Hallo zusammen,
Ich wurde zum 01.08. im höheren Dienst (Fachlaufbahn) verbeamtet und habe nun meinen Bescheid über die angerechneten Zeiten erhalten.
Im Prinzip ist denke ich alles bestmöglich angerechnet, mit einer frage die sich mir gestellt hat und die mir vielleicht hier jemand beantworten kann.
Vor meiner Verbeamtung habe ich studiert und danach promoviert, insgesamt war ich 7 Jahre und 9 Monate an der Uni angestellt, 6 Jahre und 9 Monate als Doktorand (ja tatsächlich so lange) und 1 Jahr als postdoc. Daraufhin wurde ich an der Behörde als Angestellter eingestellt und nun nach 13 Monaten verbeamtet.
Mir wurden alle Zeiten, abzüglich 3 Jahre für die Laufbahnqualifzierung und weiterer 2 Jahre pauschal für den Start im höheren Dienst abgezogen. Ich habe in Bezug auf die 3 Jahre der laufbahnqualifizierung gesehen, dass unter Art. 39 Abs. 2 LlbG hier “bei zusätzlichem Nachweis der Promotion von mindestens 2 Jahren nach der Promotion” aufgeführt ist.
Meine Frage hierzu: theoretisch würde ich auch das erfüllen, kann aber die Promotion unter diesem Aspekt und gleichzeitig die 6 Jahre und 9 Monate der Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Promotion angerechnet werden, oder kann das nur einmal angerechnet werden und damit sind die 3 Jahre korrekt?
Vielen Dank für euer Feedback