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Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
VaKl:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte bereits vor einem Jahr einen Beitrag verfasst, leider wurde dieser bereits geschlossen, sodass ich ein neues Thema starte.
Die Beistandschaft wird in unserer Verwaltung in die EG 9c TvÖD eingestuft. Wir nehmen neben der Sachbearbeitung auch die gerichtliche Vertretung bis zum OLG wahr. Die Bezahlung ist in ganz Deutschland leider sehr unterschiedlich und Fachkräfte fehlen ohne Ende in diesem Bereich. Es gibt bisher keine fundierte Rechtsprechung bezogen auf die Eingruppierung von Beiständen.
Ich habe Anfang 2024 einen Antrag auf Vergütung nach der EG 11 gestellt; dieser wurde abgeleht. Ich habe dann vor dem Arbeitsgericht auf Höhergruppierung geklagt. Das Gericht hat sehr auf einen Vergleich hingewirkt, welchen die Stadt nicht wollte. Eine Fachkräftezulage wurde auch generell abgelehnt. Nach Ende des Kammertermins wurde verkündet, dass die Klage in dieser Instanz abgewiesen wird. Das Merkmal der besonderen Schwierigkeit wurde bejaht, zum Merkmal der Bedeutung teilte das Gericht mit, dass diesbezüglich nicht ausreichend vorgetragen wurde. Der Richter hat mir dann komischerweise geraten, mir "einen guten Anwalt" zu nehmen, Berufung einzulegen und diesbezüglich dann mehr vorzutragen. Ich habe mich aus Kostengründen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten, vor dem LAG herrscht leider Anwaltszwang, sodass sich das Kostenrisiko einer Berufung für mich auf 5.000,00 EUR beläuft. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Jedoch vertrete ich die Ansicht, dass es Zeit für eine höchstrichterliche Entscheidung ist. Deshalb würde ich mich gerne mit weiteren Beiständen vernetzen, von einem positiven Urteil würde letztendlich ganz Deutschland profitieren. Wer also irgendwelche Ideen hat, wie man zu dem Merkmal der "Bedeutung" i.S.d. EG 11 TVöD ausreichend vortragen kann, darf gerne Vorschläge machen.
Des Weiteren habe ich eine Spendenaktion bei GoFundMe unter dem Stichwort "Eingruppierungsklage Beistandschaft" eingerichtet. Natürlich freue ich mich über eine Spende, aber es wäre toll, wenn ihr euren Kollegen im Jugendamt erzählt, dass nun jemand den gerichtlichen Schritt geht.
Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.
Liebe Grüße!
Dpunkt:
Bei uns und in unseren Nachbarlandkreisen sind die SB Beistandschaften auch in der EG 9C eingruppiert. Meiner Meinung nach auch vollkommen zurecht. Ich kann nicht erkennen, wie die Merkmale einer EG11 erfüllt sein sollen. Das Merkmal der Bedeutung kann man gegenenfalls noch begründen, aber das Merkmal der besonderen Schwierigkeit!?
VaKl:
--- Zitat von: Dpunkt am 06.08.2025 12:01 ---Bei uns und in unseren Nachbarlandkreisen sind die SB Beistandschaften auch in der EG 9C eingruppiert. Meiner Meinung nach auch vollkommen zurecht. Ich kann nicht erkennen, wie die Merkmale einer EG11 erfüllt sein sollen. Das Merkmal der Bedeutung kann man gegenenfalls noch begründen, aber das Merkmal der besonderen Schwierigkeit!?
--- End quote ---
Wir erledigen die gleiche Arbeit wie Fachanwälte für Familienrecht. Da es sich hierbei um Fachwissen handelt, welches über den Erfordernissen der EG 9c liegt, hatte das Gericht kein Problem damit, die besondere Schwierigkeit anzuerkennen; diesbezüglich gibt es auch einige Urteile.
Der Geograph:
Auch bei uns die Eingruppierung in 9c.
Das ist meiner Meinung auch korrekt so
BAT:
Ich halte es abgesehen von juristischen Spitzfindigkeit nicht für die Aufgabe eines Menschen in 9c, oder 10 oder auch 11 juristische Vertretungen bis zum OLG zu machen. Das ist Aufgabe von Juristen mit entsprechender Eingruppierung und wird auch durch unser Rechtsamt in allen anderen Fachbereichen gehandhabt, nur im Jugendamt darf man das selbst.
Besteht eine Globalvollmacht und wie ist der zeitliche Umfang?
Ich war jahrelang in der Unterhaltsheranziehung und mit 9c auch die gerichtliche Durchsetzung (streitiges Verfahren) autonom gemacht. Dann der Wechsel ins Ordnungsamt auf E10, nur darf ich sogar die Stellungnahme für das prozessführende Rechtsamt nicht mal eigenständig unterschreiben :P öD halt.
Das ganze ist kein Eingruppierungsproblem, sondern ein Organisationsthema. Juristische Vertretungen sind von Juristen zu machen.
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