft mehr Verantwortung zu übernehmen. Das macht richtig Sinn, oder?
Lange Rede, kurzer Sinn. Es Bedarf einer Änderung!
Automatische Mitnahme/Anerkennung der Zeiten bei Höhergruppierungen
Reduzierung der Erfahrungsstufen. Maximal 3.
Tariferhöhungen müssen durch Verhandlungen erfolgen und nicht durch Vorhalten der zustehenden Vergütung.
--- End quote ---
Dafür müsste aber bei den Forderungen mal etwas aufgestellt werden wie "Reform der Entgeltordnung" oder "Reform der Stufenzuordnungen"
Aber so etwas war dort in den vergangenen Jahren nie zu lesen.
Wahrscheinlich weil es sich wirklich krass nur in den oberen EG auswirkt.
Die Abstände zwischen EG5, EG6, EG7 und EG8 sind häufig nicht besonders riesig.
Aber EG10 Stufe 6 zu EG11 Stufe 6 zu EG12 Stufe 6, das sind dann Beträge, die wirklich merkbar sind
(bzw. bei Höhergruppierungen ist hier häufig insbesondere der Sprung von Stufe 4 nach 5 der deutlich spürbare; also schön lange in 4 bleiben, findet der Arbeitgeber)
dreamy:
--- Zitat von: Maggus am 04.08.2025 14:21 ---
--- Zitat von: dreamy am 04.08.2025 14:12 ---Laut TvÖD Tabelle
E10-3 jetzt netto 2888€
E10-4 nächstes Jahr netto 3074€
E12-3 aktuell 3159€
für ca. +100 € netto in Monat würde ich einfach nicht akzeptieren. oder???
Ich werde auch mehr Verantwortung tragen müssen
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Bei Deiner Rechnung hast Du allerdings vergessen, dass die Diff. zwischen EG 10 und 12 St. 3 Dir ab Übertragung zusteht, also einige Monate / ein Jahr lang rund 500 € (Brutto) mehr als aktuell.
Aber keiner kann Dich zwingen Aufgaben zu übernehmen, die einer höherwertigeren Tätigkeit entsprechen.
Deine Entscheidung.
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Na ja, ab Übertragung der Tätigkeiten. Die mache ich zwar schon, aber es wurde nichts formell vereinbart. Sollte meine Höhegruppierung also zurückdatiert werden? Mein Vorgesetzter würde dem sicher nicht zustimmen.
Er meint, er würde sich darum kümmern (Zulage oder Höhegruppierung), wenn ich sage: „Ja, ich übernehme die Projektleitung.” Ab diesem Tag kann ich also „mehr Geld” bekommen, nicht vorher. Es ist egal, ob ich diese Tätigkeiten bereits ausübe oder nicht.
Maggus:
Korrekt, es zählt erst wenn der AG die Tätigkeit Dir übertragen hat (i.d.R. nur durch Personalabteilung möglich).
Für Deine Nettigkeit, die Aufgaben schon mal auszuführen gehst Du sehr wahrscheinlich leer aus.
cUmydQGVF5pEdG:
--- Zitat von: Maggus am 04.08.2025 15:20 ---Korrekt, es zählt erst wenn der AG die Tätigkeit Dir übertragen hat (i.d.R. nur durch Personalabteilung möglich).
Für Deine Nettigkeit, die Aufgaben schon mal auszuführen gehst Du sehr wahrscheinlich leer aus.
--- End quote ---
Streng genommen ist das Ausführen der Tätigkeit ohne entsprechender Übertragung abmahnfähiges Fehlverhalten.
NWB:
Immer diese theoretischen Fallkonstellationen… oder kann wer von einem praktischen Fall berichten, wo dies ein Problem war?
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