Moin moin,
in unregelmäßigen Abständen durchforste ich ab und an den Stellenmarkt. Gar nicht, weil ich muss, sondern mehr aus Interesse und weil es nie schadet, die Aufgen offen zu halten.
Dabei fiel mir die folgende Formulierung für eine Dezernentenstelle einer Bezirksregierung auf:
"Technischen Dezernenten (m/w/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. A13 LBesO A NRW)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 13 Teil I der EGO
zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG 14 Teil I der EGO TV-L bei einem
öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe
übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen
Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis in die Laufbahngruppe
2.2 möglich. Bereits beamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A14
LBesO A NRW statusgleich übernommen werden."
Ich muss hier volkommen auf dem Schlauch stehen. Gibt es im TVL oder ggf im Bundesländern (hier NRW) eine Ausnahmeregelung für die Übernahme höherer EG auf neue Posten?
Nach meinem Verständnis ist das hier also entweder eine 13, die unberechtigter Weise mit 14 bezahlt wird oder eine 14, die unberechtiger Weise mit 13 bezahlt werden soll. D.h. bei Fall 2 bewirbt man sich mit TVL-Wissen drauf und fordert dann anschließend die 14 ein, weil die Tätigkeit das nunmal hergibt, auch ohne, dass man vorher in der 14 war.
Kann mir da mal jemand helfen? Was sehe ich nicht?
Danke an die Wissenden.